Selenz‘ Kommentar –

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Unsere Justiz macht erfreuliche Fortschritte. Der Bürger sieht es zunehmend mit Wohlgefallen. Das Landgericht Düsseldorf ist einer der Vorreiter dieser unkonventionell-progressiven Justiz. Pragmatisch, praktisch, gut. Man überliess die Millionen-Beute aus der Mannesmann-SB-Aktion den Angeklagten. Nach dem Mundraubparagrafen 153a. Genial! Keine Knete zurück, kein Urteil und nicht nur der Anwalt war zufrieden. Die weise Entscheidung der rheinischen Richter basierte auch auf dem neuen Paragrafen 007 (siehe dazu Selenz` Kommentar vom 27. November 2006 - § 007 : Die Lizenz zum Betrügen).

Die neu eingeführte RAUB-Steuer von 5% (*) wurde erstmals fällig. Ganz konsequent. Der BGH sah in der ungesetzlichen Aneignung der Mannesmann-Millionen zwar noch - juristisch total altbacken - schwere Untreue. Dies ficht die Richter-Avantgarde vom Rhein jedoch nicht weiter an. Sie blieb ihrer Linie treu. Uebelsten Anfeindungen zum Trotz. Eine Kanzlei aus Hamburg stellte sogar Strafanzeige gegen die progressiven Juristen. Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt sahen die querulatorischen Anwaelte von der Waterkant im Abbruch des Verfahrens. Sie haben die neue Justiz offenbar immer noch nicht begriffen.

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„Dümmer als die Polizei erlaubt“ oder die Metamorphose von Eigentum zu Schulden (Teil

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"Spätere Generationen werden sich an den Kopf fassen, wenn wir das Schloss nicht von innen vernünftig machen." - meinte CDU-Fraktionschef Wolfgang Sehrt - und warb so dafür, weiteres Geld in die vom ECE anzumietenden Räume zu investieren. Es geht vorerst einmal um weitere 1,2 Millionen Euro, die jetzt zusätzlich ausgegeben werden sollen. Die „Vernunft“ des Geschäftes, welches Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann der Stadt Braunschweig mit dem Einzug städtischer Einrichtungen in die Schloss-Arkaden bescheert hat, sei hier noch einmal im Zusammenhang dargestellt.
Im Vorfeld der Entscheidung wurde ein Kostenvergleich zwischen verschiedenen Varianten angestellt, um dem Rat eine Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Vergleichen wir zwei Varianten, die Variante,
- mit der die bestehenden städtischen Einrichtungen renoviert und aufgebessert worden wären
- mit der Variante, die gewählt wurde: die Anmietung von Räumen im Einkaufszentrum Schloss-Arkaden.

Wundern Sie sich bitte nicht über die schlechte Lesbarkeit der Zahlen - denn es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein seltsamer Zufall. Aber es fällt doch auf, dass immer dann, wenn Dr. Gert Hoffmann eine Entscheidung verfolgt, die sich nach Maßgabe der „Vernunft“ kaum rechtfertigen lässt, er gern überhaupt nicht darüber informiert oder die Papiere sind kaum lesbar, so als wolle das verschämte Papier am liebsten gar nicht gelesen werden. So jedenfalls, wie unten, sehen die Zahlen gern aus, die Dr. Hoffmann dem Rat vorlegt - wenn sie denn wichtig genug sind und man ahnt: der Mann strebt wohl doch noch nach Höherem und versucht sich auf diese Weise als Sparkassendirektor zu qualifizieren. Für den Aufsichtsrat heißt es dann wie jetzt für den Rat: Augen zu und durch!

Fotos vom „Schloss“-Inneren

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Im Bauausschuss am 5.12. hatten Ratsmitglieder und interessierte Besucher, die Möglichkeit das sogenannte "Schloss" in den neuen Ausbauplänen des Architekturbüros Stuhlemmer und im...

