Ukrainekrieg: Grundrecht auf Fahnenflucht?

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Fast 200 000 Ukrainer im wehrfähigen Alter harren in Deutschland aus, obwohl ihre Regierung sie dringend zur Rückkehr auffordert. Das deutsche Ausländerrecht überlässt die Entscheidung letztlich Berlin.

Von Ronen Steinke (SZ)

Grundrecht auf Fahnenflucht?

In der EU insgesamt sollen sich laut Daten von Eurostat etwa 650 000 Männer aus der Ukraine in diesem Alter aufhalten. Je stärker die Ukraine in ihrem Abwehrkampf gegen die russischen Invasoren in Bedrängnis gerät, desto häufiger werden derzeit die Rufe aus Kiew an diese Männer, sie sollten in ihre Heimat zurückkehren. Und auch für Deutschland als Gastgeber stellen sich Fragen. Nach ukrainischem Recht hätten einige der Männer ihr Land gar nicht verlassen dürfen. Was besagen deutsches und internationales Recht? Hier einige Antworten: Grundrecht auf Fahnenflucht

2 Kommentare

  1. „Grundrecht auf Fahnenflucht“ Ja, natürlich. Im Manifest von Russell und Einstein steht, dass es keine Kriege mehr geben darf. Das bedeutet auch Kriege der Verteidigung. (wie das auch Yurii S. sagt In diesem Krieg Russland/Ukraine sind schon 500.000 junge Männer schwer beschädigt oder getötet worden. Beim Einmarsch der Sowjetunion in die Tschechoslowakei starben ein paar Dutzend, weil sich das Land nicht gewehrt hat. Zwanzig Jahre später bekamen sie ihre Freiheit wegen Gorbatschow. Das ist die Art, rational und besonnen mit diesem Problem umzugehen, dass wir keine Kriege mehr führen dürfen. Und wir erhalten uns als Menschheitsfamilie damit viele Mittel, mit denen wir fast alle menschlichen Probleme lösen können…

  2. Wer Kriege verhindern will, erreicht das durch Abschreckung. Das hat Einstein wohl nie verstanden, so wie er ausgesehn hat.

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