Der neueste Fall vorneweg: Zuletzt wurde im Oktober der jahrzehntelang aktive Neonazi-Rädelsführer Roland Sokol posthum als V-Mann des baden-württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz geoutet. Sokol war Gründungsmitglied von „Hooligans gegen Salafisten“.
Zum Grundsätzlichen: Der Verfassungsschutz sieht sich als „demokratieschützendes Frühwarnsystem“. Dennoch konnten Neonazis seit der deutsch-deutschen Vereinigung mindestens 180 Menschen verbrennen, erschlagen, erstechen und aus dumpfen Hass heraus ermorden. Bedingt durch das multiple Versagen der Sicherheitsbehörden und die ständige Relativierung und Verharmlosung der extremen Rechten durch den Verfassungsschutz konnte der „Nationalsozialistische Untergrund“ ungehindert in den Jahren 2000 bis 2007 mordend durch die Bundesrepublik ziehen.
Gebetsmühlenartig behauptete das Bundesamt für Verfassungsschutz in seinen Berichten aus den 90er Jahren, dass es keine Anhaltspunkte für rechtsterroristische Gewalt in der Bundesrepublik gebe. Das war zugleich Staatsdoktrin. Erst am 16. November 2011, wenige Tage nach dem Auffliegen des NSU, gestand der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ein: „Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen.“ Weiter in KONTEXT




















