Dienstaufsichts-Beschwerde gegen Hoffmann abgelehnt

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Unveröffentlichter Leserbrief an die Braunschweiger Zeitung vom 11.10.2006

Die Verwaltung empfahl anläßlich der Ratssitzung vom 10.10.2006, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister zurückzuweisen, weil dieser nach Meinung der Verwaltung mit dem der Dienstaufsichtsbeschwerde zugrunde liegenden Vorgang nicht befasst gewesen sei. Versuche im Rat, dieser Meinung der Verwaltung auf den Grund zu gehen, wurden mit der Bemerkung „Das gehört in die Ausschüsse“ abgewürgt. Auch der daraus logischerweise resultierende Antrag des Ratsherrn Sommerfeld, die Sache dann eben an die Ausschüsse zu verweisen und die Behandlung der Dienstaufsichtsbeschwerde auf die nächste Ratssitzung zu vertragen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Kommentar eines Ratsherrn: „Der Rat lebt nun mal von Hoffnung und Glaube. Mit einem solchen Vorgang wird der Demokratie Schaden zugefügt“. Auf die Antwort: „Statt auf Hoffnung und Glaube möge man sich im Rat besser an Wahrheit und Transparenz halten“ wandte sich der betreffende Ratsherr wortlos ab. Im übrigen scheint für prominente Ratsmitglieder die Geschäftsordnung des Rats nicht zu gelten: die kürzeste Ratssitzung der zu Ende gegangenen Ratsperiode wurde von Ratsmitgliedern teilweise Kekse kauend verfolgt (Verstoß gegen §38 Abs. 4 der Geschäftsordnung) und einige Ratsmitglieder verliessen vor Schluss die Ratssitzung, ohne dem Ratsvorsitzenden davon rechtzeitig Mitteilung geben zu haben (Verstoß gegen §1 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Höhnische Bemerkungen einiger Ratsmitglieder zu Einwohnerfragen verfestigten das Bild, welche Wertschätzung diese Ratsmitglieder den Bürgerinnen und Bürgern entgegenbringen.

Ralf Beyer

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