Strafantrag gegen die Partei „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung

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Auf ihrem heutigen Treffen hat die Wählerinitiative der Internationalistischen Liste MLPD beschlossen den Strafantrag der MLPD an die braunschweiger Staatsanwaltschaft gegen die faschstische Partei „Die Rechte“ zu unterstützen.

„Die Rechte“ betreibt derzeit Wahlwerbung mit der Losung „Wir hängen nicht nur Plakate!“ im Gebiet der Stadt Braunschweig u.a. am Bienroder Weg, Mittelweg, Guntherstraße, Rheingoldstraße und Gifhornerstraße. Das ist eine offene Gewaltandrohung gegen ihre politischen Gegner und erfüllt somit den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Die Rechtsentwicklung der Regierungen sowie von Politikern wie Maaßen (CDU), Sarrazin (SPD) oder Palmer (Grüne) bereiten einen rassistischen und reaktionären Boden, der von AFD´dlern bis zu terroristischen Faschistischen-Banden wie der „Rechten“ beackert wird.

Wir fordern das Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen, ihre tatsächliche Auflösung und die strafrechtliche Verfolgung faschistischer Propaganda.

Deshalb begrüßt die Wählerinitiative den Strafantrag gegen „Die Rechte“. Wir fordern die Stadt Braunschweig auf, für die sofortige Entfernung der Plakate auf Kosten der der Partei „Die Rechte“ zu sorgen.

2 Kommentare

  1. Bleibt zu hoffen, dass nicht auf den dummen Versuch einer Mehrdeutigkeit hereingefallen wird. Wenn der Satz so wirklich auf den Wahlplakaten steht, was ich mal glaube, ist klar:

    Mit „Wir“ ist selbstverständlich „Die Rechte“ gemeint, und

    Das Verwendete Verb ist „hängen“, das sich in unmissverständlich abscheulicher Weise auf Menschen bezieht, und nicht etwa „aufhängen“, was sich auch auf Gegenstände als Objekt beziehen könnte. Das Verb „hängen“ hat gerade im Kontext einer Rechts-Außen-Partei nur diese einzige klare Bedeutung.

    Damit stellt auch in meinen Augen eine solche Wahlwerbung eine Straftat dar.

    Der Strafantrag und mindestens die Entfernung auf Kosten der Partei „Die Rechte“ sind erforderlich. Schnell, bitte!

  2. Das ist exakt so, wie im vorstehenden Kommentar von F. beschrieben.

    Auch von mir existiert zu diesem Plakat („Wir hängen nicht nur Plakate“) eine Strafanzeige wg. Volksverhetzung, die aber von der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen worden ist (bzw. Einstellung des Verfahrens), weil die Diktion, was gemeint ist, nicht eindeutig sei.

    Lasst das unbedingt nicht auf sich beruhen, denn das, was gesagt – und getan – werden darf, verschiebt sich sonst immer weiter nach rechts.

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