Versammlungsrecht – Verwaltungsgericht bestätigt ver.di bei Klage gegen Stadt Peine
Zur Entscheidung des Braunschweiger Verwaltungsgerichtes zu überzogenen versammlungsrechtlichen Auflagen der Stadt Peine liegt jetzt das Urteil mit Begründung vor. Es bestätigt ver.di auf ganzer Linie, informiert ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller.
Inhaltlich hatte ver.di gegen Auflagen bezüglich der Anzahl der Ordner bei einer Demonstration von Erzieherinnen im Jahr 2015 in Peine geklagt.
Die zentralen Aussagen aus der Urteilsbegründung stellen darauf ab, dass pauschale Auflagen nicht zulässig sind:
„Die Gefahrenprognose hat auf der Grundlage nachweisbarer Tatsachen zu erfolgen; bloße Vermutungen reichen nicht.“
Neues Reiserecht: Nicht nur Vorteile für Verbraucher
Was die neuen Regelungen für Urlauber bedeuten
- Reform macht Reiserecht internettauglich und schafft mehr Klarheit bei der Buchung
- Deutsche Verbraucherschutzstandards bleiben nicht in allen Bereichen erhalten
- Größtes Manko: Mehr Spielraum für nachträgliche Leistungsänderungen
Braunschweig, 26.06.2018 – Durch die Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie ändert sich das deutsche Reiserecht zum 1. Juli 2018 – nicht nur zu Gunsten der Verbraucher. Die Buchung von Ferienhäusern und Tagesreisen bis 500 Euro fallen zukünftig nicht mehr unter das Reiserecht. Auch erhalten Anbieter mehr Freiheiten, gebuchte Leistungen nachträglich zu verändern. Positiv: Die Reform schafft mehr Klarheit bei der Buchung, Onlineportale werden Reisebüros gleichgestellt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, was die Änderungen für Urlauber bedeuten.
Verstehen Sie Ihren Arzt oder Apotheker?
„Solidarität statt Heimat“: Ein Aufruf gegen Rassismus und massive Kritik an diesem Aufruf
BIBS-Fraktion fordert kostenlose Tickets für SchülerInnen
Die BIBS-Fraktion unterstützt das Anliegen von Jugendring und StadtschülerInnenrat zur Einführung kostenloser SchülerInnenfahrkarten in Braunschweig seit Jahren (siehe auch Ausgabe Nr. 14 von unser-braunschweig). In der heutigen Sitzung des Schulausschusses wurde das zu diesem Zweck vor zwei Jahren in Auftrag gegebene Gutachten vorgestellt. Die BIBS-Fraktion nun, dass alle SchülerInnen den Braunschweiger ÖPNV gratis nutzen dürfen.
Zukunftsstarter gesucht
Welcome Picknick-Multikultureller Austausch mit Musik im Freien
Versichertenentlastungsgesetz: Verbraucherzentrale fordert Anpassung bei Höchstbeitragsregelung
Höchstbeitrag soll künftig auch rückwirkend angepasst werden, wenn Versicherte innerhalb eines Jahres Unterlagen nachreichen
Problem: Altfälle profitieren nicht von Anpassung
Verbraucherzentrale fordert auch Korrektur früherer Bescheide
Hannover, 18.06.2018 – Das Bundeskabinett hat kürzlich den Gesetzesentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung be-schlossen. Keine Frage: Die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung und die ver-ringerten Mindestbeiträge für Selbstständige sind sinnvolle Vorhaben. Bedauerlich ist hingegen, dass bei der Anpassung der Höchstbeitragsregelung ein wichtiger Baustein fehlt: die rückwirkende Anwendung auf Altfälle. Versicherte, die nachweislich zu viel gezahlt haben, erhalten keine Chance, ihr Geld zurückzubekommen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen fordert hier Nachbesserung – zumal eine entsprechende Regelung im Referentenentwurf noch enthalten war.






































