Der Mord an Walter Lübcke: Folge der Nicht-Aufklärung?

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Von Wolf Wetzel

Stephan Ernst wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Er habe heimtückisch und vor allem alleine gehandelt. Der „Kamerad“ Markus Hartmann wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. An der Einzeltäterthese hatten fast alle großes Interesse. Vielen zentralen Fragen wurde dagegen im Prozess nicht nachgegangen. Weiter

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