STERBEHILFE: Antwort auf die Veröffentlichungen von Helmut Kramer
Zu: STERBEHILFE, Folge 1, von Helmut Kramer und Uwe Meier, 25.12.2018
Zum Problem der Sterbehilfe
Das Problem: Eine durch einen Unfall querschnittsgelähmte, bewegungsunfähige Frau möchte ihr Leben mit Hilfe des überdosierten Schlafmittels in Deutschland beenden. Die Beschaffung dieses im Ausland erhältlichen Mittels wird ihr durch die Bundesregierung verweigert. Die Frau hat sich daraufhin in die Schweiz bringen lassen, hat dort unter Anleitung das Mittel eingenommen und ist gestorben. In ihrem Beitrag vom 25.12.2018 schrieben Helmut Kramer und Uwe Meier, mit diesem Vorgehen in Deutschland sei dieser schwerkranken Frau ohne Aussicht auf Heilung das Recht auf würdevolles Sterben und ihre Autonomie abgesprochen worden. Ist das so?
CDA Braunschweig: Exzellenz-Initiative Berufliche Bildung auch für die beruflichen Schulen erforderlich!
Die CDA Braunschweig fordert von der Landespolitik, dass umgehend eine Exzellenz-Initiative Berufliche Bildung in Niedersachsen aufgelegt wird und dass diese insbesondere den beruflichen Schulen zu Gute kommen soll.
Thorsten Wendt, Kreisvorsitzender der CDA in Braunschweig, erläutert: „Niedersachsen braucht exzellente berufliche Schulen und neue, wirklich gute Berufsschullehrkräfte, die zukunfts- und nachhaltigkeitsorientiert ausgebildet und weitergebildet werden. Auch ist eine straffe, einheitliche und effiziente Organisation der Beruflichen Bildung durch ein Niedersächsisches Institut Beruflicher Bildung (NIBB) dringend erforderlich!“ Die Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft und die Stabilität unserer demokratischen Gesellschaft seien nur durch eine solche verbesserte Fachkräfteausbildung gesichert.
Das beste Jahr am Arbeitsmarkt
Ein denkwürdiger Kommentar: Unsere Art zu leben und der Terror
Die Deutsche Umwelthilfe ist eine Lobbyorganisation für die Umwelt. Im Dieselskandal treibt sie die Regierung vor sich her und, so die FAZ, kriminalisiert die ganze Autoindustrie. Inzwischen gibt es gehörigen Dampf gegen die DU. Sogar einen Beschluss des CDU-Parteitages gibt es indem angestrebt werden soll dieser Nichtregierungsorganisation (NRO) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. So wie bei ATTAC.
In politischen Sonntagsreden wird gerne von der Notwendigkeit des zivilgesellschaftlichen Engagements gesprochen. Jährlich werden Preise verleihen für die engagiertesten BürgerInnen. Aber wehe man kommt mit seinem Engagement der Politik zu nahe oder gar der Wirtschaft. Dann ist Schluss mit lustig.
Der Kommentar: Schlägerei in Amberg und rassistischer Terroranschlag von Bottrop
Energieverwirrung in Braunschweig: Kann man das mal genauer erklären
Wie soziale Ungleichheit nachhaltige Entwicklung verhindert
Udo di Fabios „Kultur der Freiheit“ Folge 2
STERBEHILFE – was Bundesminister Jens Spahn und sein bestellter Gutachter Udo de Fabio aus...
FOLGE 1: Wenn Politiker sich einen Sachverständigen selbst aussuchen – Udo Di Fabio und das Problem der Sterbehilfe von Helmut Kramer
Dr. Helmut Kramer hält am 8.12.2017 einen Vortrag vor der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover Foto Uwe Meier
Ausgangspunkt des nachfolgenden Aufsatzes des Wolfenbütteler ehemaligen Richters am OLG Dr. Helmut Kramer, ist der inzwischen bundesweit bekannte Fall der Braunschweiger Tierpflegerin Bettina Koch. Sie ist nur eine der vielen von einem ähnlich schweren Schicksal betroffene Patienten.
Als Folge eines Unfalls war Bettina Koch querschnittgelähmt und bis zum Hals bewegungs- und sprachunfähig. Das Schlimmste, was einem Menschen passieren kann: Bei vollem Bewusstsein wie ein lebender Leichnam zu liegen, bewegungsunfähig, ohne sich rühren oder sprechen, nicht einmal jammern und sich ausweinen zu können. Wer würde sich da nicht eine schmerzlose Medizin wünschen, um aus dem Leben zu scheiden?
Um ihren Entschluss umzusetzen, hat Bettina Koch bei dem hier zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Hilfe ihres Ehemannes die Erlaubnis beantragt, fünfzehn Gramm des Präparats Natrium-Pentobarbital zu erwerben. Die Bundesbehörde verweigerte die Genehmigung. Als die Behörde auch ihren Widerspruch ablehnte, ließ die Todkranke, die eigentlich kaum noch transportfähig war, sich unter unsäglichen Schmerzen und Schwierigkeiten in die Schweiz bringen, wo sie sich mithilfe der Sterbehilfeorganisation Dignitas das Leben nahm.
Vorher ließ sie sich von ihrem Ehemann versprechen, ihren Fall weiter zu betreiben, im Interesse auch anderer Leidensgefährten. So hat der Grundsatzfall in einer 12-jährigen Prozessdauer, mit vielem Hin und Her die Gerichte beschäftigt, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und zum Bundesverwaltungsgericht. Beide Gerichte bejahten das Recht von unheilbar schwerkranken Menschen in „extremen Notlagen“ die todbringende Arznei zu erhalten.


































