Die geplante Umgehungsstraße für Watenbüttel durch die Okeraue –ein schlechter Aprilscherz?

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Die Planung einer Umgehungsstraße für Watenbüttel durch das FFH- und Naturschutzgebiet „Braunschweiger Okeraue“ und durch Veltenhof (siehe Braun-schweiger Zeitung vom 30.03.2016 und http://www.bvwp-projekte.de/strasse/B214-G70-NI/B214-G70-NI.html) kann nur als schlechter Aprilscherz bezeichnet werden. Im Sinne eines Sankt-Florian-Prinzips schafft man Entlastung für den einen Stadtteil (Watenbüttel) indem man einen andern Stadtteil (Veltenhof) belastet*. Noch dazu kommt, dass eines der wenigen Naturschutzgebiete Braunschweigs, das NSG „Braunschweiger Okeraue“, Heimat zahlreicher bestandsgefährdeter Tier- und Pflanzenarten und Wander- bzw. Wiederansiedelungsgebiet des Fischotters und des Bibers zerschnitten und damit erheblich beeinträchtigt wird.
„Die Planung ist überflüssig wie ein Kropf, denn eine Umgehung für Watenbüttel gibt es im Prinzip schon über die A2 und die A 391 – sie muss nur in erforderlicher Weise in Funktion gesetzt werden, indem die Ortsdurchfahrt durch Watenbüttel für LKW strikt verboten wird und für Pendler so unattraktiv wie möglich gemacht wird“, so der BIBS-Fraktionsvorsitzende PD Dr. Wolfgang Büchs.

Welche denkbaren Möglichkeiten gibt es, dies zu erreichen?
– Striktes Durchfahrtverbot für LKW, das entsprechend konsequent kontrolliert wird (z.B. auch mit speziell auf LKW-Größe ansprechende Kameras);
– Entsprechende Beschilderung an A2 und A 391;
– Lange Ausfahrtspuren in allen Richtungen (> 1km, ähnlich AB-Kreuz Wolfsburg) an den Ausfahrten BS-Hafen und am AB-Kreuz BS-Nord, damit im Staufall Umfahrungen via Hansestraße und A 391/A 2 erleichtert werden.
– Erweiterung der A2 auf 4 Spuren pro Fahrtrichtung
– Einbau von Schikanen und Hindernissen in Watenbüttel, die die Durchfahrtsgeschwindigkeit in Watenbüttel deutlich herabsetzen und damit einen möglichen Zeitgewinn im Vergleich zur o.g. Autobahnumfahrung eliminieren.
– Installation echter Pförtnerampeln (keine Kombination mit Zebrastreifen) vor dem westlichen und östlichen Ortseingang, die den nach Watenbüttel einfahrenden Verkehr bei Überschreiten einer bestimmter Dichte regulieren, aber gleichzeitig ausfahrenden Verkehr weiter abfließen lassen (die
bisherigen Pförtnerampeln halten wegen ihrer Kombination mit Zebrastreifen unsinnigerweise einfahrenden UND abfließenden Verkehr an)
– Änderungen von Vorfahrtsregelungen an der Kreuzung A 392/Celler Heerstraße (B 214) sowie an der Kreuzung Peiner Straße/ Celler Heerstraße: a) Das Ende der A 392 wird als Ausfahrt eingestuft und erhält im Bereich der Einmündung auf die Celler Heerstraße ein Stoppschild – die Celler Heerstraße Richtung Ölper wird zur Vorfahrtstraße. Der von der A 392 kommende Verkehr muss anhalten – die „Abkürzung“ wird dadurch unattraktiv b) Die Einmündung Peiner Straße/Celler Heerstraße wird zu einer abknickenden Vorfahrt => der aus Richtung Nordwesten (A2/Celle) nach Watenbüttel einfließende Verkehr muss warten.
Ein Großteil der o.g. Maßnahmen sind kostengünstig und schnell umsetzbar. Sie werden in den ca. ersten zwei Monaten nach Umstellung sicherlich zu Rückstaus (A 392, B 214) führen – danach wird sich aber die Unattraktivität einer Ortsdurchfahrt durch Watenbüttel herumgesprochen haben, und es wird Entlastung geben.
Die Trasse quert ein FFH-Gebiet und laut Ländermeldung sind erhebliche Beeinträchtigungen durch Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und Immissionen zu erwarten (Zitat BVWP 2030). Dennoch wird die Umwelt-Betroffenheit nur als „mittel“ eingeschätzt.
Die BIBS wendet sich entscheiden gegen massive Naturzerstörung und Beeinträchtigung des NSG „Braunschweiger Okeraue“ durch ein unsinniges Verkehrsprojekt und wird dagegen kämpfen bis hin zum zivilen Ungehorsam. Sie erwartet diesbezüglich auch vom grünen Umweltminister eine klare Positionierung.
Gez.
Dr. Dr. Wolfgang Büchs
Fraktionsvorsitzender
*Selbst die Projektbeschreibung B214-G70-NI im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) spricht davon, dass etwa 4000 Einwohner von Verkehrslärm stärker betroffen sein werden als vorher. Der monetarisierte Umweltschaden wird mit 10,5 Millionen Euro beziffert.

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