Kurz und Klar 6.August

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Tagebau Kohle Foto: Pixabay

Mit Energy Sharing die Energiewende beschleunigen.

Um den Neubau von Windenergie und Photovoltaik weiter voranzutreiben, ist die Akzeptanz der Menschen vor Ort eine wesentliche Voraussetzung. Ein Schlüssel für Akzeptanz ist die Teilhabe. Energy Sharing könnte hier ein Schlüssel sein. Beim Energy Sharing können Bürger Windkraft und Solaranlagen in ihrer Umgebung mitfinanzieren und den produzierten Strom selbst beziehen. Dies Verfahren wird auf EU-Ebene bereits gefordert, ist in Deutschland in den bestehenden Strukturen zur Förderung erneuerbarer Energien aktuell nicht vorgesehen.

Wie Energy Sharing ausgestaltet werden kann, beschreibt das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) in einem Konzeptpapier. Das BBEn schlägt vor die Stromnebenkosten zu verringern oder eine Prämie zu zahlen, wenn der Strom zeitgleich zur Erzeugung verbraucht wird. Dies soll einen finanziellen Anreiz geben und es würde auch den Bedarf an Fernnetzen verringern. Als Distanz von Verbrauch und Erzeugung wird eine Distanz von 25 km ins Gespräch gebracht. Eine von dem BBEn in Auftrag gegebene Studie zeigt ein großes Potenzial für das Verfahren auf. Bei einer Kombination von 50% Wind und 50% PV ist eine Direktverbrauchsquote um die 50% zu erwarten. (Quelle „neue energie“ Juni 2022).

Diese Ideen werden den großen Energiekonzernen bestimmt nicht gefallen. (b.k.)

Weitere Kurzmeldungen zu erneuerbaren Energien hier und hier.

Steinkohlekraftwerk Mehrum wieder am Start

Als Ersatz für Strom aus Erdgas steht das erste Steinkohlekraftwerk aus der Reserve vor dem Neustart. Es handelt sich um das Kraftwerk Mehrum im niedersächsischen Hohenhameln (Landkreis Peine) zwischen Hannover und Braunschweig, das dem tschechischen Energiekonzern EPH gehört. Es sei bislang die einzige „Marktrückkehr“ eines Kraftwerks, die der Bundesnetzagentur angezeigt worden sei, teilte die Behörde mit.

Das Kraftwerk Mehrum befindet sich seit Anfang Dezember 2021 in der Reserve, wie die Kaufmännische Leiterin der Betreibergesellschaft, Kathrin Voelkner, sagte. „Wir haben die Rückkehr an den Strommarkt erklärt. Wir gehen davon aus, dass wir kurzfristig ans Netz zurückkehren.“ Das Kraftwerk hat eine Nettoleistung von 690 Megawatt. 2018 erzeugte es so viel Strom, dass damit theoretisch mehr als eine halbe Million Musterhaushalte mit Strom versorgt werden konnten.

Neben der bereits gültigen Verordnung für Steinkohle- und Öl-Kraftwerke wird für Anfang Oktober auch eine Verordnung für das Wiederanfahren von bereits stillgelegten Braunkohlekraftwerken vorbereitet. Hinzu kommt eine Gaseinsparverordnung, die die unnötige Verstromung von Erdgas verhindern soll. „Die Verordnung wird aktuell vorbereitet und tritt dann in Kraft, wenn sich abzeichnet, dass noch mehr Gas bei der Stromerzeugung eingespart werden muss“, hatte das Wirtschaftsministerium am 21. Juli mitgeteilt. (Quelle TAZ am 3.8.2022)(u.m.)

Gestern vor 60 Jahren wurde Nelson Mandela mit Hilfe der CIA festgenommen

Lange galt es nur als Gerücht, bis die New York Times (NYT) es im Juni 1990, kurz nach der Freilassung des Anführers des Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) und wohl weltweit bekanntesten Anti-Apartheid-Kämpfers, bestätigte:

„Über einen Agenten innerhalb des Afrikanischen Nationalkongresses lieferte der Geheimdienst (die CIA) den südafrikanischen Sicherheitsbehörden genaue Informationen über die Aktivitäten von Herrn Mandela, die es der Polizei ermöglichten, ihn zu verhaften (…).“

Die NYT zitiert dann einen damals involvierten CIA-Mitarbeiter mit den Worten:

„Wir haben Mandela an die südafrikanische Sicherheitsbehörde übergeben. Wir haben ihnen alle Einzelheiten mitgeteilt, was er tragen würde, die Uhrzeit, wo er sich aufhalten würde.“

Nelson Mandela befand sich knapp 28 Jahre in Haft, bevor er Präsident Südafrikas wurde.

