Wer führt einen „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“? Russland natürlich gegen die Ukraine und nennt das „Spezialoperation“. Und wer führt einen ebenso völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran und nennt das präemptive Militäroperation? Israel und USA.
Handeln USA und Israel insofern völkerrechtlich gesehen nicht genauso wie Russland und verschleiern ihre wahren Motive? Russland rechtfertigt seinen Krieg mit dem Schutz der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass und der Bedrohung russischer Sicherheitsinteressen durch ein angeblich faschistisches Regime, das der NATO beitreten will. Die militärisch hochgerüsteten Atommächte Israel und die USA rechtfertigen ihren Angriffskrieg mit der Notwendigkeit, „präemptiv“[1] zu handeln, um eine unmittelbare Bedrohung durch Irans Atomprogramm und seine Raketentechnologie zu beseitigen, sowie den Menschen im Iran die Gelegenheit zu geben, das Mullah-Regime zu stürzen.
In beiden Fällen sind es angeblich Bedrohungen ihrer Sicherheitsinteressen und der angebliche Schutz der Bevölkerung und das erstrebte Ziel eines Regimewechsels. Wie kann man das übersehen?
Dennoch verwendet keine unserer Zeitungen den Begriff „völkerrechtswidriger Angriffskrieg“ gegenüber Israel, das den Angriff faktisch begonnen hat. In krasser Verdrehung des Täter-Opfer-Schemas wird Iran aufgefordert, seine aggressiven Angriffe gegen Israel und die Golfstaaten mit ihren US-Militärstützpunkten zu unterlassen, so der Tenor der drei EU-Regierungschefs Starmer, Merz und Macron in ihrer ersten Reaktion auf den Krieg. Das Selbstverteidigungsrecht des Iran wird schlicht ignoriert.
Die Doppelmoral
Zweierlei moralische und völkerrechtliche Standards werden nun angewendet:
Die Verteidigung des Iran ist ein „Angriff“ auf „unbeteiligte Golfstaaten“, während die Ukraine natürlich jedes Recht dazu hat. Während man jeden ukrainischen Treffer auf russischem Boden bejubelt, wird jede Rakete auf Israel als Akt von Staatsterrorismus verdammt. Diese Doppelmoral wird seit Beginn des Ukraine-Konflikts angewendet: Die Besetzung der Ukraine wird als schweres Völkerrechtsverbrechen gewertet, die Besetzung von Gaza und des Westjordanlands als Bekämpfung des Terrorismus und zur Selbstverteidigung. Während man Putin als Kriegsverbrecher vor den Internationalen Strafgerichtshof bringen will, erkennen die USA diesen gar nicht erst an und lassen keinen US-Bürger von ihm anklagen.
Dennoch ist das völkerrechtliche Gewaltverbot da völlig klar:
Das völkerrechtliche Gewaltverbot, verankert in Art. 2 Abs. 3 und 4 der UN-Charta, untersagt Staaten die Anwendung oder Androhung militärischer Gewalt in ihren internationalen Beziehungen:
„Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. Alle Mitglieder verpflichten sich, in ihren internationalen Beziehungen jegliche Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates oder jede andere Weise, die mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbar ist, zu unterlassen.“
Davon gibt es nur eine Ausnahme: Das Selbstverteidigungsrecht ist in Artikel 51 der UN-Charta verankert und erlaubt Staaten das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung, falls ein „bewaffneter Angriff“ erfolgt. Diese Ausnahme vom generellen Gewaltverbot gilt, bis der UN-Sicherheitsrat Maßnahmen zur Wahrung des Weltfriedens ergriffen hat.
Wie geht die Bundesregierung mit diesen offensichtlichen Widersprüchen um? Wie kommentieren unsere Leitmedien dies?
Mit völkerrechtlichen Mitteln sei dem Mullah-Regime, das seine Bevölkerung brutal unterdrücke, leider nicht beizukommen, das sei ein echtes Dilemma, klagt Bundeskanzler Merz und behauptet damit die Alternativlosigkeit eines Militäreinsatzes von außen. Damit schiebt er das Völkerrecht in die Bedeutungslosigkeit und gibt dem „Recht des Stärkeren“ stattdessen Raum, weil er es mit Trumps Unterstützung und Israel nicht verderben will. Das ist ein auch völkerrechtlich gefährlicher Weg, den er einschlägt und dem sich Spanien und England (wenn auch nur für zwei Tage) verweigert haben: Die Erlaubnis zur Nutzung der Militärstützpunkte wie Ramstein bedeutet juristisch eine Unterstützung des Angriffskrieges und setzt Deutschland potentiell mit auf die Anklagebank.
