Dicke Luft in der Brunsviga

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Brunsviga Foto: P.Rosenbaum

Dicke Luft in der Brunsviga

Was ist los in der Brunsviga?  –  Zoff im  gemeinnützigen Kultur- und Kommunikationszentrum im östlichen Ringgebiet, welches sich seit 40 Jahren  in hohem Maße öffentlicher Förderung erfreut.

Eine Klärung hatten sich die Interessierten  vor dem Landgericht BS  nach  zwei Verhandlungen im September 2021 erhofft.

Aber der Reihe nach –

Hier zunächst die Berichte über die stattgefundenen Verhandlungen vor dem Landgericht, denen ich als Zuhörer beiwohnte.

 
Es fanden im September 2021 zwei Prozesse vor dem Landgericht Braunschweig statt.

1. Prozeß: Gemeinschaftshaus Brunsviga e.V. gegen die Gastronomie-Pächterin des soziokulturellen Zentrums Brunsviga, Balta-Cercinli u.a., am 8.9. und
2. Prozeß: Geschäftsführerin der Brunsviga e.V., Christiane Mielke, gegen die Pächterin Balta-Cercinli am 22.9.2021.

Beim ersten Prozeß am 8.9.2021 ging es um die fristlose Kündigung des noch bis 2024 befristeten Pachtvertrages über die Gastronomie durch den Verein Brunsviga e.V. sowie Räumung (Thekenraum, Foyer, Küche und Nebenräume)  wegen behaupteter schuldhafter Zahlungsrückstände.

Zur Erörterung der Sachlage wies die beklagte Pächter-Seite darauf hin, dass die gezahlten Pachten jeweils vom  Brunsviga e.V. immer wieder seit einigen Monaten zurückgewiesen würden.
Die Klägerin Brunsviga e.V. begründete die Zurücküberweisungen mit einer ggf. anzunehmenden Insolvenz auf der Pächter-Seite.

Nach Rückfragen und Erörterung solcher Vermutungen stellte das Gericht klar, dass Gründe für eine Zurückweisung von Pachtzahlungen nicht vorlägen, insbesondere auch Drittzahlungen von Mieten und Pachten gemäß § 267 BGB zulässig seien und ein darüber hinausgehendes Zurückweisungsrecht nicht bestünde, somit die Gründe für die fristlose Kündigung nicht erkennbar seien.

Das Gericht befragte dann die streitenden Seiten nach Bereitschaft für einen Vergleich mit ggf. vorzeitiger Vertragsauflösung bei Zahlung einer Entschädigung der Klägerin Brunsviga e.V. an die Gastronomie-Pächterin.

Zu einer Einigung kam es jedoch nicht, wenngleich bereits aus einem vorangegangenen Moderationsverfahren grundsätzliche Bereitschaft zu bestehen scheint, gegen Zahlung einer fünfstelligen Abstandszahlung von Brunsviga e..V. an die Gastronomie-Pächterin den bestehenden Pachtvertrag einvernehmich vorzeitig aufzuheben.

Zweiter Prozeß am 22.9.2021:  Es klagte die Geschäftsführerin Christiane Mielke gegen die Pächterin Balta-Cercinli in Form einer Unterlassungsklage wg. Meinungsäußerung und einer unwahren Tatsachenbehauptung.

Das Gericht erläuterte unter Bezug auf die grundlegende Rechtsprechung, dass die Voraussetzungen für eine Unterlasungsverfügung nicht vorlägen und die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Daraufhin nahm die Klägerin, Frau Mielke, ihre Klage in der Verhandlung am 22.9. zurück.

Der Klägerin Mielke wurden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.


Um welche „unwahren Tatsachenbehauptungen“  es ging ?

Die genauen Umstände der Unterlassungsklage der Brunsviga Geschäftsführerin Frau Mielke gegen die Gastro-Pächterin Frau Balta blieben aufgrund der Klagerücknahme von Frau Mielke im Unklaren.

Was dazu bekannt ist: Vorausgegangen waren zum Jahreswechsel 2021 emails des Gastro-Teams  u.a. an den Oberbürgermeister Markurth und Herrn Pantazis, in welchen über Unregelmäßigkeiten im Umgang mit öffentlichen, städtischen  Fördermitteln berichtet worden war.

Zwecks Aufklärung richtete ich als der Verfasser dieses Beitrags am 29.10.2021 folgende drei Fragen an die Brunsviga-Geschäftsführerin Frau Mielke:

„1. Die zur Verhandlung stehende Unterlassungsklage wegen unwahrer Tatsachenbehauptung wurde – ohne erkennbare Begründung – von Ihnen zurückgenommen. Erläuterungen dazu, Zeugenvernehmungen oder Beweisanträge gab es nicht.
Ging es Ihnen dabei um die Inhalte in einer mail der Pächterin Balta Cercinli vom 6./8. Januar 2021 an die Stadt Braunschweig sowie nachrichtlich an den Abgeordneten Pantazis?

