Rat der Stadt Braunschweig beschließt Kastrationsverordnung für Freigängerkatzen in Braunschweig

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.stadttiere-bs.de

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Die Hartnäckigkeit der Initiative Stadttiere Braunschweig und vieler namhafter Unterstützer hat sich ausgezahlt. Seit 2011 setzt sich die Initiativer Stadttiere Braunschweig dafür ein, dass auch die Stadt Braunschweig eine Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen erlassen soll. Die Initiative Stadttiere Braunschweig hat den Tierschutzverein, den Katzenschutz Braunschweig, die Jägerschaft alle Braunschweiger Tierärzte und große überregionale Tierschutzorganisationen zusammengebracht,umeine gemeinsame Position zu erarbeiten.

Mit seiner Entscheidung gibt der Rat der Stadt nicht nur ein positives Signal an die aktiven Tierschützer, sondern auch an die Umlandgemeinden. Auch hier steht der Erlass einer solchen Verordnung auf den Tagesordnungen der politischen Gremien, denen eine Zustimmung nun sicherlich leichter gemacht wurde.Der Verwaltung der Stadt Braunschweig gilt Anerkennung für die zügige Erarbeitung der Verordnung und den Ratsmitgliedern der Stadt Braunschweig für ihre weitsichtige Entscheidung.

Mit erheblichem Zeitaufwand und enormen Kosten versuchen Tierschützerin Braunschweig bereits seit 1984 durch Kastrationsaktionen die ständig steigende Zahl an frei lebenden Katzen einzudämmen.In diesen 30 Jahren wurden circa 3000 frei lebende Katzen eingefangen, kastriert und gekennzeichnet. Finanzielle Unterstützungder Kommunen erhalten Tierschutzvereine für diese Arbeit nicht. Kommunen müssen sich aufihre reine Pflichtaufgabe beschränken, mit der nur Fundtiere abgedeckt sind.Überall im Land sind Tierschutzvereine und Tierheime längst an ihre Kapazitätsgrenzengestoßen. In Braunschweig wird es sich nun zum positiven für Tiere und Tierschützer wenden.

Ab sofort müssen Katzenhalter, die ihrer Katze Freigang gewähren, diese kastrieren und kennzeichnen lassen. Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden. Außerdem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Dazu können Katzenhalter ihr Tier in den beiden großen Deutschen Haustierregistern  registrieren lassen. Formulare dafür halten die Tierärzte im allgemeinen bereit. Jeder Tierarzt, der eine Kleintierpraxis betreibt, kastriert Katzen und wird Katzenhalter über die Durchführung der Kastration und Kennzeichnung per Chipberaten.

Auch Menschen, die frei lebenden Katzen Futter zur Verfügung stellen, gelten rechtlich als Katzenhalter. FutterstellenbetreuerInnen leisten jedoch eine wertvolle Arbeit für die Allgemeinheit und den Tierschutz. Gerade durch ihren Einsatz kann eine weitere Vermehrung verhindert werden, da die Tiere regelmäßig an einen Ort gebunden werden. Für diese Fälle, gibt eseinen Spendenfond, aus dem die Kastrationen dieser Tiere bezahlt werden können. Bei Bedarf können sich Betroffene bei der Initiative Stadttiere Braunschweigmelden unter der Telefonnummer 0531 – 512 570. Beim Einfangen der häufig sehr scheuen Tiere helfen kompetente Mitarbeiter des Tierschutz Braunschweig e.V.und des Katzenschutz Braunschweig e.V.

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