Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen
Wider gesundes Rechtsempfinden: Das Urteil zur Umwelt-Klage gegen das Land Niedersachen
Das Niedersächsische Umweltministerium reagierte nach langem Hinhalten kurz vor der Verhandlung der Umwelt-Klage zweier Bürgerinnen mit der Vorlage des Entwurfes eines "Luftreinhalte- und Aktionsplanes". Mit dieser Taktik wurde erreicht, dass der der "Glanz" der Verwaltung in Person des OB Hoffmann nicht vor der Wahl durch eine Niederlage noch einen Kratzer bekäme.
Dieser blieb der Verhandlung wieder einmal fern, übrigens ohne sich abzumelden, was aber ausser dem betonten Ausdruck der Verwunderung des Verwaltungsrichters keinen weiteren Einfluss hatte. Nur etwa 20 Minuten nach der mündlichen Verhandlung wurde das Urteil verkündet.
Das Urteil beruht auf der Auffassung des Gerichts, dass der Entwurf des Luftreinhalte- und Aktionsplan den Vorgaben gerecht werde. Ein Anspruch auf die Wiederaufstellung des Messcontainers bestehe zudem nicht.
Es ist allerdings fraglich, ob das Gericht überhaupt diesen Entwurf einbeziehen darf. Bis zum 31.Oktober liegt der Plan im Rahmen der Bürgerbeteilung aus. Danach sind also rein theoretisch noch Änderungen möglich. Zwar wissen wir, dass solche Bürgerbeteiligungen eine Farce sind, dennoch sind gewisse Regeln einzuhalten. Dem entzieht sich nun das Gericht: es tut so, als sei der Plan beschlossene Sache. Ein Verfahrensfehler?
Vorbild Behörde
Vorbild Behörde: Klima schürtzen mit Ökostrom
Broschüre hilft Behörden bei der europaweiten Ausschreibung ihrer Stromlieferung aus erneuerbaren Energien
Die Stromproduktion aus fossilen Energieträgern – wie Kohle und Gas – erzeugt viel klimaschädliches Kohlendioxid. Anders sieht es bei Strom aus erneuerbaren Energiequellen – wie Wind, Wasser oder Biomasse – aus. Dieser so genannte Ökostrom hilft, das Klima zu schürtzen. Gerade öffentliche Auftraggeber – etwa Behörden – können Vorbilder im Klimaschutz sein, indem sie Ökostrom beziehen. Sie mürssen den Strom jedoch in einem transparenten Vergabeverfahren auf dem europäischen Markt beschaffen. Was dabei zu beachten ist, erläutert die neue Broschüre „Beschaffung von Ökostrom – Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren“ herausgegeben von Bundesumweltministerium (BMU) und Umweltbundesamt (UBA).
Umweltbundesamt: Städter besonders gefährdet
Städter besonders gefährdet – Kommunen und Bund gemeinsam gegen Lärm und Feinstaub
Tagung „Stadt der Zukunft: kommunal mobil“ im Umweltbundesamt
Um zwei Jahre verkürzt sich die Lebenserwartung von Städtern allein wegen der Belastung mit Feinstäuben – so schätzt die Weltgesundheitsorganisation WHO. Rund 80 Prozent der Deutschen leben in Städten. Als Hauptverursacher des Feinstaubs, anderer Luftschadstoffe – wie Stickstoffoxide – sowie des Lärms gilt der motorisierte Verkehr. Es gibt einige gute Beispiele, wie Kommunen Mobilität gestalten können, um die Gesundheit der Menschen und die Umwelt weniger zu belasten. Doch wie lassen sich in Zeiten knapper Kassen und des demographischen Wandels solche Beispiele flächendeckend verwirklichen? Nur gemeinsam – so die Antwort der mehr als 100 Vertreterinnen und Vertreter von Städten, Gemeinden und Bund, die vom 9. bis 10. Oktober 2006 im Umweltbundesamt in Dessau Netzwerke knüpften und gemeinsame Aktivitäten vereinbarten. So soll es weitere Veranstaltungen zum Thema geben.
