Burgpassage: Denkmalschutzbehörden intervenieren mehrfach
Wie aus der nun seitens der Stadtverwaltung veröffentlichten Mitteilung zur Burgpassage hervorgeht, haben die Denkmalschutzbehörden bis zum heutigen Tag dem Abriss der denkmalgeschützten Fassaden keine Zustimmung erteilt.
„Damit gerät die Stadt natürlich gehörig unter Druck“, erklärt BIBS-Ratsherr Wolfgang Büchs. „Da hilft auch keine positiv formulierte, städtische Pressemeldung, die die Genehmigung des Bauantrages in Aussicht stellt. Denn auch das letzte Gespräch zwischen der Denkmalschutzbehörde des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD), des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) und der Stadt am 22.01.2019 hat die Auffassung der Denkmalschützer nicht ändern können.“
Burgpassage: Grüne begrüßen klares Bekenntnis zum Projekt „Burggasse“
Angesichts der aktuellen Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 28.01.2019 (s. http://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/burggasse.html) erklärt der Grüne Ratsherr und Fraktionsvorsitzende Dr. Rainer Mühlnickel (Mitglied im Planungs- und Umweltausschuss):
„Wir begrüßen es sehr, dass sich die Verwaltungsspitze zum Thema „Burggasse“ nach einigem Zögern deutlich positioniert hat. Ein klares Bekenntnis zu dem Projekt war mehr als überfällig, nachdem die öffentliche Debatte in den letzten Wochen immer stärker angeheizt wurde. Unsere Position zur Umwandlung der - mittlerweile nahezu leerstehenden - Burgpassage hat sich seit 2017 nicht geändert. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass die Umgestaltung dieses zentralen Bereichs zu einer Aufwertung der gesamten Braunschweiger Innenstadt führen wird.
Projekt Neue Burggasse – öffentlicher Appell
gemeinsam wenden wir uns mit diesem Schreiben heute an Sie, um einen Appell zum Projekt „Neue Burggasse“ an Sie zu richten.
Seit gut zwei Jahren befasst sich die Stadt Braunschweig mit diesem zukunftsweisenden Projekt des renommierten Projektentwicklers DEVELOPMENT Partner. Auch wir haben früh den Kontakt zum Investor gesucht und pflegen seither einen regelmäßigen Austausch.
Von Anfang an war klar, dass das Projekt ohne einen Eingriff in die denkmalgeschützten, in Teilen erhaltenen historischen Fassaden nicht umsetzbar sein würde. Folgerichtig schlug die Stadt einen städtebaulichen Wettbewerb vor, um die Machbarkeit der ambitionierten Idee einer offenen Ladenstraße zu überprüfen.
Der Wettbewerb erbrachte überzeugende städtebauliche Konzeptideen für einen modernen Handelsstandort und sogar einen – wie wir finden – überaus gelungenen Kompromiss für die Gestaltung des Eingangs am Hutfiltern. Statt des zunächst überlegten, sehr weitgehenden Eingriffs in die Denkmalsubstanz sprechen wir heute nur noch über eine geringfügige Öffnung in der Vertikalen, im Gegenzug aber auch über eine denkmalgerechtere Gestaltung der Erdgeschossbereiche links und rechts des Eingangs. Die zusätzlichen Büro-, aber vor allem die Wohnflächen bereichern den innerstädtischen Nutzungsmix.
Burgpassage: Historische Substanz fällt Salamitaktik zum Opfer
Alexander Wolter, Susanne Keller-Hartmann, Lothar Meyer, Heiderose Wanzelius (Interessengemeinschaft Burgpassage)
PM: Zum von der Stadt beauf-tragten Gutachten der BBE-Handelsberatung für den Abriss der denkmalgeschütz-ten Häuser der Burgpassage
Die Entscheidung, die denkmalgeschützten Häuser abzureißen oder zu verstümmeln, wie auch die Entfernung des Passagendaches, ist offenbar vor der Auslobung des Architektenwettbewerbes gefallen. Denn alle veröffentlichten Wettbewerbsbeiträge haben diese Grundmerkmale gemeinsam. Andere Varianten - wenn es sie überhaupt gegeben hat - kamen nicht in die nähere Auswahl. Eine öffentliche Diskussion fand vorher nicht statt.
Bei dem jetzt noch schnell aus dem Hut gezauberten Gutachten handelt es sich klar um eine Arbeit, deren Ergebnis in den Grundzügen schon vorher feststand. Generell haben Gutachter, die nicht die von den Auftraggebern gewünschten Ergebnisse liefern, am Markt keine Chance. Sonst können sie nicht lange existieren, weil sie kaum Aufträge bekommen werden. So ist der Wert eines solchen Auftragsgutachtens schon grundsätzlich sehr beschränkt.

