2. Haben Sie das Verfahren rein privat oder in Ihrer Funktion als Geschäftsführerin des Gemeinschaftshaus Brunsviga e.V. geführt?

3. Durch Rücknahme Ihrer Unterlassungsklage stehen die in der besagten mail vom 6./8.1.2021 beschriebenen Vorgänge unwidersprochen da.
Möchten Sie sich am Montag zu den dort beschriebenen Einzelheiten in der Betriebsführung äußern?

Darauf antwortete die Brunsviga-Geschäftsführerin am 2.11.2021 dahingehend, die email mit den beschuldigenden Behauptungen im Prozess gar nicht gekannt zu haben, sondern sich erst infolge obiger Anfragen besorgt zu haben und wörtlich:

„Nun liegt mir die mail vom 6. Januar vor. Wenn ich den Inhalt gekannt hätte, hätte ich die Klage nicht zurückgezogen. Ich bin mir sicher, dass auch ein Richter die Lage anders beurteilt hätte.
Die Behauptungen von Frau Balta-Cercinli sind haltlos und die Böswilligkeit, die ihnen zu Grunde liegt, verschlägt mir die Sprache.“ (email von Frau Mielke vom 2.11.2021)

Wie geht es weiter?

Das Vertragsverhälnis über die Gastronomie läuft weiter.

Der Wahrheitsgehalt der Behauptungen in der Unterlassungsklage ist infolge der ausdrücklichen Rücknahme der Klage durch die Brunsviga-Geschäftsführerein Christiane Mielke unklar.

Fazit:  Fragen bleiben

Es entsteht der Eindruck, dass
1. die Geschäftsführung unter Frau Mielke zu Unrecht gegen die Gastro-Pächterin vorgegangen ist, obwohl die Pächterin ihre vertraglichen Pflichten erfüllt hat, und dass es
2. mindestens treuewidrig ist, einer von Corona sowieso schon arg gebeutelte Gastro-Kleinunternehmerin derart zuzusetzen.

Da offenbar Einiges schief läuft in der Brunsviga, wäre es naheliegend, wenn die Stadt als Kostenträgerin für Klärung und Ausgleich sorgen könnte.

6 Kommentare

  1. Herr Rosenbaum gibt sich gern als Journalist. Obwohl er sorgfältig recherchiert (und dabei auch nicht zögert Videomittschnitte zu machen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen) bleibt sein Bericht einseitig und tendenziös. Vielleicht kann der gute Mann nicht anders, ich sehe es ihm nach.

    Seinen 2 Fragen möchte ich antworten:
    Die Pächterin hat offensichtlich mehr als einmal nicht den Pachtvertrag eingehalten. Wie kommt es sonst zu 3 Kündigungen, die inzwischen vom Gericht teilweise als berechtigt anerkannt worden sind?
    Sie war auch schon in finanziellen Schwierigkeiten, bevor es Corona in der Welt gab.
    Für ihre wirtschaftliche Situation ist werden die GF der Brunsviga noch Corona verantwortlich. Es ist nur manchmal schwer zu akzeptieren, dass man selbst verantwortlich ist.
    Als gemeinnütziger Verein DARF die Brunsviga keine finanzielle Unterstützung für Gewerbetreibende leisten. Ich fürchte, dass versteht Herr Rosenbaum nicht, obwohl es ihm erklärt wurde.

    Wer mehr wissen möchte, darf sich gerne in der Brunsviga melden.

  2. Ich hatte schon vor Stunden einen Kommentar geschrieben, der leider verschwunden ist. Ich nehme an ein technischer Fehler?
    Ich wiederhole meinen Kommentar sinngemäß:
    Herr Rosenbaum recherchiert (und zögert dabei auch nicht Video- und Tonmitschnitte von Gesprächen zu machen, ohne um Erlaubnis zu fragen) und bleibt, wider besseren Wissens, auf einer Seite der Geschichte kleben. Sachliche Berichterstattung sähe anders aus. Hier finden wir einen tendenziösen und einseitigen Bericht. Herr Rosenbaum kann es vielleicht nicht besser, daher sehe ich es ihm nach.

    Um seine Fazit-Fragen zu beantworten:
    Woher glaubt Herr Rosenbaum zu wissen, dass die Pächterin nie gegen den Pachtvertrag verstoßen hat? Es gab etliche Verstöße. Und es gibt mehrere begründete Kündigungen. Das sieht auch eine Richterin so. Wohl nicht auf dem neusten Stand, der Herr Rosenbaum.

    Die finanziellen Schwierigkeiten von der Pächterin Balta-Cercinli fingen schon 2017/2018 an. Da kannte die Welt Corona noch gar nicht. Mehrere Insolvenzen – vor Corona – liegen nicht in der Verantwortung der GF der Brunsviga und auch nicht in der Verantwortung von Corona. Es ist natürlich nicht einfach zu akzeptieren, dass man selbst für die finanzielle Situation verantwortlich ist.