(Quelle NachDenkSeiten mit sehr interessanten fast vergessenen geschichtlichen Ereignissen)

„Feuerzauber im Grunewald“: Ein Großbrand mit Ansage

Die Gefährdung durch den Sprengplatz der Berliner Polizei war bereits 2005 Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Abgeordnetenhauses.

„Kein Feuerzauber im Grunewald“ – so lautete die Überschrift eines Antrags, den im Mai 2005 ausgerechnet die CDU-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz auf die Tagesordnung setzen ließ.

Die Argumentation, der Sprengplatz sei als Zwischenlager für im Stadtgebiet geräumteWeltkriegsmunition erforderlich, fanden die Christdemokraten „nicht nachvollziehbar“.

Es regierte damals ein „rot-roter“ Senat mit Klaus Wowereit (SPD) an der Spitze – und die Grünen zeigten wenig Interesse, sich mit der CDU zu verbünden, wenn die ausnahmsweise mal auf Umweltgefahren hinwies.

Der Ausschuss lehnte den Antrag letztendlich ab – und so blieb erst einmal alles beim Alten. Allerdings auch in den Jahren 2011 bis 2016, als die CDU in der Hauptstadt an der Seite der SPD in einem „rot-schwarzen“ Senat regierte. (Quelle Telepolis)

5.August:Drei Schiffe mit Getreide aus ukrainischen Häfen ausgelaufen

Das Verteidigungsministerium der Türkei hat das Auslaufen von drei mit Getreide beladenen Schiffen aus den Häfen von Odessa und Tschernomorsk in der Ukraine bestätigt. Wie Al Jazeera meldete, transportieren die respektive unter den Flaggen der Türkei, Malta und Panama fahrenden Frachter Navistar, Rojen und Polarnet insgesamt etwa 58.000 Tonnen Mais.

Die Schiffe werden über den humanitären Korridor durch das Schwarze Meer nach Istanbul fahren, wo sie von Vertretern des Internationalen Koordinationszentrums inspiziert werden. Danach fährt die Polarnet nach Karasu in der Türkei, während die Navistar und Rojen nach Irland beziehungsweise Großbritannien aufbrechen werden.

Amnesty kritisiert ukrainische Armee

Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty verschanzt sich die ukrainische Armee teilweise in Schulen und Krankenhäusern – und gefährdet so die eigene Bevölkerung. Dies sei „ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht“.

Amnesty International wirft der ukrainischen Armee vor, durch ihre Militärtaktik unnötig Zivilisten gefährdet zu haben. Die Soldaten hätten „wiederholt aus Wohngebieten heraus operiert“, erklärte Janine Uhlmannsiek, Expertin für Europa und Zentralasien bei Amnesty International Deutschland. Die Menschenrechtsorganisation hatte dazu im Kriegsgebiet eigene Untersuchungen durchgeführt.

Das ukrainische Vorgehen sei „ein Verstoß gegen humanitäres Völkerrecht“, das nicht durch den „völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg“ gerechtfertigt werde. (Quelle Stand: 05.08.2022 02:19 Uhr Tagesschau.de)

Weitere Kurzmeldungen

4 Kommentare

  1. Anmerkung zur vorstehenden redaktionellen Meldung über Amnesty International und Feststellungen zu Verstößen gegen humanitäres Völkerrecht.

    Zur Vertiefung der aktuellen Diskussion:

    – mobile Krematorien der Besatzer laufen Tag und Nacht, in Form industrieller Vernichtung; zur Vertuschung verübter Gräueltaten? –

    Als frühes Gründungsmitglied der BS-Gruppe (seinerzeit Nr. 122, im Jahr 1969) sei festgestellt, dass den Angegriffenen moralisch und vor allem auch völkerrechtlich die Abwehr zusteht;
    – ähnlich übrigens wie vor 50 Jahren im Vietnam-Krieg gegen die USA oder in den bewaffneten Befreiungskriegen im südlichen Afrika gegen die ehemaligen Kolonialmächte.

