AfD-Parteitag in Braunschweig: Vernichtende Kritik des Demo-Beobachtungsteams an Polizeieinsätzen

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So wird in Braunschweig gegen linke Gegendemonstranten vorgegangen. AfD-Parteitag 12.09. 2020: Screenshot aus dem Video von Felix Bach, das den inzwischen als illegal verurteilten Polizeieinsatz gegen Anti-AfD-Demonstrierende dokumentiert.

Im Rahmen der Proteste gegen den Landesparteitag der AfD am 12.9.2020 zieht das Team aus 7 zivilen Demonstrations-Beobachtenden und dem Bundestagsabgeordneten Ottmar von Holtz (B90/Die Grünen) als parlamentarischer Beobachter eine niederschmetternde Bilanz hinsichtlich einiger Besorgnis erregender polizeilichen Maßnahmen.

Die vor Ort mit grünen Westen bekleideten Beobachter*innen kritisieren insbesondere folgende Einsätze aufs Schärfste:

·         Die anlasslosen Personen-, Fahrzeug- und Taschenkontrollen sowie Personalienfeststellungen bei nahezu allen Personen am frühen Morgen im Bereich des Madamenwegs und des gesamten Emsviertels in der Weststadt ohne konkreten Verdacht auf gefährliche Gegenstände und ohne Funde, die die Demonstrierenden in ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 Grundgesetz einschränkten und der Einschüchterung dienten, dürften ebenso rechtswidrig sein wie die anschließend zum Teil ausgesprochenen sachgrundlosen Platzverweise.

·         Das Wegdrängen von friedlichen Menschen in einer Sitzblockade mit Hilfe von Pferdehufen wie in der Emsstraße ist nicht nur gefährlich, sondern auch unverhältnismäßig.

·         Die Einkesselung von Menschen in der Emsstraße über eine halbe Stunde lang, die bereits eine Blockade beendet hatten, sowie die damit verbundene Verweigerung von Toilettengängen dürften sich ähnlich wie beim berühmt-berüchtigten Polizeikessel von 2005 auf dem Hagenmarkt als rechtswidrig erweisen.

·         Auf der Peenestraße wurde eine kleine Gruppe von Demonstrierenden unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund mit Reizgas angegriffen. Vor Ort wurde Ottmar von Holtz diese Maßnahme durch einen Pressesprecher mit angeblich zuvor begangenen Angriffen auf Kollegen begründet, die der Abgeordnete jedoch definitiv nicht bestätigen kann.

·         Blockaden stellen per se keine Straftat dar, wie es die Polizei nun erneut darstellt, sondern sind ein legales Mittel der Unmutsbekundung und unterliegen als Spontanversammlung dem Schutz des Versammlungsrechts. Sie dürfen daher nicht einfach mit Gewalt aus dem Weg geräumt werden, insbesondere dann nicht, wenn z. B. Delegierte auf dem Weg zum AfD-Parteitag durch die Polizei daran vorbeigeführt werden können, wie es bei der Blockade in der Emsstraße der Fall war, deren Teilnehmende ohne jede Vorwarnung in erschreckender Weise mit aufgehetzten Hunden angegriffen, in Pfefferspray getränkt und mit Schlagstöcken traktiert wurden. Die vieldiskutierten Videos von Felix Bach belegen ebenso wie gleichlautende Zeugenaussagen, dass es im Vorfeld dieser Situation die von der Polizei ins Feld geführten vermeintlichen Angriffe auf AfD-Delegierte und Polizeibedienstete schlichtweg nicht gab. Dadurch sind die Vorhaltungen als reine Schutzbehauptung für unverhältnismäßige und grob rechtswidrige Polizeigewalt entlarvt. Aus dem Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 9.9.2015 (13 Qs 171/15 https://bit.ly/33sqS2o) hinsichtlich der rechtswidrigen Räumung einer Blockade im Magniviertel scheinen die Verantwortlichen offensichtlich nichts gelernt zu haben.

Bei dem aktuellen Einsatz wurde in äußerst bedenklicher Weise das Grundrecht der einen Gruppe über das gleichwertige Grundrecht der anderen Gruppe gestellt und lässt arge Zweifel an der Verfassungstreue der Einsatzleitung aufkommen, die zusätzlich dadurch untermauert werden, dass im Nachhinein diese Vorgehensweise in zahlreichen Pressemitteilungen vehement verteidigt wird und die friedlichen Blockierenden gleichsam zu Kriminellen erklärt werden, gegen die zahlreiche Strafverfahren eingeleitet worden seien.

Das Beobachtungsteam schaut gespannt auf die gerichtliche und parlamentarische Bewertung und Aufarbeitung des polizeilichen Vorgehens, durch das Menschen mit Gewalt an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert werden sollten.

Betroffene von Polizeigewalt bei den Protesten gegen den AfD-Landesparteitag, die wegen ihrer erlittenen Gewalt klagen möchten, oder die wegen vermeintlich begangener Straftaten juristisch verfolgt werden, melden sich bitte beim Bündnis gegen Rechts Braunschweig unter info@buendnisgegenrechts.net. Es existieren von einigen der gewaltbelasteten Situationen Protokolle sowie Foto- und Video-Material, das den Betroffenen bzw. ihren anwaltlichen Vertreter*innen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann.

2 Kommentare

  1. Die bewusst vorgenommenen Hundeattacken gegen Blockier waren schlichtweg widerlich und sollten zu Konsequenzen gegen die führen, die sie angeordnet haben. Wie war es aber mit Attacken von Blockierern gegen AfD-Delegierte? Auf der Wolfenbütteler Internetzeitung regionalHeute.de beschreibt der Wolfenbütteler AfD-Delegierte Heid die Attacken gegen sich und andere AfD-Leute. Hier ist sein Beitrag zu lesen: https://regionalheute.de/wolfenbuettel/wir-wurden-beleidigt-bedroht-und-angegriffen-1600415090/
    Wie stehen die Demonstrations-Beobachter zu diesen krassen Vorwürfen?
    Ich mochte gern Erich Fried zitieren:

    Ein Faschist
    der nichts ist
    als ein Faschist
    ist ein Faschist.
    Ein Antifaschist
    der nichts ist
    als ein Antifaschist
    ist kein Antifaschist.

    Jürgen Kumlehn, Erinnerer, Wolfenbüttel

  2. Solche Attacken wie die von der AfD Wolfenbüttel beschriebenen konnten seitens des Demo-Beobachtungsteam nicht festgestellt werden, sondern lediglich lautstarke Unmutsbekundungen, Steh- und Sitzblockaden durch die Demonstrierenden. Hingegen ist ein von AfDlern gelenktes Fahrzeug in der Peenestraße äußerst dicht an einen auf der Straße sitzenden Protestler mit Beinprothese herangefahren, der dann von der Polizei an den Fahrbahnrand getragen wurde. Beleidigungen gingen übrigens auch von AfDlern gegenüber Demonstrierenden aus.

    Ines Richlick, Koordinatorin des Demo-Beobachtungsteams

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