Spekulation um das Wolters-Grundstück lückenlos aufklären!

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Gartengestaltung auf dem Wolters-Grundstück

Von BIBS-Ratsfraktion

Die BIBS-Fraktion verwahrt sich gegen den bisherigen Umgang der Verwaltung und des Oberbürgermeisters zum Verzicht auf das Wolters-Grundstück. Der Vermögensschaden ist aufzuklären.

„Dem Verkauf wurde seitens der Verwaltung weder ein Wertgutachten zugrunde gelegt noch wurde das städtische Vermögen für die bereits im Vorfeld absehbare Spekulation, z.B. durch ein Rückübertragungsrecht geschützt (wie von der BIBS beantragt)“, erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum.

„Doch damit nicht genug: Der Rat der Stadt wurde in die Irre geführt, indem auf ein so genanntes ‚Vorkaufsrecht‘ der Stadt bei einem Weiterverkauf durch Wolters hingewiesen wurde – das soll nun aber gar nicht ausgeübt werden,“ ergänzt Rosenbaum.

Nur wenige Tage nach dem Ratsbeschluss wurde die Presse von der Wolters-Geschäftsführung über den Weiterverkauf des städtischen Grundstücks an die BRAWO-Bank in Kenntnis gesetzt.

Ein solches Geschäft entsteht nicht über Nacht, sondern wird von langer Hand vorbereitet. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltungsspitze der bereits im Vorfeld des Ratsbeschlusses eingefädelte Deal bekannt war. Dennoch ist der Rat weder im nichtöffentlichen Verwaltungsausschuss noch im vertraulichen Teil der Ratssitzung darüber unterrichtet worden.

Die BIBS-Fraktion lässt die Angelegenheit daher nicht auf sich beruhen, sondern fordert eine lückenlose Aufklärung des der Stadt entstandenen Vermögensschadens:

1. Zur Beantwortung des Vermögensschadens, wie hoch die Immobilie zu taxieren ist: eine offizielle Bewertung des Wolters-Grundstück. Einen entsprechenden Rats-Antrag kündigen wir hiermit an.

2. Nach dem auffällig schnellen Verzicht auf das zuvor angepriesene Vorkaufsrecht als Abwehrmittel möglicher Grundstücksspekulation: Stellungnahme des Oberbürgermeisters, warum in der Stellungnahme
20-13400-01 zum Rats-Änderungsantrag vom 19.5.2020 das Vorkaufsrecht gegenüber dem Rat überhaupt nach vorn gerückt worden ist, wenn wenige Tage danach am 26.5.2020 bereits der Verzicht auf eben dieses Vorkaufsrecht erklärt worden ist.

3. Auskunft der Verwaltung, ob die Vergabe der Bürgermedaille an die Wolters Geschäftsführer/Gesellschafter vor wenigen Monaten bereits im Zusammenhang mit einer grundlegenden Umgruppierung der Wolters-GmbH bis hin zur vollständigen Übernahme nicht nur des Grundstücks, sondern der kompletten Firma durch die BRAWO-Bank gesehen werden kann.

2 Kommentare

  1. Schieflagen bei der städtischen Wolters-Rettung …

    ja, da erblasst sogar der eigentlich Kupfer-rote Braukessel im Garten – Grüne wie Linke fühlen sich hintergangen (…hätten wir das am 19.5. gewußt, hätten wir nicht zugestimmt …, so und so ähnlich nun die Stellungnahmen)

    Naja – nachträgliches Jammern hilt nicht, die Immobilie ist weg.
    BRAWO-Volksbank und Wolters-Gesellschafter dürften das Knallen der Sektkorken bereits hinter sich haben.

    Warum also noch darüber reden?

    Um es mal deutlich zu sagen: der Rat wurde am 19.5.2020 durch ein kurzfristiges Schreiben der Finanz-Verwaltung /Stadtrat Geiger massiv in die Irre geführt.

    Darin wurde gegen ein vorsorgliches Rückfallrecht zugunstern der Stadt im Spekulationsfall argumentiert, bräuchte man nicht, man hätte ja das Vorkaufsrecht …

    „… sollte aus Sicht der Verwaltung keine preisliche Festlegung für das der Stadt einzuräumende Vorkaufsrecht erfolgen“ (Stellungnahme Geiger 19.5.2020/DS 20-13400 gegen ein preisliches Rückfallrecht, welches die BIBS-Fraktion beantragt hatte) – lapidarer Hinweis dazu in der Stellungnahme:

    „Wird das verkaufte Grundstück weiterveräußert, hat die Stadt die Möglichkeit, zu den im Verkaufsvertrag fixierten Konditionen das eingeräumte Vorkaufsrecht auszuüben …“

    Das hatten die anderen Fraktionen dann so (miß)interpretiert, dass eine Spekulation mit der städtischen Immobilie mit höheren Preise – von wegen „fixierte Konditionen“ ausgeschlossen sei. Damit waren aber natürlich die im Weiterverkauf neu fixierten Konditionen gemeint und nicht die Konditionen, zu denen die Stadt das völlig unter Wert abgegeben hat.

    Nun also die langen Gesichter …

  2. Noch längere Gesichter im Rathaus:

    heute, am 7.7.2020, wird dem Rat bekanntgegeben, dass Wolters bereits einen Tag nach obigem Ratsbeschluss vom 19.5. am 20.5.2020 einen Weiterverkauf an die Volksbank BRAWO notar-vertraglich geschlossen hat.

    Damit schleusten die Wolters Gesellschafter und Geschäftsführer die städtische Immobilie, noch bevor sie überhaupt einen Vertrag mit der Stadt hatten, an BRAWO weiter. Der Verkaufspreis darf nicht genannt werden.

    Die noch zuvor mit der Stadt-Medaille hoch geehrtern Herren von Wolters fungierten also nur als Strohleute gegenüber dem Rat, weil der Rat sonst wohl kaum dem Verkauf der Immobilie an die BRAWO zu dem skandalös niedrigen Preis zugestimmt hätte.

    Raus kam das Ganze nun, weil die BIBS-Fraktion zur kommenden Ratssitzung beantragt hat, dass der Rat die weitere Entscheidung an sich zieht; nun kam die Verwaltung damit raus – betont aber, auch erstmals am 6.7.2020 von dem Deal Wolters mit der BRAWO vom 20.5. erfahren zu haben.

    Nun ergänzt die BIBS-Fraktion ihren Antrag zum Rat am 14.7., die weitere Entscheidung an sich zu ziehen mit der Ergänzung: Um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden, verzichtet die Stadt auf die Ausübung des Vorkaufsrechts für den vorliegenden Immobilien-Vertrag zwischen Wolters und BRAWO.

    So isses nun – wir hätten lieber nicht recht behalten …

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