Millionenveräußerung durch Bildung einer „großen Netzgesellschaft“ der Braunschweiger Netz GmbH

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Fünf Tage vor dem Finanz- und Personalausschuss am 05.11.2020 präsentierte die Verwaltung eine Vorlage, mit der der Rat beschließen soll, dass die Stadt der Übertragung von Eigentum an den Verteilungsanlagen für Strom und Gas von der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG auf die Braunschweiger Netz GmbH zustimmen soll. Und das sogar rückwirkend zum 01.01.2020. Aus der Vorlage geht nicht hervor, welche Eigentumswerte das sein sollen. Im Kleingedruckten der Vorlage findet sich nur das Angebot der Verwaltung an die Ratsmitglieder, die Einzelheiten und Entwürfe im Rahmen einer Akteneinsicht einzusehen. BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum nahm diese Einsicht wahr. Aus den Akten geht hervor, um welche Werte es sich handelt.

Peter Rosenbaum erklärt: „Soll die Stadt BS auf das Miteigentum von 422 Millionen Euro verzichten? Worum geht es? Veolia und Thüga wollen der (vermögens)armen Braunschweiger Netz GmbH höhere Netzgewinne ermöglichen. Dazu ist mehr Vermögen nötig. Bislang wirtschaftet die Netzgesellschaft mit Leitungen, Gerätschaften und Grundstücken von BS-Energy auf Miet- und Pacht-Basis. Auf das Miteigentum dieser Vermögenswerte in Höhe von 422 Millionen € soll nun der Rat der Stadt weitgehend verzichten, indem

1. zum Buchwert von nur 120 Millionen € (28,4 %) übertragen wird und

2. die Differenz in Höhe von 302 Mio.€ (71,6%) faktisch an die Netzgesellschaft verschenkt wird.


Bei BS-Energy ist die Stadt bekanntlich ja mit 25,1 % (also einem Viertel) beteiligt, bei der Netzgesellschaft nicht. Damit gäbe die Stadt auch noch den letzten Hauch ihrer größten Vermögensbeteiligung weg. Die städtische Beteiligung an BS-Energy wäre auf einen Schlag weitgehend alles Sachvermögen los. Leider ist zu befürchten, dass die Ratsparteien so beschließen werden.

Eine ganz praktische negative Folge für die Haushalte wären übrigens höhere Netz-Entgelte für Strom und Gas“, so Peter Rosenbaum.

Werteübertragung von BS-Energy auf bs-energy-Netz GmbH

Stichtag der Übertragungsbilanz ist der 31.12.19/1.1.2020 (Prüfung durch EY)
Insgesamt 50 Übertragungslisten mit jeweils 45 Zeilen –  also rd.  2.200 Einzelübertragungen
Flurstücke, Gebäude, Übergabe-Stationen, Hausanschlüsse, Leitungsnetze für Strom und Gas

Davon im Einzelnen:                   AHK-Werte                               Buchwerte

Rd, 220 Flurstücke                      236.061.433                            61.800.536 €
Netzeinrichtungen                       161.770.315                            52.167.136 €
Transporter u. Geräte                      1.254.506                                122.850 €
Sonst. Anlagen                                4.119.526                                200.582 €
Büroeinrichtungen                           6.089.537                              3.188.321 €
Büro-Gebäude Taubenstr.               4.907.608                                 177.538 €
Weitere Gebäude                             8.060.371                              2.574.054 €
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Gesamt-Summen                        422.263.296 €                        120.231.017 €
In Prozent                                            100 %                                  28,4%

1 Kommentar

  1. Über ein Jahr Vorbereitungen und kein Sterbenswort an den Rat der Stadt – allerdings waren SPD, CDU und Grüne mit ihren Aufsichtsratsmitliedern eingeweiht …

    Hier aus der Vorlage zum Finanzausschuss am 5.11.2020:
    Sachverhalt:

