Start Kultur Der ignorierte Friedensplan?

Der ignorierte Friedensplan?

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Guter Wille allein wird nicht genügen

Von Ralph Bosshard

Vorbemerkung der Redaktion: Seit vier Jahren herrscht Krieg zwischen Russland und der Ukraine. Der Verfasser des folgenden Beitrages stellt fest, dass die EU-Europäer sich mit ihrem starrsinnigen Festhalten an einer militärischen Entscheidung zugunsten der Ukraine in eine Sackgasse manövriert haben. Er lehnt den „schwachen Friedensvorschlag“ Trumps ebenso ab wie einen „russischen Diktatfrieden“. In dem Friedensplan einer deutschen sechsköpfigen Expertengruppe dagegen sieht er eine gute Grundlage für weitere Diskussionen. Allerdings: um zu einem Ergebnis zu kommen, müsse die Bereitschaft der Protagonisten vorhanden sein, einander wirklich zuzuhören. Diese Bereitschaft sei aber bislang kaum zu erkennen. Er warnt nachdrücklich: in den nächsten Wochen und Monaten gebe es die letzte Chance für die Europäer, noch Einfluss auf die Regelung des Konflikts zu nehmen. Der Friedensplan ist seit Anfang Januar bekannt (siehe Braunschweig-Spiegel vom 10. Januar). Die großen Medien haben ihn konsequent ignoriert, die deutsche Politik ebenso. Das legt die Vermutung nahe, dass man auf dieser Seite lieber in der Sackgasse bleiben will, mit allen negativen Folgen. – Die sechs Experten werden zu Anfang des Artikels kurz vorgestellt. Der Braunschweig – Spiegel dankt dem schweizerischen Blog „Globalbridge“ für die Genehmigung, den Artikel auf seinen Seiten zu veröffentlichen. a.m.

Nach dem inhaltlich schwachen Friedensvorschlag der Administration Trump, die um des Geschäfts mit Russland willen der Ukraine beinahe jeden Friedensvertrag zuzumuten bereit ist, und der noch schwächeren Reaktion der Westeuropäer auf diesen und dem seltsamen Plan von Wolodymyr Selenskyj vom vergangenen Januar stellt sich nun die Frage, wie es weitergehen soll. Eine deutsche Expertengruppe hat einen neuen Friedensplan entworfen, der von viel gutem Willen geprägt ist. Ob dieser Relevanz gewinnt, ist leider fraglich. 

Der neuste Friedensplan aus Deutschland stammt von einer illustren Runde aus Männern, die in Politik, Diplomatie und Militär eine große Verantwortung trugen und heute im Ruhestand nicht an Instruktionen und Sprachregelungen gebunden sind (1). Es wird sich lohnen, Motivationen, Interessen und vorhersehbare Reaktionen der Protagonisten anzuschauen. 

Illustre Runde und ein Plan mit Vorgeschichte

Der deutsche Politikwissenschaftler Hajo Funke lehrte von 1993 bis 2010 an der Freien Universität Berlin, namentlich zu den Themen Rechtsextremismus und Antisemitismus in Deutschland. Der aktuelle Friedensplan ist kein Novum: Bereits im April 2024 hatte Funke, zusammen mit den auch jetzt wieder beteiligten Michael von der Schulenburg und Harald Kujat zur Unterstützung der chinesischen Friedensbemühungen aufgerufen, nachdem sie zur Erkenntnis gekommen waren, die Ukraine könne den Krieg nicht mehr gewinnen (2).

Johannes Klotz ist Politikwissenschaftler und Historiker, der sich mit verschiedenen sozialen, politischen und historischen Themen auseinandersetzt. Seit den Neunzigerjahren wirkt er als freier Publizist und Autor, unter anderem in renommierten Zeitungen und Magazinen. Daneben hat er über die Chancen von Föderalismus in Deutschland und Russland geforscht. In jüngeren Arbeiten hat Klotz auch auf die Herausforderungen reagiert, welche die geopolitischen Entwicklungen und der Ukraine-Konflikt mit sich bringen. 

