„Im Zweifel für den Angeklagten“ – in Braunschweig ungültig?

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Der Streit um die Jasperallee-Ahorne hatte ein juristisches Nachspiel.

Die getöteten Ahorne Foto: Baumschutz

Zweimal gab es Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen willkürlich ermittelte Ehrenamtliche aus der Bürgerinitiative Baumschutz. Ihnen wurde vorgeworfen, Plakate an Bäumen „angebracht oder dies veranlasst zu haben“. Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe.

Das Brisante an der Sache: für beide Vorwürfe gibt es keinerlei Beweise. Trotzdem hat das Amtsgericht die Person im ersten Verfahren verurteilt. Dazu Klimaschützer Edmund Schultz: „Der Hammer war, dass das Urteil schriftlich überhaupt nicht begründet wurde! In der Verhandlung hat die Richterin als Grund nur angeführt, dass sie sonst niemanden hätte. Das Urteil kam für uns völlig überraschend, denn der Grundsatz‚ „im Zweifel für den Angeklagten‘ war nicht einmal nötig, da weder Beweise noch Indizien vorgebracht wurden.

Baumschützerin Birgit Huvendieck ergänzt; „Angeklagt war eine/r, gemeint wir alle. Das Ordnungsamt wurde aufgrund eines Hinweises aktiv. Vorher wurden die freundlichen Baumplakate an den Jasperallee-Ahornen viele Wochen lang toleriert. Es ging also offensichtlich darum, engagierte Bürger:innen einzuschüchtern. Die Preisfrage ist: Wem war unser Widerstand gegen die Fällungen ein Dorn im Auge? Wer hat genug Einfluss, das Amt zum Handeln zu bewegen? Wieso konnte die Zeugin aus dem Amt vor Gericht den Namen nicht nennen? Zur Erinnerung: für die Fällungen gestimmt haben CDU, FDP und SPD…“

„Bürgerinitiativen und alle, die sich gegen Entscheidungen der Stadtverwaltung wehren, sollten mundtot gemacht werden. Dagegen haben wir uns natürlich zur Wehr gesetzt und wären notfalls bis nach Karlsruhe gegangen. Es kann nicht sein, dass in Braunschweig die Grundrechte der Bürger:innen missachtet werden!“ bekräftigt Baumschützerin Brigitte Dittrich.

Da das erste Bußgeld unter der Grenze von 250 € war, konnte keine Revision eingelegt werden und das strittige Urteil war rechtskräftig. Die BI Baumschutz bittet daher um Spenden für die Anwaltskosten auf das Konto der reka e. V., IBAN DE29430609674086516400 mit dem Stichwort „Baumschutz“ und ggfs. „Spendenbescheinigung erbeten“.

Eventuelle Spendenüberschüsse sollen der weiteren BI-Arbeit zu gute kommen wie z. B. dem Engagement für Viewegs Garten und die Bäume am Hauptbahnhof, für eine Gehölz- Schutz- und Fördersatzung oder für einen Klimahaushalt, der auch Mittel für eine ausreichende Bewässerung der Bäume und Sträucher sowie für Neupflanzungen in großem Stil vorsehen soll.

Erfreulicher für die BI ging Ende Juli 20 der zweite Prozess aus:

Da die Beweislage nicht nur dünn, sondern gar nicht vorhanden war, hat diese Richterin das Verfahren eingestellt. Den Baumschützer/-innen gefiel insbesondere ihre rhetorische Frage, ob es nicht anders bewertet werden müsse, wenn Plakate an Bäumen befestigt würden, deren Fällung ohnehin vorgesehen sei.

5 Kommentare

  1. Wenn man Prozesse führt, sollte man in der Lage sein, auch die anfallenden Kosten zu tragen. Es geht eben nicht immer so aus, wie man es gern hätte.

  2. Liebe Marlies Zoschke,

    die Baumschützer*innen haben doch gar keinen Prozess geführt.
    Es wurden seitens der Stadt völlig willkürlich Ordnungsgelder verhängt gegen Menschen, die man sich aus dem Internet herausgesucht hat.

    Jetzt klarer verständlich, worin die Willkür besteht?

  3. Frau Zoschke, Sie überzeugen erneut mit detailierten Lebenskenntnissen. Danke, jetzt haben wir begriffen. Eine Frage noch. Für wen und was spenden Sie?

    Next: Der Mittelstreifen der Jasperalle ist ja beliebter Gassiparcour unseres obersten Verwaltungschefs. Ob er bei der Frage nach dem Störungsanzeiger helfen will?

  4. Zu diesem Beitrag ist ein längerer Kommentar eingegangen. Eingereicht von: Baumefallenueberallumbraunschweig@herumundkeinermachtwas.de

    Der Kommentar wird nicht veröffentlicht: Der B-S versuchte den/die Kommentator/in zu erreichen und die Entscheidung zu begründen: Unter der angegebenen Mailadresse ist jedoch niemand erreichbar.

    Die Begründung lautete folgendermaßen: Ich bin mir nicht sicher, ob ich Sie auf diesem Wege erreiche, denn Sie wollen schließlich anonym bleiben. Ich will es aber versuchen.

    Von Seiten der Redaktion des B-S teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Kommentar nicht veröffentlichen werde.
    Begründung: Ihr Kommentar handelt im Wesentlichen von der Persönlichkeit des Herrn Schulz und seinen Aktionen. Mit dem Inhalt seines Beitrags hat Ihr Kommentar wenig zu tun. Es handelt sich also nicht um eine Kommentierung seines Beitrags.

    Weiterhin halte ich es moralisch für zumindest problematisch, sich anonym über eine Person in aller Öffentlichkeit auszulassen und diese sich wegen der Anonymität nicht wehren kann. Diesen schlechten Stil will ich im B-S nicht unterstützen.

    Mit freundlichem Gruss

    Uwe Meier
    (Redaktion)

  5. In die Pressemitteilung ist mir seinerzeit blöderweise ein falsches Foto reingerutscht. Ich habe in der Nacht dem Foto in Briefmarkengröße auf dem Laptop leider nicht angesehen, dass es ein Foto von der anderen Seite der Jasperallee war, der Ostseite mit den Platanen.
    Sorry – das war natürlich keine Absicht und leider hat es niemensch bemerkt. Wir haben den Hinweis eben gerade erst bekommen, ein Jahr später, und der Braunschweig Spiegel hat es netterweise sofort für uns ausgetauscht (das obere Foto).
    Edmund Schultz, BI Baumschutz

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