Arbeitsplätze ohne Startbahnverlängerung
Die Politik des Landes Niedersachsen braucht neben dem JadeWeserPort die Startbahnverlängerung in Braunschweig als ein weiteres publikumswirksames Demonstrationsobjekt ihrer vermeintlichen wirtschaftspolitischen Kompetenz zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Keiner der Befürworter einer Startbahnverlängerung hat bisher jedoch einen Nachweis führen können, dass mit einer Startbahnverlängerung bestehende Arbeitsplätze gehalten oder neue geschaffen werden können. Folgerichtig sprechen sich die Deutsche Bank, die Lufthansa, das Board of Airline Representatives in Germany sowie ARD Panorama, Financial Times Deutschland, Der Spiegel, Frankfurter Allgemeine Zeitung und andere gegen derartige Prestigeobjekte aus. Das DLR muss sich als Subventionsempfänger dem Ansinnen des Landes beugen und dafür entsprechende technische Begründungen liefern.
Luftreinhalteplan für Braunschweig liegt aus
Platanen ab? Nein Danke!
Grüne gegen Vogelschutzgebiet? Behauptung eines Herrn Sehrt
Leserbrief: Abholzen und versiegeln
Abholzen und versiegeln
In allernächster Zeit wird der Platanenhürgel am Ritterbrunnen fallen, die letzten alten Zeitzeugen, ein Naturdenkmal, wird platt gemacht. Der Investor Dr. Gott, der Architekt Rürdiger und der Planungsausschuss unserer Stadt wollen es so. In keiner Ratsperiode wie in dieser mit der Einstimmenmehrheit der CDU sind so viele Bäume gefallen. Der Ratsbeschluss erfolgte am Dienstag 18.7.2006. Völlig respektlos ist der Umgang mit der Natur und ihren wichtigen Funktionen. Sichtachsen, Durchgänge zum ECE, alles sind Folgen dieses monströsen ECE-Einkaufszentrums. Viele BraunschweigerInnen, alt und jung werden zornig sein...
[an die BZ und die NB am 15.7.2006, nicht abgedruckt in der BZ]
Neue Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet in Hondelage abgelehnt
Die Stadt Braunschweig gibt vor, mit einer geplanten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Querumer Holz und angrenzende Landschaftsteile" die Erhaltungsziele und den Schutzzweck in dem betreffenden Gebiet erheblich zu verbessern. Dies betrifft insbesondere das dort befindliche faktische Vogelschutzgebiet, das durch ein Gutachten belegt ist. Spezieller Schutzzweck für das Europäische Vogelschutzgebiet sei die Bewahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes. Die neue Verordnung soll am 18. Juli 2006 im Rat der Stadt Braunschweig beschlossen werden.
Pläne oder Projekte, deren Verträglichkeit festgestellt wird und die zugleich die Schutzzwecke im geringstmöglichen Maß beeinträchtigen, sollen jedoch keinen Einschränkungen aufgrund dieser Verordnung unterliegen. Die Stadt Braunschweig stellt dazu fest: "Bei positivem Beschluss der Planfeststellungsbehörde (zum Ausbau des Flughafens) liegt ein Befreiungstatbestand vor." Ein derartiger Planfeststellungsbeschluss kann wiederum erfolgen, wenn eine Freistellung von den Einschränkungen der Verordnung möglich ist. Bei Annahme der neuen Verordnung kann sich die Stadt Braunschweig somit durch die ihr nachgeordnete Untere Naturschutzbehörde einen Persil-Schein für die Verlängerung der Landebahn in das Vogelschutzgebiet hinein ausstellen lassen.
30.Juni 2006: Rabenschwarze Tage für die Umwelt
Mit der schwarzroten 2/3-Mehrheit der großen Koalition ist die Föderalismusreform beschlossen worden.
Die Regelungen im Umweltrecht wurden dabei in letzter Minute nochmals verschlechtert.
Eine grüne Oppositionspolitikerin dazu: "Das Umweltrecht ist zur Befriedigung der Machtgelüste der Länderfürsten regelrecht verschachert worden. Zukünftig dürfen die Länder von Grundregeln des Umweltschutzes abweichen, beispielsweise um Investoren ins Land zu locken. Wir befürchten einen Wettlauf der Länder um die niedrigsten Umweltstandards". Damit wird eine der modernsten Umweltschutzgesetzgebungen der Welt flexibilisiert (ausgehebelt).
Was das bedeuten kann, führt derzeit die Stadt Braunschweig im Verbund mit dem Land Niedersachsen in einem bundesweit bisher einmaligem Vorgang vor. Um die Landebahn in das faktische Vogelschutzgebiet "Querumer Holz" erweitern zu können, wird es mittels "VO LSG BS 09" zum Landschaftsschutzgebiet mit eingebauter Abholzgenehmigung für die Startbahnerweiterung degradiert.
































