Volksbegehren für gute Schulen geht weiter

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Die heutige mündliche Verhandlung zum Volksbegehren für gute Schulen am Niedersächsischen Staatsgerichtshof endete mit einem Vergleich.

Mit einer geringfügigen Änderung des §3 (Volle Halbtagsschulen) wurde erreicht, dass die eingeschränkte Zulässigkeit aufgehoben wurde und das Volksbegehren nunmehr uneingeschränkt zulässig ist. Alle bisher gesammelten Unterschriften sind gültig, weitere Unterschriften können bis zum 14. Januar 2012 gesammelt werden, siehe auch Pressemitteilung des Volksbegehens für gute Schulen.

Zwar müssen jetzt neue Unterschriftenbögen gedruckt werden, jedoch mit einer weit weniger eingreifenden Veränderungen als dies mit den Auflagen der Landesregierung bezweckt war.

Unterschriften auf den alten Bögen werden bis zur Bekanntmachung der neuen Fassung (in etwa 14 Tagen) anerkannt.
Die Frist für das Ende des Volksbegehrens wurde rechtsverbindlich auf den 14.01.2012 festgelegt.

Unter diesen neuen Bedingungen sollte folgendes beachtet werden:

  • alle Unterschriften, die noch nicht abgegeben worden sind, müssen schnellstmöglich bei den Gemeinden eingereicht werden;
  • auf alten Bögen können noch Unterschriften gesammelt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese sofort bei den Gemeinden abgegeben werden können;
  • beim Einreichen bei den Gemeinden muss unbedingt jeder Bogen mit einen Eingangsstempel versehen werden, damit der Nachweis über die Fristwahrung geführt werden kann (bitte darauf bestehen und an uns rückmelden, falls es Probleme geben sollte);
  • um Verwechslungen zu vermeiden, sollten Bestände an alten Blanko-Bögen vernichtet werden, sofern sie nicht in den nächsten Tagen verwendet (und eingereicht) werden.

Die Neufassung des Unterschriftenbogens wird schnellstmöglich auf der Website des Volksbegehrens für gute Schulen  zum Herunterladen und als Druckfassung für den Versand zur Verfügung gestellt.

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