    Als gemeinnütziger Verein DARF die Brunsviga keine Mittel dafür aufwenden um eine Kleinunternehmerin zu unterstützen. Das verstößt gegen das Gebot der zweckgebundenen Mittelverwendung und gegen das Steuerrecht. Und in diesem Fall wäre ich auch für eine Prüfung des Vereins durch öffentliche Stellen. Habe ich aber Herrn Rosenbaum schon erklärt. Hat er wohl nicht verstanden. Abgesehen davon wird hier auch verschwiegen, dass die Brunsviga bereits eine größere 5stellige Summe an die Pächterin verloren hat. Auch das weiss Herr Rosenbaum.

    Fazit: Frage bleibt
    Es entsteht der Eindruck, dass Herr Rosenbaum es richtig findet, dass eine Kleinunternehmerin mit ihrem Tun den Betrieb eines gemeinnützigen Vereins dauerhaft Schaden zufügt, finanziell „ausnimmt“ und damit 77 Arbeitsplätze gefährden?

    Wer zu diesem Thema Informationen jenseits der Sicht von Herrn Rosenbaum sucht, darf gerne bei der Brunsviga nachfragen

  3. wie ich sehe, ist auch der m.E. chaotische Technikdienstleister seit dem Jahre 2018 nicht mehr für die Brunsviga tätig. Das war schon lange überfällig, musste ich doch einst seine Unzuverlässigkeit, Verspätungen und andere Pannen mit tragen und stand quasi zwischen zwei Vorgesetzten.

    Von denen, die ich mal da kannte sind nicht mehr viele da, aber das frühere Gastropersonal war auch nicht gerade perfekt. Ein ehemaliger Koch saß abends gerne mit dem stets nachgefüllten Bierglas am Tisch und beschimpfte auch mal grundlos das Thekenpersonal.

    Der beste Mann der Brunsviga ist eigentlich der langjährige Hausmeister Ismail E., der in Kinderhaus und Brunsviga alles mögliche repariert, improvisiert, neu baut oder anstreicht, die Pflege der Außenanlagen und Grünpflanzen erledigt. Er hat die Brunsviga aus seiner soliden Kellerwerkstatt deutlich mit geprägt. So einen Menschen findet man nicht oft.
    Sollte der mal in den Ruhestand gehen, bereitet ihm einen würdigen Abschied.

  4. Ich bedanke mich vorerst recht herzlich bei allen, die sich dieser Problematik mit uns zusammen angenommen haben. Um sowohl Frau Mielke als Geschäftsführerin als auch mir als Pächterin die Möglichkeit zu geben sich öffentlich zu dieser Problematik äußern zu können, würde ich einen Frage Antwort Abend in öffentlicher Form vorschlagen. Ich als Pächterin bin bereit alle Fragen die mir gestellt werden zu beantworten. Mir liegt sehr viel daran, diesem Haus keinen schaden zukommen zu lassen. In diesem Haus steckt 40 Jahre harte Arbeit von Leuten drin, die stets bemüht waren, für die Öffentlichkeit eine Anlaufstelle aufzubauen und zu führen.
    Damit keine dieser Fragen unbeantwortet bleiben, schlage ich für die Interessenten so ein Zusammenkommen mit beiden Seiten vor.
    Meine Fragen wären unter anderem:
    1. Was ist der eigentliche Grund, warum die Gastronomie gehen soll?
    2. Wer ist alles daran beteiligt und in welcher Form?
    3. Was ist der eigentliche Plan gewesen bevor es zu den Abmahnungen und Kündigungen ( die noch nicht vom Gericht bestätigt sind) kam?
    4. Warum wurde Uwe Flake 3 Monate vor seiner Pension entmachtet und was hat dies mit der Gastronomie zu tun?
    5. Wer hat unserem Koch Geld dafür angeboten, damit er aufhört hier zu arbeiten?
    6. Warum sollte Frau Henrike Dehmel gehen?
    7. Warum war nur ein Angestellter nicht in Kurzarbeit als das Haus Kurzarbeit angemeldet hat?
    8. Warum werden in den Brunsviga e.V. keine Mitglieder aufgenommen?
    Diese und weitere Fragen würde ich gerne in der Öffentlichkeit von Frau Mielke beantwortet haben. Fragen die an mich bzw. uns gestellt werden stehen wir natürlich gerne bereit.

  5. Wir würden an diesem öffentlichen Diskurs sehr gerne teilnehmen um diverse Tatsachen mit Frau Balta-Cercinli zu klären.
    unfreundliche Grüsse
    Martina & Hans-Hermann Rüpp

  6. Mich würden auch die wahren Umstände interessieren. Da Gerüchte umgehen, dass eine verantwortliche Person der Brunsviga die Gastronomie lieber einem Bekannten überlassen würde, der ein Hotel im Nord en betreibt. Entspräche dieses den Tatsachen, würde ein großes Fass aufgemacht. Es wäre für alle Seiten gut, wenn alles geklärt werden könnte.

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