Selenz‘ Kommentar: InTransparency National (IN)

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Transparency International (TI) beschäftigt sich weltweit mit Korruption. Clickt man die TI-homepage an, so liest man von denkbar anspruchsvollen Zielen. Man erfährt beispielsweise, dass Einzelmitglieder „sich aktiv für die Bekämpfung von Korruption einsetzen und die Ziele von Transparency Deutschland öffentlich vertreten.“ Auch für die sog. „korporativen Mitglieder“ bedeute die Mitgliedschaft „mehr als eine verbale Bekundung und pauschale Zustimmung.“ Nicht nur in den USA stellt die TI-Mitgliedschaft quasi eine Anti-Korruptionsbescheinigung dar. Korporative Mitglieder sind so schillernde Unternehmen wie Allianz, Daimler-Chrysler, PricewaterhouseCoopers und Siemens. TI ist gleichsam deren bezahltes Anti-Korruptions-Feigenblatt. „Durch die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung verpflichten sich die Mitglieder zu hohen ethischen Standards im Geschäftsverkehr und erklären, dass sie Korruption in jeder Form ablehnen und sie im eigenen Bereich weder anwenden noch dulden, dass sie ihre Beschäftigten gegen Korruption sensibilisieren und schulen, und dass sie sich in den jeweiligen Interessenverbänden aktiv zur Bekämpfung von Korruption einsetzen.“ Zitat Ende. So weit die Theorie.

Doch wie sieht das Wirken der deutschen Transparenzler wirklich aus?

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Ernst Johann Zauner in der BZ über „Angriff auf die City“

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Mit einiger Verspätung berichtet Ernst Johann Zauner über das Buch "Angriff auf die City" und Schwärzungen im Text. Wir werden hier - wenn wir das mit Schwärzungen versehene Buch vorliegen haben, die Schwärzungen im Einzelnen diskutieren, falls sich da weiteres Wesentliches ergibt.

Gefunden wurden offenbar Nuancen, welche die Bewertungen des Schloss-Arkaden Projektes nicht wesentlich berühren - aber immerhin, es ist Ernst zu nehmen. Soweit mir bekannt wird der Hauptkritikpunkt von Zauner korrekt beschrieben: "So müssen nach Ansicht der Richter unwahre Behauptungen wie, dass es durch Zahlung eines Geldbetrages möglich war, sich über geltendes Baurecht hinwegzusetzen, unkenntlich gemacht werden. Das gilt auch für die Feststellung, die Baugenehmigung der Schloss-Arkaden verstoße gegen geltendes Recht."



Die Baugenehmigung verstieß aber schon gegen im Baurecht gültige Vorschriften, also wohl auch gegen "Baurecht". Denn in einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Braunschweig, der nicht angefochten ist, lesen wir Folgendes:

Die Baugenehmigung vom 24.08.2004 verstößt gegen die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung über Grenzabstände in §§ 7 ff. NBauO. Diese Vorschriften sind nachbarschützend, so dass die Antragstellerin sie geltend machen darf.
Das mit der Baugenehmigung vom 24.08.2004 genehmigte Einkaufszentrum hält nicht den erforderlichen Grenzabstand von 1 H gemäß § 7 Abs. 3 NBauO ein.

Sigrid Probst – Kindheitserinnerungen – VHS, 11.12.06, 19.30 Uhr

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Serie WEGE ZU EINER KULTUR DES FRIEDENSVeranstaltungsreihe des Friedenszentrums und des Bündnisses für den Frieden in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule Braunschweig Sigrid Probst erzählt...

Informatives vom Flughafen Waggum

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Die Landesregierung betrachtet neben dem JadeWeserPort die Startbahnverlängerung in Braunschweig als publikumswirksames Demonstrationsobjekt ihrer wirtschaftspolitischen Kompetenz zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Keiner der Befürworter des Vorhabens hat bisher jedoch nachweisen können, dass damit bestehende Arbeitsplätze gehalten oder neue geschaffen werden. Im übrigen sprechen sich Deutsche Bank, Lufthansa, Board of Air-line Representatives in Germany sowie ARD Panorama, Financial Times Deutschland, Der Spiegel und Frankfurter Allgemeine Zeitung gegen derartige Prestigeobjekte aus.

In Braunschweig versucht man, mit Blick auf Fördermittel Begründungen für das Vorhaben zu liefern, die jedoch widersprüchlich und inkonsistent erscheinen. So wurde z.B. 2003 im Masterplan ausgewiesen, die Firma IAV wolle sich bei einer Verlängerung der Startbahn am Flughafen ansiedeln. Tatsächlich hatte die Firma aber bereits 2002 diesen Plan aufgegeben. Die IHK Braunschweig wiederum wünscht eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur im Luftfahrtbereich. Die SPD hält dagegen, dass der Flughafen Braunschweig nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen für den Charterbetrieb ausgebaut werde. Und die CDU meint, das DLR habe vorgerechnet, dass man dort in den letzten 3 Jahren 30% Zuwachs an qualifizierten Arbeitsplätzen bekommen habe. Wohlgemerkt, ohne Verlängerung der Startbahn. Klare Linie oder Konfusion?

