Offener Brief: AfD stellt braunschweiger BürgerInnen an den Pranger

0

Sehr geehrte Damen und Herren,

die so genannte „Alternative für Deutschland (AfD)“ entpuppt sich immer mehr als Bedrohung der freiheitlichen, demokratischen Grundordnung: In der gestrigen Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig wurden durch den AfD-Fraktionsvorsitzenden Stefan Wirtz vertrauliche, personenbezogene Daten öffentlichkeitswirksam und anklagend der Presse übergeben.

In einem Antrag an den Rat der Stadt versuchte die AfD, die auf der Liste genannten Personen von der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen am Amts- und Landgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 zu streichen. Die im Anhang der Vorlage befindlichen Listen wurde von der Verwaltung als „vertraulich“ gekennzeichnet.

Die nun von der AfD veröffentlichte Liste enthält die Namen von Personen, die sich offenbar für die Partei als kritisch und / oder unliebsam herausgestellt haben. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger offenbar als politische Gegner stigmatisiert und diffamiert werden, in dem ihre Namen öffentlichkeitswirksam „an den Pranger gestellt“ werden.  

Als auf dieser „Negativ-Liste“ genannte Personen empfinden wir das Vorgehen der Braunschweiger AfD-Fraktion als bedrohlich! 

Erschreckend nah erscheint uns plötzlich die Zeit des aufkommenden Nationalsozialismus, als in den 1930er Jahren der damalige Oberbürgermeister Ernst Böhme öffentlichkeitswirksam unter Pressebegleitung von NSDAP und SS aus dem Braunschweiger Rathaus abgeführt wurde.

Das gestrige „Manöver“ der AfD kann auch als „Retourkutsche“ auf das Zögern des Rates verstanden werden, den AfD-Mann Wirtz in den aus den politischen Fraktionen zu benennenden und vom Rat zu wählenden Auswahlausschuss zur endgültigen Wahl der SchöffInnen zu entsenden. In unserem Fall handelt es sich um eine Stigmatisierung von Bürgern, denen eine angeblich falsche politische Gesinnung unterstellt wird. Während es sich im Falle der Ausschussbesetzung um eine demokratische Wahl nach politischen Mehrverhältnissen durch Mandatsträger (also eine politische Benennung) handelt, stellt die Vorschlagsliste der SchöffInnen eine Liste privater Bürger dar, die aufgerufen wurden, sich zu engagieren. Während der Ausschuss von der Politik besetzt wird, ist die Vorschlagliste eben eine Liste ehrenamtlich tätiger BürgerInnen. Berufliche Abhängigkeiten (denen im Übrigen jeder Beschäftigte unterworfen ist, also mehr oder weniger alle auf der Vorschlagsliste) werden davon nicht tangiert. Aber das versteht Herr Wirtz offenbar nicht bzw. will er nicht verstehen.  

Stefan Wirtz disqualifiziert sich mit seinem Vorgehen selbst für eine Entsendung in den Auswahlausschuss, denn er zeigt mindestens Verantwortungslosigkeit im Umgang mit persönlichen Daten. Schlimmer noch: Mit der gezielt-diskriminierenden Provokation offenbart er sein antidemokratisches Politikverständnis. Eine solche Person darf nicht in einem Auswahlgremium mitwirken. Wir hoffen, dass der Rat dies im Rahmen der anstehenden Wahl des Gremiums im September berücksichtigen wird.

Wir rufen wir dazu auf, sich gegen eine Partei zur Wehr zu setzen, die neben diesem diskriminierenden Vorgehen jüngst auch bundesweit von „Reporter ohne Grenzen“ dafür gerügt wurde, die Pressefreiheit einzuschränken, da Reporter an der freien Berichterstattung über die AfD teilweise massiv behindert wurde.

Gegen die Weitergabe unseres Namens an die Presse durch die AfD, die gegen unseren Willen erfolgte, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Erfurth

 

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.