In Politik und den staatstragenden Medien aber wird sekundiert: Das Völkerrecht sei für diesen Konflikt mit dem Iran zu unvollkommen, müsse reformiert werden oder, wie die Boulevardpresse schreibt, es schütze „Diktatoren und Mörder“(BILD), indem es dem Westen nicht erlaube, diese mit Gewalt zu stürzen. Plötzlich wird das Völkerrecht wie ein „Schurkenrecht“ beiseite geschoben von jenen, die immer so stolz auf die regel- und wertebasierte Ordnung waren, weil es ihnen in diesem Fall gerade nicht passt. Das entwertet nachträglich alle Lippenbekenntnisse zu Freiheit und Demokratie, die man lediglich verteidigen wolle.
Ist das Völkerrecht wirklich so schwach?
Tatsächlich hat sich das Völkerrecht weiterentwickelt mit dem Konzept der Schutzverantwortung, der „Responsibility to protect“, es verpflichtet alle Staaten, ihre Bevölkerung vor Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Tun sie es nicht, kann die UNO über den Sicherheitsrat beschließen zu intervenieren. Das Konzept beinhaltet verschiedene Präventions- und Schutzmaßnahmen durch die UN-Mitgliedstaaten. Angewandt wurde das Konzept z.B. in Kenia 2007-2008, an der Elfenbeinküste 2011, in Gambia 2017 u.a., ohne dass stets militärische Interventionen nötig wären.
Allerdings hat sich in Libyen 2011 und im Kosovo schon 1999 gezeigt, dass humanitäre Interventionen oft politisch missbraucht werden können, um geopolitische Interessen vor der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Es braucht dazu außer innerstaatlichen Unruhen vor allem eine wirksame Propaganda, wie es im Kosovo-Krieg gegen Serbien mit dem sog. „Hufeisenplan“[2] gemacht wurde. Weitere US-geführte Kriege und Militärinterventionen wie im Irak (2003), in Afghanistan(2001), Libyen (2011) und Syrien hatten offenkundige geopolitische Interessen als Motiv, wurden aber als Kampf für Menschenrechte und Demokratie propagiert und mit starken propagandistischen Narrativen gerechtfertigt, wie die angebliche Bedrohung der USA durch Saddam Husseins Irak. Vielleicht ist manchem Leser noch die „Brutkastenlüge“ bekannt, die die USA von einer Medienagentur erfinden ließen, um den ersten Krieg gegen den Irak 1990 zur Befreiung Kuwaits zu rechtfertigen: irakische Soldaten hätten Babys aus ihren Brutkästen gerissen und auf den kalten Steinboden geworfen. Die Story wurde weltweit verbreitet und ließ den US-Senat sowie die Mehrheit der US-Bürger den Kriegsplänen von Präsident Bush zustimmen.
Es gibt keine Alternative zum Völkerrecht
Das Völkerrecht kann die Machtinteressen der mit Vetomacht ausgestatteten Mitglieder des Sicherheitsrats nicht übergehen, aber es gibt für den Weltfrieden keine Alternative zum Völkerrecht – außer dem Faustrecht des Stärkeren, das sich gerade rasant vor unseren Augen ausbreitet, ausgehend von den USA und Israel. Die überwältigend große Zahl der kleinen und mittleren Staaten dieser Erde hat das starke Interesse, dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen, weil sie es sind, die unter dem Recht des Stärkeren leiden. Der kanadische Premierminister Carney hat es so ausgedrückt: „Die Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn wir nicht am Tisch sitzen, stehen wir auf der Speisekarte.“ In einer Welt der Großmächte müssten „die Länder dazwischen“ sich zusammenschließen und für die Prinzipien des Völkerrechts eintreten. In diesem Sinne hätte gerade Europa und Deutschland die Verpflichtung, das Völkerrecht hochzuhalten, sich von falschen Freunden zu distanzieren und internationale Verbündete zu suchen. Unsere Regierung tut leider das Gegenteil.
Reinhard Faudt
[1] Im Unterschied zu einem Präventivschlag gegen eine sich anbahnende Gefährdung setzt ein präemptiver Militäreinsatz einen unmittelbar bevorstehenden Angriff voraus. Im Falle des Iran wäre das hier also allenfalls präventiv zu verstehen, was dem Völkerrecht klar widerspricht.
[2] Der deutsche Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) präsentierte diesen erfundenen Plan als Beweis dafür, dass die serbische Regierung eine groß angelegte ethnische Säuberung der Provinz Kosovo plane.



























