Neue Erkenntnisse zum geplanten Bordell

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Rat der Stadt fasste bereits 2001 Aufstellungsbeschluss zur „Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen“!

Eine Akteneinsicht von BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum brachte es ans Tageslicht: Die Verwaltung hat bereits 2001 vom Rat die Ausarbeitung eines Bebauungsplans an der Berliner Straße / Petzvalstraße aufgegeben bekommen. Schon mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 6.3.2001 wurde sie beauftragt, das entsprechende Planungsrecht auszuarbeiten, um an dieser Stelle „städtebauliche Fehlentwicklungen“ zu vermeiden. Zur Pressemitteilung

2 Kommentare

  1. völllig unakzeptabel, wie jetzt der CDU-Vorsitzende Carsten Müller die eigene Verwicklung in diesen Skandal vor allem auch der Verwaltung unter Hoffmann der SPD zuschieben möchte. Müller und CDU hoffen wohl, dass niemand bemerkt, dass er als Ratsherr der CDU-Fraktion ab 2005 den Schwenk der CDU/FDP-geführten Verwaltung hin zur Bordell-Politik im Gewerbegebiet Berliner Str./Pezvalstr. eingeläutet hat.

    Aber vielleicht weiß er das ja auch nicht mehr und macht nur mal wieder nur Wahlkampf-Werbung …

  2. Herr Thobaben berichtet für die BZ – aber sein Artikel erscheint heute leider noch nicht in der gedruckten Samstag-Ausgabe. Deswegen hier, was ich eben gerade noch in der BZ- kurzzeitig sichtbar ergattern konnte:

    Braunschweig. Akteneinsicht ergab: Aufstellungsbeschluss war schon gefasst, aber es geschah nichts. Heute könnte geplantes Bordell nicht mehr zu verhindern sein.

    Henning Thobaben
    Aktualisiert: 10.10.2020, 05:00
    Bürgerprotest an der Berliner Straße in Gliesmarode im direkt an das geplante Bordell angrenzenden Wohngebiet Alte Baumschule.

    Bürgerprotest an der Berliner Straße in Gliesmarode im direkt an das geplante Bordell angrenzenden Wohngebiet Alte Baumschule.

    Foto: Henning Thobaben

    Die Entwicklung um das geplante Bordell an der Berliner Straße nimmt eine spannende Wendung. Zunehmend in den Vordergrund rückt die Frage: Wer hätte was zu welcher Zeit verhindern können? Peter Rosenbaum von der BIBS-Fraktion hat kürzlich Akteneinsicht genommen und beim Studium der Dokumente neue Fakten entdeckt.

    Dabei stellte sich heraus: Die Stadt hatte bereits vor fast 20 Jahren angeregt, für das Gebiet östlich der Petzvalstraße einen neuen Bebauungsplan zu erstellen. Die zuständigen Gremien hatten den Aufstellungsbeschluss sogar bereits gefasst – passiert ist aber später offenbar nichts.
    Damalige Vorlage: „Nicht auszuschließen, dass in das Gewerbegebiet Nutzungen eindringen können, die … zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen würden“

    In der Vorlage der damaligen Verwaltung vom 4. Dezember 2000 dreht es sich um den Bebauungsplan ‘Petzvalstraße-Südost’, GL 42. Die Initiative dafür begründet die Stadt in dem Vorlagentext wie folgt: „Aufgrund der derzeitigen planungsrechtlichen Situation ist nicht auszuschließen, dass in das Gewerbegebiet Nutzungen eindringen können, die der Festigung und Entwicklung des Gewerbegebietes an der Petzvalstraße entgegenstehen und so zu einer städtebaulichen Fehlentwicklung führen würden.“
    BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum hakte nach, schaute in die Akten – und machte eine interessante Entdeckung