    BS|ENERGY bereitet seit einiger Zeit in Zusammenarbeit mit der Thüga AG die Bildung einer “Großen Netzgesellschaft“ vor. Die Optimierung der Netzgesellschaft war ein wesentlicher Eckpunkt im Angebot der Thüga AG für den Erwerb der von Veolia veräußerten Gesellschaftsanteile. Nach langer Vorbereitung hat das Projekt nun Entscheidungsreife erlangt.
    […] strukturellen Zielvorstellungen der BNetzA … führen regelmäßig zu Kürzungen der Erlösobergrenzen Strom/Gas. Die Erlösobergrenzen entsprechen den genehmigten Erlösen für die Netzbetreiber. […]
    Diese Entwicklungen in der Regulierungspraxis und der absehbaren Vorgehensweise der BNetzA erforderten eine Neubewertung von Chancen und Risiken und einer damit einhergehenden Optimierung im Zusammenhang mit BS|NETZ.
    Vor diesem Hintergrund hat BS|ENERGY gemeinsam mit der Anteilseignerin Thüga AG eine Weiterentwicklung von BS|NETZ im Sinne der Zielvorstellung der BNetzA und LRegB (Netzgesellschaft mit Netzeigentum und eigenem Netzpersonal) sehr detailliert geprüft. Thüga AG hatte 2018 im Rahmen der Anteilsveräußerung an BS|ENERGY 24,8 % erworben. Neben dem Kaufpreis war die Ausarbeitung weiterer werthaltiger Projekte Gegenstand der Offerte. Ein Projekt aus dem seitens der Thüga AG erstellten Angebotes war die Optimierung des Netzgeschäftes, der eigentumsrechtlichen Zuordnung des Anlagevermögens nebst der dazugehörigen Organisationsstruktur.
    Ergebnis der Prüfung ist, dass eine konsequente Weiterentwicklung der Netzgesellschaft zur Netzgesellschaft mit Netzeigentum und eigenem Netzpersonal einen signifikanten Beitrag zur Ergebnissicherung der Netzgesellschaft und damit für den BS|ENERGY-Konzern liefern kann. […]

    Durch die Übertragung von Anlagevermögen/Schulden aus Strom/Gas von BS|ENERGY auf BS|NETZ wird die regulatorische Verzinsung verbessert. Als Eigentümerin des Anlagevermögens kann BS|NETZ die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung des Sachanlagevermögens und weitere Elemente des betriebsnotwendigen Eigenkapitals beanspruchen.

    Der für jeden Netzbetreiber individuelle Effizienzwert wird mit mithilfe von statistischen Methoden unter Heranziehung verschiedener Vergleichs- und Aufwandsparameter berechnet. Netzbetreiber mit eigenem Personal stellen sich dabei besser, als Netzbetreiber, die die Leistungen aus dem Mutterkonzern beziehen, da die Personalzusatzkosten der eigenen Mitarbeiter nicht in die Kostenbasis des Effizienzvergleichs einfließen. Personalzusatzkosten beim Netzbetreiber gelten nämlich als nicht beeinflussbare Kosten.

    Um die Ertragskraft von BS|NETZ langfristig zu sichern, sollen vorgenannte regulatorische Vorteile genutzt werden. Hierzu soll BS|NETZ mit Zustimmung des Konzerns Stadt Braunschweig rückwirkend zum 1. Januar 2020 zu einer Netzgesellschaft mit Netzeigentum und eigenem Netzpersonal weiterentwickelt und das Vermögen sowie die Schulden der regulierten Netzsparten auf BS|NETZ übertragen werden. Das zu übertragende Vermögen umfasst dabei das gesamte regulierte Netzvermögen einschließlich der zuzuordnenden Grundstücke. […]

    Aufgrund des engen sachlichen Zusammenhangs und der wesentlichen Bedeutung der Eigentumsfrage für die Konzessionsverträge liegt die Entscheidung über die Zustimmung der Stadt zur Eigentumsübertragung an den Verteilungsanlagen Strom und Gas von BS|ENERGY an BS|NETZ beim Rat der Stadt. […] “

    Nirgendwo inder Vorlage wird offen gesagt, dass es hier um höhere Netzentgelte zulasten der Strom- und Gaskunden geht. Und nirgendwo, dass die Stadt an der Netzgesellschaft nur noch einen indirekten Einfluss und schon gar nicht eine Sperrminorität besitzt. Das oben aufgelistete Vermögen – einst im alleinigen öffentlichen Eigentum, sind damit ganz und zukünftig unerreichbar weit weg.

    Die umfangreichen handelsrechtlichen, gesellschafts- und steuerrechtlichen Regelungen habe ich hier weggelassen. Wer davon etwas sehen möchte, melde sich direkt bei mir.

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