Horst Teltschik gehörte von 1972 bis 1990 zum engsten Kreis um Helmut Kohl, leitete in den für die Wiedervereinigung Deutschlands so wichtigen Jahren 1982 bis 1990 die außenpolitische Abteilung im Kanzleramt und darf wohl als einer der Väter der deutschen Wiedervereinigung gelten. Er wird sich an der aktuellen Russophobie stören, welche sein Lebenswerk gefährdet. Auch sein Engagement heute kommt nicht überraschend: Im Jahr 2014 gehörte er zu den Initiatoren des Appells für eine andere Russlandpolitik und stellte 2023 schon einmal einen Friedensplan vor, der in der Öffentlichkeit aber wenig Beachtung fand (3).

Der deutsche Historiker und ehemalige Dozent für Neuere und Neueste Geschichte Peter Brandt ist ein Sohn von Alt-Bundeskanzler Willy Brandt und wird das politische Erbe seines im Jahr 1992 verstorbenen Vaters in Gefahr sehen. Schon im März 2023 war er einer der Initiatoren des Appells „Frieden schaffen“ gewesen, welcher unter anderem in der Frankfurter Rundschau und der Berliner Zeitung veröffentlicht wurde (4).

Michael von der Schulenburg ist ein Diplomat, der in den Diensten der OSZE und der UN weltweit Erfahrungen sammelte. Von 2009 bis 2012 leitete er die UN-Mission in Sierra Leone. Seit 2024 sitzt er für die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht im Europäischen Parlament. Im Februar 2023 vertrat er in einem Artikel die Auffassung, dass es eine völkerrechtliche Pflicht zu Verhandlungen gebe. Die Argumentation, dass ein Frieden nur durch Waffengewalt errungen werden könne, stelle einen Rückfall in Zeiten vor der UN-Charta dar (5). In der Tat: Wenn der Briand-Kellogg-Pakt von 1928 und die UNO-Charta heute Regierungen keine Wahlfreiheit zwischen diplomatischen und militärischen Strategien bei der Lösung von Problemen belässt, so schaffen sie de facto auch eine Pflicht, einen Krieg durch Verhandlungen zu beenden, wenn dies als möglich erscheint. 

Und last but not leastGeneral a. D. Harald Kujat diente ein Soldatenleben lang in der deutschen Luftwaffe, war von 2000 bis 2002 Generalinspekteur der Bundeswehr und von 2002 bis 2005 Vorsitzender des NATO-Militärausschusses. Ein deutscher Journalist wusste sich 2024 nicht anders zu helfen, als Kujat als „Putin-Versteher“ zu diffamieren. Das ist das Etikett, mit welchem denkfaule Schreiberlinge all jene zu diskreditieren suchen, denen sie mit Argumenten nicht beikommen (6). 

Ein Plan, der es in sich hat

Ausgangspunkt des Plans ist die Überzeugung, dass legitime Selbstverteidigung und das Streben nach einem gerechten, dauerhaften Frieden vereinbar sind. Ziel ist es, den Fortbestand einer souveränen, funktionsfähigen Ukraine zu sichern und zugleich die Sicherheitsinteressen Russlands zu berücksichtigen, um eine gesamteuropäische Friedensordnung zu schaffen. Auch wenn es nicht Ziel sein kann, hier eine völkerrechtliche Fachdiskussion zu führen, sollte doch festgehalten werden, dass ein allfälliger Friedensvertrag zwischen Russland und der Ukraine elementarem Gerechtigkeitsempfinden entsprechen muss, um dauerhaft Gültigkeit zu behalten. 

Die UN-Charta billigt den Mitgliedsstaaten das Recht auf militärische Selbstverteidigung zu (7). Das stellt nichts anderes dar, als den Umkehrschluss zum Recht auf Existenz: Wer ein Recht hat zu existieren, hat das Recht, sich gegen einen rechtswidrigen Angriff auf seine Existenz zu wehren. Aus diesem Grund muss ein Friedens- oder Waffenstillstandsvertrag zwingend die Anerkennung des Existenzrechts beinhalten. Das gilt in beide Richtungen, was bedeutet, dass das Gefasel über die angeblich notwendige Befreiung der Völker in Russland vom Joch des Kremls aufhören muss. Und auch die „strategische Niederlage“, die man Russland angeblich zufügen müsse, kann keine legitime Zielsetzung sein. Die Zielsetzung eines völkerrechtskonformen, möglichst spannungsarmen Zustands darf nicht überschritten werden. Der letzte, allgemein anerkannte Zustand im Südosten der Ukraine war in den Minsker Abkommen von 2014 und 2015 festgelegt gewesen, die gerade jetzt wieder einmal konsultiert werden sollten (8).

