Das Mieterbündnis Braunschweig zeigt sich entsetzt über das Antwortschreiben von Stadtbaurat Gerold Leppa auf den Offenen Brief des Bündnisses zur Mietpreisbremse und zu den steigenden Wohnkosten in Braunschweig.
„Dieses Schreiben ist nichts anderes als Phrasendrescherei und wiederholt bereits bekannte Verwaltungspositionen, ohne auf die von uns vorgeschlagenen Lösungen einzugehen“, kritisiert Jost Messerschmidt, Sprecher des Mieterbündnisses. „Es wirkt, als sei unser Offener
Brief von Herrn Oberbürgermeister Kornblums Sekretariat lediglich an Herrn Leppa weitergereicht worden ohne erkennbare persönliche politische Befassung–. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter der Stadt.“
Besonders empört zeigt sich das Mieterbündnis über die pauschale Ablehnung eines kommunalen Betriebskostenspiegels. „Die Stadt beruft sich auf einen landesweiten DMB-Spiegel – aber Braunschweig ist eine kreisfreie Großstadt. Die lokalen Kosten unterscheiden sich erheblich von ländlichen Regionen. Hier entsteht durch die Haltung der Verwaltung Transparenzverlust und ein realitätsferner Umgang mit Wohnkosten“, so Messerschmidt weiter.
Das Bündnis sieht die fortgesetzte Verweigerung aktiver Kontrolle als politisches und soziales Problem. „Es entsteht der Eindruck, dass die Stadt Verantwortung auf die Bürgerinnen und Bürger und die Interessenverbände abschiebt, statt sich der sozialen Realität zu stellen“, heißt
es in einer Stellungnahme.
Das Mieterbündnis fordert weiterhin:
- Eine persönliche und inhaltliche Befassung durch den Oberbürgermeister
- Neubewertung der bisherigen Verwaltungspraxis
- Einführung eines kommunalen Betriebskostenspiegels
- Einrichtung eines Runden Tisches mit Politik, Wohnungswirtschaft und Mietern
- Klare politische Positionierung zur aktiven Durchsetzung der Mietpreisbremse
Mit Blick auf die bevorstehenden Kommunalwahlen im September betont das Bündnis:
„Wohnungspolitik wird zur Wahlfrage. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten Antworten –
keine Standardbriefe.“
Mieterbündnis Braunschweig
Jost Messerschmidt, Sprecher
Antwortschreiben von Herrn Leppa auf den Offenen Brief an OB Dr. Kornblum
13. März 2026
„Offener Brief“ vom 15. Februar 2026 an den Oberbürgermeister
Sehr geehrter Herr Messerschmidt,
Ihr Schreiben an Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum („Offener Brief“ vom 15. Februar 2026) wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Den Inhalt Ihres Schreibens ordne ich im Folgenden aus Sicht der Verwaltung ein.
Rechtliche Einordnung
Wie bereits in der Ratssitzung am 10. Februar 2026 ausgeführt, teilt die Stadt Braunschweig die Einschätzung, der sich auch der Deutsche Mieterbund angeschlossen hat, wonach die Regelung in § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes „nicht praxistauglich“ ist. Ich verweise hierzu auf die Pressemitteilung des Mieterbundes vom 16. September 2025.
In der Praxis wird das ins Jahr 1954 zurückgehende Gesetz mit Blick auf Mieterhöhungen kaum angewendet, denn aktuell müssen Mieter selbst nachweisen, dass Vermieter eine Zwangslage bei der Wohnungssuche ausnutzen und dabei eine unangemessen hohe Miete verlangen. Ein solcher Nachweis ist in der Praxis schwer zu führen. Bei Vorliegen einer Anzeige wird diese von der zuständigen Ordnungsbehörde bearbeitet.
Allerdings hilft ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter dem Mieter nicht bei der Durchsetzung seiner Ansprüche. Ein Mieter kommt also nicht darum herum, im Streit mit seinem Vermieter zum Amtsgericht zu gehen.Das Mietrecht ist Zivilrecht und im BGB verankert. Bei Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter setzt die Arbeit der Interessenverbände wie u.a. des Deutschen Mieterschutzbunds, des Mietervereins oder des Mieterschutzes ein, um die Rechte der Mieter zu wahren. Die Interes-senverbände bieten ihren Mitgliedern weitreichende Unterstützung an, u. a. auch juristische Beratungen.
Die Mietpreisbremse
In dem Schreiben an das Mieterbündnis vom 28. November 2025 hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbart wurde, eine Expertengruppe einzusetzen, die bis zum 31. Dezember 2026 einen Vorschlag unterbreitet, wie künftig ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse mit einem Bußgeld geahndet werden kann (Ziffer 780 des Koalitionsvertrages). Explizit wird darin auf die Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbreme hingewiesen. Die Stadt Braunschweig wird sich mit dem Ergebnis auseinandersetzen und ihr Handeln daran ausrichten.
Der qualifizierte Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden und Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Die Verwaltung bietet Bürgerinnen und Bürgern darüber hinaus eine Beratung zur Anwendung des Mietspiegels an. Eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden und den Kommunen auch nicht möglich. Hier setzt wieder die Arbeit der Interessenverbände ein (s. oben).
Kommunaler Betriebskostenspiegel
Die Stadt erkennt an, dass die Betriebskosten neben der Netto-Kaltmiete einen wesentlichen Anteil an den Wohnungskosten einnehmen. Sie begrüßt es daher ausdrücklich, dass seitens des Deutschen Mieterbundes bereits ein Betriebskostenspiegel erstellt wurde und turnusmäßig aktualisiert wird. Dieser steht allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Die Betriebskosten enthalten allerdings einen erheblichen individuellen, verhaltensbezogenen Anteil und können objektspezifisch sehr unterschiedlich ausfallen. Eine Datenerhebung bzw. -auswertung auf lokaler Ebene erscheint daher wenig erfolgversprechend. Sie lässt für Braunschweig keinen den Aufwand rechtfertigenden zusätzlichen Erkenntnisgewinn erwarten. Mit in Betriebskostenspiegeln pauschalierten Betriebskostenwerten unter Außerachtlassen technischer, objektbezogener, jahreszeitlicher sowie regionaler Besonderheiten kann lt. Rechtsprechung ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 556 BGB) nicht begründet werden.
Mit Ihrem Schreiben geben Sie mir abschließend auch Gelegenheit, Ihnen darzulegen, dass die Stadtverwaltung dem Thema Angebot und Nachfrage von Wohnraum seit vielen Jahren engagiert präventiv begegnet. Mit Wohnraumversorgungskonzepten und Wohnraumbedarfsprognosen folgt die städtische Wohnbauentwicklung einer strukturierten Strategie und Vorgehensweise. Von 2013 bis heute wurde im Sinne einer preisdämpfenden Strategie für insgesamt mehr als 10.000 Wohneinheiten Baurecht geschaffen. Noch in diesem Jahr soll für über 1.000 weitere Wohneinheiten Baurecht geschaffen werden.
Das aktuelle „Kommunale Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum“ trägt mit seinen Instrumenten, insbesondere der 30-Prozent-Quote für öffentlich geförderten Wohnraum in Neubaugebieten sowie einer kommunalen Wohnraumförderung darüber hinaus sichtbar zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums bei.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
Gerold Leppa
Stadtbaurat und Wirtschaftsdezernent























