Start Politik Stell Dir vor, es ist Krieg – und alle müssen hin!

Stell Dir vor, es ist Krieg – und alle müssen hin!

0
Symbol - Foto: pixabay

Du bist ein Jugendlicher von 17 Jahren männlichen Geschlechts und Du willst mehr als drei Monate im Ausland verbringen? Dann musst Du zum Karrierecenter der Bundeswehr und eine Genehmigung beantragen. Das gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres. So ist es festgelegt im „Wehrdienstmodernisierungsgesetz“.

Du bist ein junger Mann von 20, 25 oder 30 Jahren und willst mehr als drei Monate im Ausland verbringen? Dann musst auch Du zum Karrierecenter der Bundeswehr, auch Du brauchst dessen Genehmigung dazu. Denn das erwähnte Gesetz gilt für alle Männer von 17 bis 45 Jahren. Es gilt ab schon jetzt, ganz unabhängig davon, ob die allgemeine Wehrpflicht kommt oder nicht.

Und glaub bloß nicht, Du kannst den Staat austricksen und erst einmal ausreisen und dann einfach länger als drei Monate dort bleiben: im Gesetz ist jedes Schlupfloch verschlossen (genau im zweiten Absatz des § 3).

Das Verteidigungsministerium räumt nun ein: „Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend.“ Es beschwichtigt nachfragende Journalisten: die nähere Ausführung dieser Bestimmung, zum Beispiel Ausnahmen von der Genehmigungspflicht, werden gerade im Ministerium erarbeitet, man werde wohl klarstellen, dass die Genehmigung erteilt werde, solange der Wehrdienst freiwillig sei. Die Verletzung der Regel sei nicht sanktioniert; das bedeutet, es ist nichts dazu festgelegt, welche Folgen ein Verstoß dagegen haben wird. Allerdings: was da gerade ausgearbeitet wird, ist wohl eine Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, und da können Sanktionen durchaus „eingearbeitet“ werden. Verordnungen können leichter geändert werden als ein Gesetz, sie brauchen keine Zustimmung des Bundestages.

Das Gesetz ist übrigens von den Abgeordneten der CDU, der CSU und der SPD beschlossen worden (bei einer Enthaltung in der letztgenannten Fraktion). Drei Monate lang ist die genannte Bestimmung weitgehend unbekannt gewesen, das Ministerium hat sich in dieser Frage in Schweigen gehüllt. Erst die Frankfurter Rundschau hat sie jetzt bekannt gemacht.

Keiner wird sich entziehen können!

Die staatliche Wehrpflichtüberwachung ist also für den Einzelnen unentrinnbar, gleichgültig, ob er Wehrdienst geleistet hat oder nicht, und gleichgültig, ob er gemustert wird wie alle Jahrgänge ab 2008 oder nicht. In einem Kommentar auf mdr.de meint „El toro“ dazu: „Nu, bald haben wir die Mauer wieder!“ Wenn man also ahnt, dass ein Krieg bevorsteht, und sich der Wehrpflicht durch einen „längeren Auslandsaufenthalt“ entziehen möchte, wird das nicht funktionieren. Man denkt sofort an die Hunderttausenden von jungen Ukrainern, die ins Ausland geflüchtet sind (oder es erfolglos versucht haben), weil sie sich davor schützen wollen, in einem zunehmend sinnloseren Krieg geopfert zu werden.

Diejenigen Männer, die älter als 45 Jahre sind, sollten aber nicht zu früh aufatmen: schon wenn der Bundestag den Spannungsfall (Artikel 80a des Grundgesetzes) festgestellt hat, gilt, dass die Wehrpflicht bis auf 60 Jahre angehoben wird. (Und der Abgeordnete Kiesewetter hat sich vor Kurzem dafür ausgesprochen, den Spannungsfall schon jetzt auszurufen.) Und auch „ungediente“ Wehrpflichtige können im Spannungsfall (und natürlich erst recht im Verteidigungsfall) unbefristet zum Wehrdienst einberufen werden.

Auch die Frauen würden nicht ungeschoren bleiben: im Verteidigungsfall können Frauen von 18 bis 55 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen zu zivilen Dienstleistungen im Gesundheitswesen wie in der „ortsfesten militärischen Lazarettorganisation“ herangezogen werden, allerdings nicht zum „Dienst mit der Waffe“ (Artikel 12a Grundgesetz).

Im Spannungsfeld- und im Kriegsfall werden wir alle erfasst und eingespannt, keiner wird sich entziehen können. Und selbst die älteren Semester sollten sich nicht zu sehr in Sicherheit wiegen: schon erheben sich Stimmen, die ein Pflichtjahr für Rentner und Frauen fordern; ein CDU-Abgeordneter hat kürzlich vorgeschlagen, das Wehrpflichtalter auf 70 Jahre heraufzusetzen.

Natürlich hätte man bei all diesen Bestimmungen ein besseres Gefühl, wenn man das Vertrauen haben könnte, dass eine besonnene politische Führung in Deutschland, in der EU wie in der NATO alles tun würde, um einen Krieg zu verhindern. So eine Person wie etwa Helmut Schmidt, der bekanntlich gesagt hat, es sei besser, 100 Stunden zu verhandeln als eine Minute zu schießen. Aber ob eine politische und eine militärische Führung, die ausdrücklich „Kriegstüchtigkeit“ herstellen will, dieses Vertrauen rechtfertigt? Die Frage sollte sich jede und jeder selbst beantworten. Der Wissenschaftler und Sicherheitsfachmann Johannes Varwick jedenfalls betont den schwerwiegenden Unterschied zwischen „Verteidigungsfähigkeit“ und „Kriegstüchtigkeit“: gehe es beim ersten Begriff um die reine Abwehrfähigkeit (die er befürwortet), umfasse der zweite Begriff „auch die Vorbereitung auf aktive, offensivere Kriegsführung“.

Verwendete Quellen: Grundgesetz, Wehpflichtsgesetz, „augengeradeaus.net“ vom 3.4.26, mdr.de vom 4.4.26; J. Varwick: Stark für den Frieden, Neu-Isenburg 2026

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.