Erlassenes Entgelt oder die Verschiebung von Zahlungspflichten der ECE (Teil 26)

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Beim letzten Beitrag ging es um die vergleichsweise sehr niedrigen Entnahmegebühren für Grundwasser bei der "Wasserhaltung" von Baugruben, die ein Investor dem Land Niedersachsen schuldet. Hier geht es nun um vergleichsweise sehr viel höhere Abgaben, wie sie ein Investor für die Nutzung kommunaler Entwässerungsanlagen der Kommune schuldig ist. Festgelegt werden solche Abgaben in der Regel in der städtischen Abwassersatzung.

Als Erwiderung auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde, welche die Bürgerin aufgrund einer im ersten Anlauf sehr mangelhaften ausgefallenen Antwort von Stadtbaurat Zwafelink in Sachen Grundwasserabsenkung im ehemaligen Schlosspark in die Wege leitete, meinte der 1. Stadtrat Lehmann in einem zweiten Anlauf unter anderem, dass es sich "bei der Festlegung der Höhe des privatwirtschaftlichen Entgeltes", dass der Bauherr zu leisten habe, "nicht um eine Angelegenheit des Rates der Stadt, sondern um ein Geschäft der laufenden Verwaltung" handele.

Geschäfte der laufenden Verwaltung würden aber in den Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters fallen. "In die Rechte des Rates wurde daher nicht eingegriffen." - meint Lehmann.

Erlassene Gebühren oder die Verschiebung von Zahlungspflichten der ECE (Teil 25 )

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In der Planungsphase des Einkaufszentrums Schloss-Arkaden erstellte die Firma GEOlogik ein Gutachten zur Bewertung des Baugrundes für das geplante Einkaufszentrum Schloss-Arkaden. Als besonderes Problem wurde die "Wasserhaltung" angesehen, d. h. die Freihaltung der Baugrube von Grundwasser und die Entnahme nachfließenden Grundwassers für die Bauzeit, dies insbesondere, weil eine Absenkung des Grundwassers in der näheren Umgebung voraussichtlich zu starken Schäden an Häuserfundamenten führen würde.

"Ein vollkommener Ausschluss der Gefahr von Setzungen im Umfeld der Maßnahme" sei deshalb "nur mit einer wirklich "wasserdichten" Baugrube zu gewährleisten." schrieben die Gutachter und sahen als taugliche Lösung an: "Bei den im Zuge der Untersuchungen festgestellten Rahmenbedingungen bietet es sich an, die Baugrube seitlich bis in den Verwitterungslehm kreidezeitlicher Tonmergel abzudichten und den Verwitterungslehm gleichzeitig als natürliche Basis Abdichtung zu nutzen."

Selenz‘ Kommentar –

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Mr. Bond - James Bond natürlich - zeigt uns, wie man die Welt rettet. Er hat die Lizenz zum Töten. Keine Gesetze. Keine Fragen. Die Walther PPK regelt selbst schwierigste Fälle. Problemlos, legal! Warum, so fragt sich der moderne Bürger, machen wir das in unserem Staat nicht ebenso? Es muss ja nicht gleich Killen sein. Doch gemach. Die Lizenz zum Betrügen ist in unserem Lande durchaus schon weit verbreitet. Schichtenweise sozusagen. Man muss nur ein wenig genauer hinschauen. In Teilen der deutschen Justiz sind wir nämlich bereits den entscheidenden Schritt weiter. Quasi „legal“. Frei nach dem Motto: Von Bond lernen, heißt siegen lernen.

Zugegeben - es gibt sie noch, die Querulanten, Nachfahren von Michael Kohlhaas, die tatsächlich meinen, Gesetze seien dazu da, eingehalten zu werden. Und zwar von allen Bürgern. Welch altmodische Narretei. Gesetze gelten heutzutage bestenfalls noch für das Prekariat, Subproletariat, sozial Deklassierte. Politisch unkorrekt: Die Unterschicht. Die hat es nicht besser verdient. Keine rotarischen Freunde bei Staatsanwälten und Richtern. Ganz schlechte Karten also. Ist man erst einmal unten angekommen, kann man eh nicht mehr tiefer rutschen. Also was soll`s. Ein Bankräuber, der sich seine 10.000 Euro unternehmerisch und mit vollem körperlichem Einsatz erarbeitet hat und danach erwischt wird, brummt bis dato. 6 Jahre - mindestens. Und die hart erarbeitete Kohle muss er - trotz Geständnis - auch abliefern. Bewährung? Wieso? Unterschicht!

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