Abwasserprozesse am OLG: Gebührenbescheide falsch, Stadt verliert gegen alle Kläger

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Transportables Schild. Aufgehängt vor dem Sitzungssaal im Jugendamt

Das Oberlandesgericht kam aus Lüneburg zu uns Braunschweigerinnen und Braunschweiger, um Recht zu sprechen. Eine schöne Geste. Es hatte sich in dem Fall Abwassergebühren, Privatisierung des Abwassergeschäfts und „Subventionierung“ von ECE tief eingearbeitet und entschied abschließend, dass die Kläger mit ihrer Berufungsklage recht hatten.  Die Abwasser-Gebührenbescheide aus 2005, 2006  sind falsch. Revision wurde nicht zugelassen, die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Braunschweig.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht den Klägern folgte, dass das Grundwasser aus der ECE Baugrube beim Abpumpen hätte gemessen werden müssen.

Das Gericht monierte, dass die Stadt das aus der ECE-Baugrube abgepumpte und in die Kanäle abgeleitete Grundwasser nicht in angemessener Weise von der Stadt berücksichtigt wurde und so ein nennenswerter Nachteil für die Gebührenzahler entstanden sei.

Bei der Frage, ob die Stadt im Zuge der Privatisierung der Abwasserkanäle 88 Millionen € aus Kanalrechnung hätte ziehen können, folgte das Gericht nicht den Einlassungen der Kläger. Für die Jahre 2005 und 2006 sei daraus kein Nachteil für den Gebührenzahler entstanden. Ein Kläger verwies darauf, dass der Stadt aufgrund der Privatisierungsverträge Gestaltungsraum bliebe, die daraus erwachsenen Nachteile für den Gebührenzahler auf spätere Jahre zu verschieben. Das Gericht betonte, dass es hier nur über die konkreten Gebüherenentscheide der Jahre 2005 und 2006 zu entscheiden hätte.

Dass die Stadt dennoch den Prozess in allen Punkten verlor, lag an formalen Fehlern der Stadt bei der Erstellung der Gebührenbescheide. Erwähenenswert ist hier die Kritik des Richters, dass die Verwaltung dem Rat keine ausreichenden Unterlagen zur Verfügung gestellt hätte, auf dessen Grundlage dieser den Gebührenvorschlag für 2005 beurteilen können. Die mangelnde Transparenz, ein Hauptproblem der Hoffmann- Administration, wurde hier am Ende prozessentscheidend. 

 


Kommentare   
 
+2 #3 W Karl Schmidt 2013-09-26 18:43
Hier geht´s schon weiter:

Ulenspegel, der zur Landtagswahl (nicht in diesem Forum, aber in dichter Nachbarschaft) dem Bürger noch sehr konkrete Wahlempfehlunge n mit auf den Weg gab, hat sich jetzt darauf festgelegt, diesen zu tadeln.

Es fehlt nur noch der Vorhalt, die Kläger hätten den städtischen Finanzen bzw. den Gebührenzahlern großen Schaden zugefügt.
Käme es so, sollte Ulenspegel dem OB den Text als Fußnote zu dessen Pressemeldung anbieten.

Womit ist er unzufrieden, der Ulenspegel? Lag´s am sonntäglichen Wahlergebnis?
 
 
 
+2 #2 W Karl Schmidt 2013-09-26 18:38
Ich übersetze Ulenspegel so:
Steuerzahler haben diesen GröVaZ zweimal auf den Thron gesetzt und aus diesem Grund jedes Recht auf Klage verwirkt.

Eine fatale Sicht der Dinge. Oder?
Der Steuerzahler war schon nach der ersten Wahl der Verlierer – und wollte es dennoch noch ein weiteres Mal. Der Grund dafür liegt aber sicher nicht in mangelnder Transparenz der Hoffmannschen Verwaltung, eher darin, dass diese von den zwei mächtigen politischen Kräften dieser Stadt, der CDU und SPD, mitsamt deren Cliquen im Hintergrund, so gewollt – und weiter gepflegt – wird.
 
 
 
-3 #1 Ulenspegel 2013-09-25 10:20
Wo liegt hier der Gewinn?

„Die Abwasser-Gebühr enbescheide aus 2005, 2006 sind (zwar) falsch… Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Braunschweig.“ – Nein, wir Steuerzahler zahlen die Verfahrenskoste n. Worin liegt nun da ein Gewinn?
„Die mangelnde Transparenz, ein Hauptproblem der Hoffmann- Administration, wurde hier am Ende prozessentschei dend.“ – Bedeutet mal wieder, dass hier am Ende die Hoffmann-Strategie erneut gewonnen, die Steuerzahler aber verloren haben.

 

 

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