Vorwürfe aus der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister bedürfen einer sachlichen Aufklärung im Bauausschuss
Die in der gestrigen Ratssitzung abgewiesene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Hoffmann beinhaltet den Vorwurf, für die Ein-leitung von Bauwasser der ECE-Baumaßnahme in den kanalisierten Wen-denmühlengraben seien die Entgelte nicht oder nur unzureichend erhoben worden, um ECE zum Nachteil der Gebührenzahler einen Wettbewerbsvor-teil zu verschaffen. Der Oberbürgermeister habe somit seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt.
Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Beamten mit dem Ziel disziplinarischer Maßnahmen gerügt. Dem Rat als Dienstvorgesetztem oblag die Prüfung des persönlichen Verhaltens von Oberbürgermeister Dr. Hoffmann in dieser Angelegenheit. Da er weder mit der Bearbeitung des Antrags noch mit der Entscheidung über Art und Höhe des zu entrichtenden Entgelts persönlich befasst war und es sich um eine Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, für das der Oberbürgermeister nur als Organ, nicht aber persönlich zuständig war, ist die Dienstaufsichtsbe-schwerde unbegründet und damit zurückzuweisen.
Unabhängig von der abgewiesenen Dienstaufsichtsbeschwerde besteht al-lerdings Aufklärungsbedarf über den zugrunde liegenden Sachverhalt. Da dies nicht Thema einer Ratssitzung sein kann, hat die SPD-Ratsfraktion eine zeitnahe Sondersitzung des zuständigen Bauausschusses zu dieser Frage beantragt.
gez. Klaus Winter
Fraktionsvorsitzender
11. Oktober 2006