    Ihre Rolle haben sich die angegriffenen Völker nicht ausgesucht.
    Der Aggressor wählt das Schlachtfeld – den Angegriffenen bleibt nur, in Deckung zu gehen, da, wo sie sind, wohnen, arbeiten und sich ggf. zu wehren, so gut es geht verschanzt in ihren Kellern, hinter der Gartenmauer, im Straßengraben oder offen auf den Straßen mit Waffen.

    Wieweit sie das von zu Hause aus tun dürfen, darüber gibt es nun innerhalb unserer internationalen Organisation Amnesty International konträre Debatten (übrigens auch nicht neu, sondern als Gewaltfrage seit über 50 Jahren ein Dauerthema).

    An den wohlfeilen Vorwürfen gegen die Ukraine gibt es erhebliche Kritik, vor allem auch aus den Reihen der ukrainischen Amnesty-Sektion, die eine Umkehr von Täter/Opfer bemängelt.
    Denn innerhalb der Ukraine geht es um das nackte Überleben.

    Es stellen sich die zunehmenden Fragen an die humanitären Organisationen, inwieweit z.B. auch Partisanen-Aktionen völkerrechtlich nicht nur zulässig, sondern auch aus Sicht der humanitären Organisationen geboten sind.

    Zur weiteren Einordnung ein aktueller Augenzeugen-Bericht

    – mobile Krematorien der Besatzer in Cherson laufen Tag und Nacht … :

    https://www.dailymail.co.uk/news/article-11086027/Insider-accounts-obtained-veteran-war-reporter-expose-unimaginable-evil-Kherson.html

  2. Amnesty hat nach umfangreichen Ermittlungen Beweise vorgelegt, die jeder überprüfen kann. Die Vorsitzende von Amnesty International, Frau Callamard, teilt mit, dass Amnesty die ukrainische Regierung gebeten hat, zu diesen Beweisen Stellung zu nehmen – vor der Veröffentlichung. Die ukrainische Regierung habe aber nicht reagiert. Das ukrainische Büro von Amnesty weigert sich nun, die Untersuchung ins Ukrainische zu übersetzen und auf seine Website zu stellen. Vermutlich wird das aber nicht verhindern können, dass die Erkenntnisse bekannt werden und diskutiert werden. Denn der ukrainische Präsident hat Amnesty nach der Veröffentlichung öffentlich scharf angegriffen, ohne allerdings auf die vorgelegten Beweise einzugehen.

    Dass Amnesty den russischen Angriffskrieg als völkerrechtswidrig einschätzt und verurteilt, lässt sich nun wirklich nicht in Zweifel ziehen. Das sollte aber das Aufzeigen von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht nicht verhindern – von welcher Seite sie auch begangen werden. Im Gegenteil: wenn Amnesty (und andere) solche Verstöße nur bei einer Seite aufdecken und anprangern würde, würde das die bemerkenswerte Glaubwürdigkeit dieser Organisation zerstören.

  3. Amnesty International hat sich bedauerlicherweise zu einem linkslastigen woken Verein mit zudem Antijüdischen Ansichten (Israel Appartheitstaat..) entwickelt. Früher hat man Freunden geraten bei AI Mitglied zu werden bzw. AI zu unterstützen, heute muss man das Gegenteil tun. AI weiß gar nicht, wie sehr diese beiden Einschätzungen (Israel u. Ukraine) den vielen hilfsbedürftigen Inhaftierten und Gefolterten in aller Welt schafen. Traurig!

  4. Das ist leider die Krux bei humanitären Organisationen …
    die Überfallenen – wenn sie sich wehren – werden im Regen stehen gelassen.

    Auch Nelson Mandela wurde übrigens von Amnesty nicht unterstützt, wegen der Gewaltfrage – schon vergessen?

    Wir haben uns innerhalb von AI die Köpfe heißgeredet, als es vor 50 Jahren um die Unterstützung der Befreiungskämpfe im südlichen Afrika oder in Vietnam bzw. Indochina ging; Opfer, die sich wehren, wurden und werden als Täter eingestuft, erst recht, wenn sie durch ihren Kampf zivile Ziele für weitere Angriffe provozieren.

    Freiheitskämpfer – wie seinerzeit Mandela – hatten das Nachsehen.

    Das wissen wir doch eigentlich alles, oder?

    Fazit: zumindest Diskussionen innerhalb von AI und wohlfeile Ratschläge bei uns – Trauer und Wut über hiesiges Philistertum in der Ukraine.

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