Anbieterwechsel wider Willen – Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor untergeschobenen Strom- und Gasverträgen

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„Pressemeldung“

Wie kann es zu einem ungewollten Anbieterwechsel kommen?

Am Anfang steht meist ein Kontakt, den die Verbraucher für ein harmloses Informationsgespräch halten. Sie bekommen beispielsweise einen Anruf, bei dem für bestimmte Strom- oder Gastarife geworben wird. Manchmal geben sich die Anrufer auch als Energieberater oder Verbraucherschützer aus und kündigen eine unabhängige Beratung an. Oder aber die Vermittler tauchen direkt an der Haustür auf und behaupten, dass sie im Auftrag des bisherigen Energieversorgers die Stromrechnung prüfen sollen.So unterschiedlich die Maschen und Vorwände auch sind, im Kern haben die Händler immer dasselbe Ziel: Während des Gesprächs versuchen sie beiläufig, persönliche Daten wie beispielsweise die Nummer des Strom- oder Gaszählers in Erfahrung zu bringen. Diese Daten reichen aus, um den bestehenden Liefervertrag zu beenden und einen Anbieterwechsel einzuleiten. Die Händler behaupten dann einfach, der Kunde habe einem Wechsel zugestimmt und am Telefon oder an der Haustür einen neuen Vertrag abgeschlossen. Die Betroffenen selbst merken davon zunächst nichts – bis plötzlich eine Vertrags- oder Kündigungsbestätigung im Briefkasten liegt.

Warum reichen schon wenige Angaben aus, um den Wechsel in die Wege zu leiten?

Hintergrund ist der Datenaustausch, der bei jedem Anbieterwechsel stattfindet. Wenn ein Kunde den Energieversorger wechseln möchte, beauftragt er in der Regel den neuen Lieferanten, alle nötigen Schritte einzuleiten – inklusive der Kündigung beim alten Anbieter. Der neue Lieferant nimmt daraufhin sowohl mit dem alten Versorger als auch mit dem Netzbetreiber Kontakt auf und weist auf den Wechsel hin. Zur Identifizierung des Kunden muss er lediglich den Namen und die Adresse sowie eine weitere klar zuzuordnende Information angeben (Nummer des Strom- bzw. Gaszählers, Zählpunkbezeichnung oder die bisherige Kundennummer samt dem Namen des alten Versorgers).Dieses Verfahren soll eigentlich dazu dienen, den Datenaustausch zu erleichtern und den Anbieterwechsel zu beschleunigen. Durch das gezielte Ausspähen von Daten ergeben sich jedoch Missbrauchsmöglichkeiten.

Wie können sich Kunden gegen untergeschobene Verträge wehren?

Wer während eines Vertragsabschlusses getäuscht wurde oder einen Vertrag einfach untergeschoben bekommen hat, muss dies natürlich nicht einfach hinnehmen, sondern kann sich juristisch zur Wehr setzen. Im Einzelfall kann es für die Betroffenen jedoch sehr schwierig werden, die Machenschaften der Händler nachzuweisen. Der einfachste Weg, den unliebsamen Vertrag wieder loszuwerden, ist daher, diesen zu widerrufen. Sowohl bei Haustürgeschäften als auch bei so genannten Fernabsatzgeschäften, also Verträgen, die per Post, Telefon oder über das Internet geschlossen wurden, haben Verbraucher grundsätzlich ein
14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt ab dem Tag zu laufen, an dem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde.

Wie verbreitet ist der ungewollte Anbieterwechsel?

Im Rahmen des Projekts Marktwächter Energie wertet die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingehende Beschwerden seit gut einem Jahr systematisch aus. Dabei zeigte sich, dass untergeschobene Lieferverträge derzeit eines der häufigsten Probleme von Strom- und Gaskunden sind. Knapp 20 Prozent der analysierten Beschwerden entfielen allein auf diesen Bereich.Der Marktwächter empfiehlt Verbrauchern daher dringend, zurückhaltend mit Informationen aus Energielieferverträgen umzugehen. Kunden sollten sensible Daten weder direkt angeben noch Zugang zu ihren Stromzählern, Vertragsunterlagen oder Abrechnung gewähren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Angaben wie die Zählernummer einfach abgeschrieben werden.

Weitere Informationen sowie zahlreiche Beispiele und Tipps hat die Verbraucherzentrale unter www.marktwaechter-energie.de zusammengestellt.

 

                                     Marktwächter Energie

Marktwächter Energie.Ein Service der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Zudem steht auf der Website seit Kurzem ein Erklärvideo zur Verfügung, in dem die wichtigsten Fakten zum ungewollten Anbieterwechsel zusammengefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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