BIBS-Fraktion weist Aussagen der Deutschen Bahn zurück

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Die BIBS-Fraktion weist Aussagen der Deutschen Bahn AG zum Bahnübergang Steinriedendamm als falsch zurück.

Mit Empörung reagiert die BIBS-Fraktion auf die Aussagen von Bahnsprecher Eckbert Meyer Lovis im Interview mit Radio Okerwelle vom 12.04.2012: Die Äußerungen des Pressesprechers zum Planverfahren sind schlichtweg falsch, die Aussage zum derzeitigen Sicherheitsstand ist so nicht hinnehmbar.

Im Interview äußert sich Meyer Lovis zur Möglichkeit des Planverzichts, der das langwierige Plangenehmigungsverfahren zum Einbau von Halbschranken abkürzen würde, wie folgt: „So etwas gibt es rechtlich einfach nicht.“

Diese Aussage ist schlichtweg falsch!

Vielmehr sieht das Planungsrecht für Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn AG, die vom Eisenbahn-Bundesamt als zuständige Planfeststellungsbehörde auf Antrag genehmigt werden müssen, in seinen „Planfeststellungsrichtlinien für den Erlass planungsrechtlicher Zulassungsentscheidungen“ ausdrücklich folgende drei Varianten vor:

1. Planfeststellungsverfahren (umfangreichstes Verfahren und durchzuführen bei wesentlicher Bedeutung des Vorhabens)

2. Plangenehmigungsverfahren (umfangreiches Verfahren und durchzuführen bei etwas weniger wesentlicher Bedeutung des Vorhabens)

3. Planverzicht in Fällen unwesentlicher Bedeutung (§ 18 AEG i.V. m. § 74 VwVfG, § 2a Nr. 4 MBPiG) (siehe Anhang ab S. 65ff und S. 129)

„Das Eisenbahn-Bundesamt in Köln hat uns gegenüber den sog. Planverzicht als Möglichkeit bei der Neugestaltung von Bahnübergängen ausdrücklich bestätigt. Es ist schon sehr verwunderlich, dass die Deutsche Bahn AG von der Möglichkeit des Planverzichts nichts weiß oder wissen will“, so BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs.

Als geradezu unerträglich erachtet die BIBS-Fraktion in diesem Zusammenhang die Aussage des Bahnsprechers: „Die Sicherheit am Bahnübergang ist optimal.“

„Man kann ja noch verstehen, dass ein Pressesprecher sich nicht mit allen rechtlichen Detailfragen auskennt – dass er sich allerdings nach drei Toten seit Anfang 2011 dann aber noch zu dieser Aussage hinreißen lässt, ist einfach nicht mehr hinnehmbar.“

Die BIBS-Fraktion fordert die Deutschen Bahn AG auf, nun unverzüglich einen Antrag auf Planverzicht beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt einzureichen. Dort ist bisher noch überhaupt kein Antrag eingegangen (auch nicht zur Planfeststellung oder Plangenehmigung).
Neben dem Planverzicht fordert die BIBS-Fraktion im Bauausschuss am 24.04., dass bis zum Einbau der Schranken eine Girlandensicherung mit Bahnübergangsposten (wie im Januar 2012 bereits durchgeführt) erfolgt.

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