    Rosenbaum reagiert nach der Akteneinsicht: „Anfang September haben wir beantragt, dass ein neuer Bebauungsplan erarbeitet und eine Veränderungssperre erlassen werden soll. Warum hat die Verwaltung nicht längst darauf hingewiesen, dass es einen solchen Aufstellungsbeschluss bereits gibt?“

    Genau diese Frage richtete Rosenbaum in einem Schreiben jetzt auch an Oberbürgermeister Ulrich Markurth. Zudem wollte die BIBS wissen, ob die Arbeiten an dem vor knapp 20 Jahren beabsichtigten Bebauungsplan eingestellt werden sollen und der damalige Beschluss des Verwaltungsausschusses rückgängig gemacht werden soll.

    Wäre ein Bebauungsplan damals in Kraft getreten, meint Rosenbaum, hätte der positive Bauvorbescheid für das geplante Bordell im vergangenen Jahr gar nicht erteilt werden können. Das Projekt, so der BIBS-Ratsherr, hätte also längst verhindert werden können.
    Stadtverwaltung nimmt Stellung: Der Beschluss von 2001 ist „nach so vielen Jahren – auch rechtlich – als aufgegeben anzusehen“

    Die Verwaltung schickte Rosenbaum prompt eine Antwort. Der neue Bebauungsplan sollte demnach damals dem Zweck dienen, einen Handwerkerhof mit kleinen Gewerbeeinheiten zu sichern. Ein Bauantrag eines großen Einzelhandelsbetriebes habe diesen städtebaulichen Zielen entgegengestanden. Aufgrund anderweitiger Projekte und dem Wegfallen dieses konkreten Anlasses sei die Planung jedoch nicht weiterverfolgt worden.

    Eine Rücknahme des Beschlusses sei weder erforderlich noch vorgesehen. Die Information darüber sei nicht zurückgehalten worden. Vielmehr sei der Beschluss nach so vielen Jahren – auch rechtlich – als aufgegeben anzusehen.

    Indes argumentiert Rosenbaum: „Die Verwaltung stellt in der Begründung des Aufstellungsbeschlusses bereits von sich aus überdeutlich fest, dass eine Fehlentwicklung in Richtung von schleichenden Trading-down-Effekten unbedingt durch einen neuen Bebauungsplan verhindert werden sollte. Das geht aus der Akteneinsicht hervor.“

    Als Trading-down-Effekt wird in der Raumplanung ein negativer Entwicklungstrend bezeichnet. In der aktuellen Diskussion um das geplante Bordell hatte die Stadt stets erklärt, durch die Ansiedlung des Gewerbes nicht von negativen Auswirkungen für das Areal und die dort bereits vorhandenen Betriebe auszugehen.
    Die CDU greift jetzt scharf den Bezirksbürgermeister an und fordert sogar seinen Rücktritt

    Bei der Suche nach Verantwortlichen für die derzeitige Situation zeigt die CDU indes auf den zuständigen SPD-Bezirksbürgermeister Gerhard Stülten. Bereits im März 2019 habe dieser Kenntnis von den Bordell-Plänen haben können, erklärten Carsten Müller und Thorsten Wendt für die Partei in einer Mitteilung und fordern darin sogar den Rücktritt des SPD-Vertreters.

    Stülten selbst hatte bereits in einer Bezirksratssitzung zu dem Vorwurf Stellung genommen und erklärt, dass Listen mit Bauvoranfragen, Bauanträgen und Bauanzeigen das gesamte Stadtgebiet beträfen und nicht nur den eigenen Bezirk. Die Grenzen der ehrenamtlichen Tätigkeit würden hier überschritten, so Stülten damals.

    Seine Stellvertreterin Tatjana Jenzen (BIBS) verteidigte Stülten. 19 Bezirksbürgermeister hätten die Listen bekommen. Einen Tag nach der offiziellen Bekanntgabe der Listen im November habe Stülten dann schnell gehandelt und den schließlich einstimmig angenommenen Antrag gegen das Projekt auf den Weg gebracht.

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