Radikalenerlass – ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens

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Radikalenerlass – ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Niedersachsens – endlich Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen einrichten

 Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -Drs. 17/1491

 Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt dem Landtag, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:

 Entschließung

Der Landtag wolle beschließen:

Am 28. Januar 1972 beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Zur Abwehr angeblicher Verfassungs feinde sollten „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten“ aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Vollständige Entschließung

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