Ein Waffenstillstand soll gemäß dem vorliegenden Friedensplan erst nach verbindlichen Vereinbarungen in Kraft treten, da eine bloße Feuerpause ohne klare Regeln eine instabile Lage schaffen werde. Vorgesehen ist eine 60 Kilometer breite demilitarisierte Zone entlang der Front, überwacht von einer UN-Friedenstruppe ohne NATO-Beteiligung. Eine UNO-Friedenstruppe ohne NATO bedeutet, dass Westeuropa auch militärisch kaum mehr Einfluss auf die weitere Entwicklung hat und den Versuch aufgeben muss, unter dem Deckmantel von Peacekeeping ForcesTruppen in der Ukraine zu stationieren.

In der Territorialfrage wird ein Kompromiss vorgeschlagen: Die Frontlinie in den Oblasten Saporischschja und Cherson würden eingefroren, Donezk und Luhansk zunächst als unabhängige Staaten anerkannt, entmilitarisiert und unter UN-Treuhand gestellt werden. Anschließend soll ein gesamtukrainisches Referendum über deren endgültigen Status entscheiden.

Die Ukraine solle dauerhaft neutral werden, auf eine NATO-Mitgliedschaft verzichten und keine ausländischen Truppen oder Nuklearwaffen stationieren. Im Gegenzug sind internationale Sicherheitsgarantien vorgesehen, die politische, militärische und wirtschaftliche Unterstützung im Angriffsfall zusichern, jedoch keine automatische Beistandspflicht wie nach Artikel 5 des NATO-Vertrags. Flankierend zu den Bestimmungen in Sachen ukrainischer Sicherheit werden Rüstungskontrolle, Truppenreduktionen und eine Wiederbelebung gesamteuropäischer Sicherheitsstrukturen angestrebt – perspektivisch im Rahmen einer KSZE-ähnlichen Konferenz für eine neue europäische Friedensordnung (9).

Versailles lässt grüßen

Heute stellt sich die Frage, ob man jetzt Russland einfach geben solle, was es wolle, um Frieden zu schließen. Derzeit scheint es, dass die Administration Trump dazu gewillt ist, weil sie vor allem die wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland normalisieren will. Einen russischen Diktatfrieden sollten die Europäer aber auf gar keinen Fall zulassen, denn dadurch entstünde ein Abkommen, das ukrainische Regierungen auch in Zukunft nur schon aus Prestigegründen nicht einhalten können. Wenn man von Russland, das militärisch derzeit klar die Oberhand hat, ein Entgegenkommen erwartet, muss man ihm aber etwas bieten. Was das ist, liegt auf der Hand: die Neutralität der Ukraine. Ein Assoziierungsvertrag mit der EU ohne militärische Bestimmungen und ein Defensivbündnis mit anderen Nachbarn Russlands wäre vielleicht ein Kompromiss, den alle Beteiligten annehmen können, mit Ausnahme der NATO. Letztere würde ihr Narrativ in Gefahr sehen, wonach nur sie die Sicherheit Europas gegen Russland garantieren könne. Sie würde sich eine neue Legitimation suchen müssen.

Auf lange Sicht wird sich der Westen gegen das Prinzip der gleichen und unteilbaren Sicherheit aber nicht wehren können. Das bedeutet, dass der Westen seine Strategie der Sicherheit durch globale militärische Dominanz nicht aufrechterhalten können wird. Das wird er nicht ohne weiteres akzeptieren.

Allerheilmittel Volksabstimmungen?

Einen großen Knackpunkt stellen natürlich territoriale Fragen dar. Der im Friedensplan geforderte Verzicht Russlands auf einen Teil der eroberten Gebiete kommt der Ukraine entgegen, die lieber die aktuelle Frontlinie zur neuen Grenze machen möchte und zu diesem Zweck derzeit Offensiven führt. Andererseits käme die Anerkennung der Unabhängigkeit der Oblaste Donetsk und Lugansk als unabhängige Republiken einem großen Entgegenkommen Russlands gleich.

