Wolters-Immobilie schon vor dem Verkaufsvertrag mit der Stadt von der Volksbank BraWo abgegriffen!

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Gartengestaltung auf dem Wolters-Grundstück

Hat die Verwaltung mit dem Verkaufsvertrag vom 26.5.2020 überhaupt den Willen des Rates umgesetzt? Vom Rat noch im letzten Jahr mit der Bürgermedaille der Stadt Braunschweig für besondere Verdienste hochgeehrt, kommen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Wolters-Grundstücks immer mehr deren dubiose Tricks und Täuschungen ans Tageslicht.

Wie erst vor wenigen Stunden bekannt wurde, wurde das Grundstück von Wolters bereits an die Volksbank BraWo per Notarvertrag vom 20.05.2020 weitergegeben, bevor die Immobilie überhaupt in den Wolters-Besitz übergegangen war. Denn der Kaufvertrag zwischen Stadt und Wolters wurde erst eine Woche später abgeschlossen.

„Deutlich wird damit, dass die Wolters-Gesellschafter Stadt und Rat offenbar bewusst im Unklaren über ihr wirkliche Vorhaben gelassen haben,“ erklärt BIBS-Ratsherr Peter Rosenbaum. „Es ist ein ziemlich schäbiges Verhalten der Wolters-Gesellschafter, nicht einmal zu warten, bis die Tinte unter dem Kaufvertrag mit der Stadt trocken ist. Im Gegenteil: sie greifen dem Vertragsabschluss vor und überholen ihn sogar.“

Die Stadt hat am 26.5.2020 genau die Wolters-Immobilie an Wolters verkauft, deren Weiterverkauf bereits am 20.5.2020, also sechs Tage davor, vereinbart worden war.

Die Wolters-Gesellschafter hatten der Stadt gegenüber noch zur Ratssitzung am 19.05.2020 erklärt, das Grundstück zwingend erwerben zu müssen, um „in den nächsten Jahren Investitionen in den Maschinenpark und die bauliche Substanz der Brauerei zu tätigen.“ (siehe Vorlage zur Ratssitzung am 19.05.2020, Ds. 20-13323)

„Das ist schon ein starkes Stück und toppt noch unsere Anfang Mai geäußerte Warnung vor einem Strohmann-Geschäft,“ so Peter Rosenbaum weiter.

„Aufklärung ist gefragt – denn es ist stark anzunehmen, dass die handelnden Personen von Wolters und BraWo nicht erst am 20.5.2020 die Verträge zur Weiterreichung der Immobilie fix und fertig hatten (es müssen bei so einem Immobilienvertrag Entwürfe ausgearbeitet werden, der Notar muss das Grundbuch einsehen, es müssen gemeinsame Termine gefunden werden etc.).

Diesen gar nicht feinen Umstand hat man dem versammelten Rat am 19.05.2020 aber verschwiegen. Es ist kaum anzunehmen, dass der Rat die Immobilie so günstig abgegeben hätte, wenn der eigentliche Käufer, die Volksbank, bekannt gewesen wäre. Hat der Rat ohne Wissen der wahren Immobilien-Transaktion unter ganz falschen Voraussetzungen entschieden? Dann wäre er schlicht hinters Licht geführt worden.

Fraglich ist demnach, ob der Ratsbeschluss rechtmäßig zustande gekommen ist.

Diese Frage ist dringlich zu klären, bevor der weitere Umgang in der Angelegenheit entscheidungsreif ist und über ein ‚Vorkaufsrecht‘ zum Rück-Ankauf der Wolters-Immobilie entschieden werden kann. Denn die Gretchenfrage ist, ob dem Willen des Rates mit dem städtischen Verkaufsvertrag vom 26.5.2020 entsprochen worden ist oder nicht“, so Peter Rosenbaum abschließend.

1 Kommentar

  1. da sind doch bestimmt schon vorher Absprachen gelaufen, damit der feine Herr Brinkmann lächeln kann…

    unter diesen Umständen bekommt doch auch die Vereinbarung für die Anmietung des dritten BraWo-Park-Turmes auf 30 Jahre durch die Stadt BS für Teile der Stadtverwaltung einen ganz anderen Beigeschmack…..und der Umbau vom Viewegs-Garten, Burgpassage, etc.pp…. Da kommt noch ganz groß was ins Rollen, Betongold!

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