BIBS-FRAKTION: KEIN BORDELL AN DIE BERLINER STRASSE!

1
Um das Obergeschoss dieses Gebäudes geht es: Berliner Str. Ecke Petzvalstr. Foto: Hans-Georg Dempewolf

Zufrieden zeigt sich die BIBS-Fraktion über die Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 22.09.2020, in dem der von der Bürgerinitiative Braunschweig gestellte Antrag, einen neuen Bebauungsplan für das Gebiet an der Berliner Straße zu erarbeiten und bis dahin eine Veränderungssperre zu verhängen, zurückgestellt wurde (siehe Anlage).

Die von Anwälten der Anwohner*innen vorgebrachten rechtlichen Einwände können damit in den Baugenehmigungsprozess eingebracht werden. Vor allem aber: Die sofortige Genehmigung des Bauantrages für das dort geplante Bordell ist – solange der BIBS-Antrag schwebend wirksam bleibt – vom Tisch.

Die BIBS-Fraktion hält eine Sperrgebietsverordnung für weniger zielführend als eine dauerhafte Neuordnung über einen Bebauungsplan, der im Übrigen dann auch die dort bereits vorhandene Mischnutzung mit sozialen Einrichtungen regelt. Der derzeit gültige Bebauungsplan aus den 1979er Jahren ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Bis dahin kann eine Veränderungssperre die Genehmigung von Bordellen verhindern.

Dieses Vorgehen, wie es die BIBS-Fraktion vorschlägt, wird mit der rechtlichen Expertise von den Anwälten der Anwohner*innen gestützt. Zudem hat die Stadt in anderen Fällen wie beispielsweise im Jahr 2013 an der Hildesheimer Straße genau dieses Vorgehen praktiziert.

Im aktuellen Falle allerdings mit dem Unterschied, dass die Stadt bereits am 03.06.2019 einen positiven Bauvorbescheid erteilt hatte. An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie es soweit kommen konnte.

Kein Bezirksbürgermeister*in, die auch Bauvoranfragen vertraulich zur Kenntnis bekommen, hat reagiert. Die eingereichte Bauvoranfrage des potentiellen Bordellbetreibers vom 07.03.2019 wurde den Bezirksbürgermeister*innen am 14.05.2019 mitgeteilt. Erst als Tatjana Jenzen (BIBS), die als stellvertretende Bezirksbürgermeisterin erst seit November 2019 Bauanträge (der Bauantrag für das Bordell erfolgte am 30.10.2019) vertraulich zur Kenntnis bekommt, im nicht-öffentlichen Teil des Bezirksrates sofort einen interfraktionellen Antrag zur Verhinderung des Bordells initiierte, der einstimmig angenommen wurde, antwortete die Verwaltung erst acht Monate später am 30.07.2020 (!) in öffentlicher Mitteilung, dass die Baugenehmigung zu erteilen sei (Ds. 20-13867). Damit wurde die öffentliche Debatte eröffnet. Die BIBS-Fraktion reagierte sofort, in dem sie einen Antrag stellte.

„Und natürlich wurde nachgefragt: Wer hat es verbockt? Tatjana Jenzen (BIBS), stellvertretende Bürgermeisterin des dortigen Bezirks, verwies darauf: Die Bauverwaltung habe Monate Zeit gehabt, die ungewollte Entwicklung zu verhindern und sich dafür Rückendeckung in Politik und Bürgerschaft zu holen. Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer bestätigte das zwar, hielt jedoch entgegen: Die Bauverwaltung nutze von sich aus die Entscheidungsspielräume, die sie habe. Bordell-Pläne an der Maybachstraße und an der Hildesheimer Straße seien zum Beispiel per Planungsrecht verhindert worden.“

Fazit: Wenn die Stadt gewollt hätte, hätte sie das Bordell schon längst verhindern können.

1 Kommentar

  1. Regionalheute schreibt dazu heute:

    Dieses Vorgehen, wie es die BIBS-Fraktion vorschlägt, wird mit der rechtlichen Expertise von den Anwälten der Anwohnerinnen und Anwohner gestützt. Nun werden zunächst alle rechtlich relevanten Themen geprüft, wie es eigentlich von Anfang an hätte passieren müssen:
    … die endgültige Baugenehmigung ist erstmal gehemmt!
    https://regionalheute.de/braunschweig/bibs-fraktion-bordell-an-berliner-strasse-vorerst-vom-tisch-1601045695/?fbclid=IwAR3ZPlU3Y-l72UKBIlwLnhQUh-qXnEvXWnaBUbVFz4MUt5eQuGodAWaS_gI

    Um die mögliche Untätigkeitsklage des Bordellbetreubers, wie sie im Rechtsfertigungs-Rückzug der Verwaltung am letzten Dienstag im VA vorgebracht worden ist, sollte man sich wenig Sorgen machen:
    Die kann kommen, ja und? Das muss die Stadt jetzt aushalten.

    Das hat die Fachabteilung unter Herr Hornung der Stadt eingebrockt. Da wird man nochmal demnächst drüber reden müssen. Denn wie sich häppchenweise herausstellte, wurde ein Vorbescheid herausgegeben, ohne vorher alle rechtlichen Dinge geprüft zu haben, es geht ja auch um das Anhörungsrecht der Betroffenen.

    Verzögerung bis mindestens Februar 2021

    Man kann getrost davon ausgehen, dass die im Verwaltungsausschuss geschaffene Lage die Erteilung einer Baugenehmigung wenigstens bis zur Ratssitzung im Februar 2021 verzögern wird.

    In der Zwischenzeit ist bereits unter anderem auch eine Fachaufsichtsbeschwerde ansässiger Unternehmer, vertreten durch ein Architekturbüro, gegen die Bauaufsicht der Stadt Braunschweig eingereicht worden. Darin ist von einem „irreparablen Imageschaden für die Region in Verbindung mit dem Begriff „Petzvalstraße“ die Rede. In der Begründung heißt es weiter:
    „Hierdurch würde die, in den letzten Jahren eingesetzte positive gewerbliche Reaktivierung der Petzvalstraße, durch einen nachweislich eintretenden trading-down-Effekt stagnieren oder sich durch Abwanderung von Unternehmen wieder rückentwickeln.“

Schreibe einen Kommentar zu Peter Rosenbaum Antwort abbrechen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.