Diskussionsforum: Preiswerten Wohnraum erhalten

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Dienstag, 23.01.2018 von 18.00 bis 19.30 Uhr im Quartierszentrum

Hugo-Luther-Straße 60a

Ein Haus wird verkauft. Der neue Eigentümer steht vor der Wohnungstür und nötigt die Unterschrift unter einen neuen Mietvertrag, natürlich mit einer wesentlich höheren Grundmiete. Er lässt sich darüberhinaus weitgehende Gerneralvollmachten für die Kündigung etc. erteilen. Der Mieter hat keine Deutschkenntnisse. Schnell ist ein Dolmetscher zur Hand, der keine Rechtskenntnisse hat.

Ein schwarzes Schaf. Ganz sicher. Aber was soll man von einer bekannten Braunschweiger Baufirma halten, die in der Kreuzstraße 3 Häuser besitzt und ihren Mietern vor einigen Wochen, Mieterhöhungen gem. § 558 BBG in einer Größenordnung von 10 bis 15 % vorlegt. Die Obergrenze des Mietspiegels ist knapp eingehalten. Alles in Ordnung könnte man meinen, diese Möglichkeiten nutzt doch jeder Vermieter angesichts eines knappen Wohnungsmarktes aus. Nun handelt es sich hierbei jedoch um Sozialwohnungen, für die eine Kostenmiete und eben nicht eine ortsübliche Vergleichsmiete genommen werden darf. Ist das dann moralisch nur verwerflich, oder ist es rechtlich nicht zulässig? Wer kontrolliert eigentlich die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz für die Erhöhung der Kostenmiete bei einer Sozialwohnung erforderlich ist? Es sind da enge Grenzen gesteckt. Aber wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Richter. Das mag das Kalkül sein.

Die Weihnachtspredigt von Pfarrer Peter Kossen: Weihnachten trotz(t) moderner Sklaverei

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Eine Caritas-Mitarbeiterin im Landkreis Cloppenburg berichtete in diesen Tagen Folgendes: Ein Familienvater arbeitet im Oldenburgischen in der Landwirtschaft. Sein Lohn für mehr als 40 Stunden Arbeit pro Woche wird ihm nicht ausgezahlt. Er muss ihm immer wieder hinterherlaufen. Seine Miete aber läuft weiter. Mit seiner Frau und den beiden Kindern (4 und 2 Jahre) muss er zur Tafel gehen. – Im November kommt die Familie wieder einmal zur Tafel und erhält die Menge an Lebensmitteln, die ihr zusteht. Darauf fragt eine Ehrenamtliche das 4-jährige Mädchen: „Möchtest du noch etwas Süßes?“ Darauf das Mädchen: „Brot wäre mir lieber.“ Die Ehrenamtliche bespricht sich mit Kolleginnen und gibt dem Mädchen einen zusätzlichen Laib Brot. Die Ehrenamtliche: „Möchtest du jetzt noch was Süßes?“ Das Mädchen: „Brötchen wären mir lieber.“

Monatsrückblick: Legitime Schutzbedürfnisse

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  »Das war Psychoterror ohne Ende. Wir brauchen jetzt alle 'ne Therapie, glaube ich.« So klagt Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) laut Spiegel...

Bescherung für Kinder und Jugendliche des Remenhofes – 250 Wünsche gehen in...

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"Pressemitteilung"

Bei der gestrigen Weihnachtsfeier des Remenhofes strahlten die Augen von 250 Kindern und Jugendlichen, denn jedem einzelnen machten Braunschweigerinnen und Braunschweiger im Rahmen der Aktion Wunschbaum ein Weihnachtsgeschenk. Zum 13. Mal fand die Aktion auf Initiative des Arbeitsausschuss Innenstadt Braunschweig e. V. (AAI) statt, die Umsetzung erfolgte durch die Schloss-Arkaden Braunschweig Werbegemeinschaft und den event-service-bs.

 Nach Anbruch der Dunkelheit übergaben (v. l. n. r.) Sascha Hummel (AAI), Jan Tangerding (Centermanager Schlossarkaden Braunschweig und AAI), Jacqueline Clavey (AAI), Michael Arko (AAI) und Heiko Sachtleben (event-service-bs) die 250 Geschenke an die Kinder und Jugendlichen des Remenhofes.

Braunschweig-Mobil-Ticket für sozial schwächer gestellte Menschen bleibt

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"Pressemitteilung" Rat beschließt SPD-Dringlichkeitsantrag: Braunschweig-Mobil-Ticket für sozial schwächer gestellte Menschen bleibt auch im Jahr 2018 ab 8.30 Uhr gültig Der Rat der Stadt Braunschweig...

Erneut riesiger BesucherInnenandrang bei Party4u für Jugendliche ab 14 Jahren

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 Pressemitteilung Am Freitag, dem 15. Dezember 2017, fand die 4. Party4u für Jugendliche ab 14 Jahren statt. Trotz schlechten Wetters nahmen wieder um die...

Aktion: „Welcome Weihnachten“

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"Pressemitteilung"   Das Welcome Dinner Braunschweig sucht GastgeberInnen für die Weihnachtstage In unserer schnelllebigen Gesellschaft ist Zeit das höchste Gut und das...

Arbeitsgericht Braunschweig – kein guter Tag für Matratzen Concord

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"Pressemitteilung"

14.12.2017 Der heutige Donnerstag war kein guter Tag für die Firma Matratzen Concord. Nach einigen Güteterminen über offene Zahlungsansprüche des Betriebsratsvorsitzenden, Karsten Knoke, die ergebnislos verliefen und bei denen die Verfahren im neuen Jahr fortgesetzt werden, schlossen sich mehrere Verkündigungstermine an.

Dabei ging es laut ver.di im Wesentlichen um vier Abmahnungen aus dem Sommer 2016, sieben Abmahnungen aus Mai 2017, mehrere Versuche, Kündigungen gegenüber Karsten Knoke auszusprechen und die Aufforderung, Äußerungen, die einer Sendung von Report im Fernsehen entstammten, künftig zu unterlassen.

Alle Verfahren wurden erfreulicherweise und erwartungsgemäß im Sinne des engagierten Kollegen entschieden. Damit ist erstinstanzlich entschieden, dass alle verhandelten Abmahnungen aus der Personalakte zu entfernen sind, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt werden darf und auch die getätigte kritische Äußerung nicht unterlassen werden muss. Es bleibt die Urteilsgründe abzuwarten.

Welcome Dinner mit Musik am 16.12.2017

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"Pressemitteilung" Das Welcome Dinner Braunschweig lädt zu einem bunten Abend mit Essen und Musik ein In Kooperation mit der AG gegen Rechts richtet das...

SPD-Ratsfraktion beantragt dauerhaft verlängerte Nutzung des Braunschweig-Mobil-Tickets

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"Pressemitteilung" Dringlichkeitsantrag: 8.30 statt 9 Uhr – SPD-Ratsfraktion beantragt dauerhaft verlängerte Nutzung des Braunschweig-Mobil-Tickets Mit einem Dringlichkeitsantrag zur nächsten Ratssitzung am Dienstag, 19. Dezember...

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