Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben.
Presseerklärung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums
Das Landgericht Braunschweig hat heute den Unterlassungsantrag der Stadt gegen Herrn Rosenbaum abgewiesen, dem Unterlassungsantrag des Oberbürgermeisters jedoch stattgegeben.
Presseerklärung der Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums