Am 6. 11. 2015 wurde vom Deutschen Bundestag eine Neuregelung des ärztlich assistierten Suizids verhandelt und verabschiedet. Dem sind lange Diskussionen um das Für und Wider auch in der Öffentlichkeit vorausgegangen. Noch ist es zu früh, um Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die Einstellung der Gesellschaft zu erkennen.
Was aber bedeutet die Regelung für Ärztinnen und Ärzte in ihrem Selbstverständnis, in ihrer Verantwortung für die sich ihnen anvertrauenden Kranken? Wie beeinfusst die Neuregelung vielleicht auch Einstellungen in Behandlungsteams im Krankenhaus oder auch in der Praxis von Hausärzten? Könnte die Neuregelung zur Folge haben, dass sich das Verhältnis des Einzelnen oder der Gesellschaft zu behandelnden Ärzten/Ärztinnen oder gar zu dem Berufsstand verändert? Ist ein genereller Mentalitätswandel im Blick auf unsere Gestaltungsmöglichkeit des Lebensendes zu erwarten? Eine Fülle von Fragen, die uns alle angehen.
Ohne Anmeldung. Eintritt frei – Theologisches Zentrum, Alter Zeughof 2/3, 38100 Braunschweig, sekretariat.thz@lk-bs.de, Leitung: Prof. Dr. med. Klaus Gahl und AK Ethik in der Medizin