Volksabstimmungen wurden schon in der Vergangenheit teilweise als Allerheilmittel betrachtet, obwohl in der Ukraine seit 1990 mehrere Volksabstimmungen als ungültig erklärt wurden, wie letztmals jene zur Verfassungsänderung im Jahr 2000, welche die Macht des Präsidenten zu erweitern, die Immunität der Abgeordneten der Verkhovna Rada einzuschränken und deren Zahl zu reduzieren suchte (10). Im Jahr 2010 wurde die Abstimmung zur Verfassungsreform durch das Verfassungsgericht der Ukraine annulliert. Die Volksabstimmung über die Sezession der Krim von der Ukraine wurde nie anerkannt (11). All das führte in Kombination mit der schwachen Governance praktisch aller ukrainischen Regierungen seit der Unabhängigkeit 1991 zu politischen Unsicherheiten (12). 

Der Durchführung eines Referendums über die Zugehörigkeit der Krim und der Oblaste Donetsk und Lugansk widersetzten sich ukrainische Diplomaten nach 2014 jeweils mit dem Argument, dass angesichts der russischen Propaganda von einem fairen Abstimmungskampf keine Rede sein könne (13). Wenn der neue Friedensplan ein Referendum fordert, an dem alle erwachsenen Personen teilnehmen sollen, die per Ende 2021 in der Ukraine Wohnsitz hatten, dann umfasst das mehrere Millionen Menschen in Westeuropa, aber auch in Russland. Dann werden alte Argumente wieder auferstehen: Russland wird argumentieren, dass in Westeuropa in einem Umfeld eingeschränkter Meinungsäußerung eine faire Debatte nicht möglich sei – und damit einen Vorwurf der Administration Trump aufgreifen (14). Umgekehrt wird die Ukraine mit ähnlichen Argumenten alles daransetzen, die nach Russland geflüchteten Ukrainer vom Referendum auszuschließen. Ganz generell dürfte die Ukraine aber alles Interesse daran haben, eine definitive Entscheidung wie eine Volksabstimmung zu vermeiden, denn auch künftige Regierungen in Kiew wollen den Anspruch auf Krim und Donbass aufrechterhalten. Insgesamt gibt es wohl zu viele Interessen, ein Referendum zu verhindern und weder UNO noch OSZE werden eines durchsetzen wollen, denn in diesen Organisationen sind Regierungen vertreten, nicht Völker. 

In den unabhängigen Republiken in Lugansk und Donetsk würden aber durch internationalen Konsens zwei De-facto-Regimes entstehen, die Anspruch auf eine wenigstens beschränkte Völkerrechtsfähigkeit haben, was insbesondere den Schutz des gewohnheitsrechtlich geltenden Gewaltverbots beinhaltet (15). Die amerikanische und englische Völkerrechtslehre lehnt dieses Konstrukt zum Teil ab, weshalb aus dieser Ecke Widerstand gegen den neusten Friedensplan zu erwarten ist. Keinesfalls dürften die Ukraine oder die Europäer die Einschränkungen in der Völkerrechtsfähigkeit der neuen Republiken nutzen, um diese bei der erstbesten Gelegenheit militärisch zu liquidieren. Georgier und Moldawier werden das nicht gerne hören (16). 

Weitere Bestimmungen, weitere Shareholder

Die deutsche Arbeitsgruppe möchte auch die Sicherheit Deutschlands fördern, indem sie den Verzicht auf die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Deutschland im Gegenzug gegen den Abzug russischer Kurz- und Mittelstreckenwaffen aus Kaliningrad und Belarus fordert – das soll in Deutschland Akzeptanz schaffen. Dieser Vorschlag setzt die deutsche Bundesregierung, besonders aber US-Präsident Trump in Zugzwang, der ja oft genug verlautbaren ließ, dass er den Ukraine-Krieg im Nu beenden könne. Jetzt müsste er Farbe bekennen. Die deutsche Bundesregierung, die bisher wenig Opposition gegen die Stationierung strategischer Waffen auf deutschem Territorium machte, müsste sich in Washington für den Verzicht einsetzen. Es würde überraschen, wenn sich das Kabinett Merz darauf einließe. Das alles käme einer teilweisen Abkehr von der Strategie der Abschreckung gleich, auf welche der Westen bisher immer setzte (17). Darauf wird er sich wohl erst dann einlassen, wenn er eine glaubwürdige Alternative dazu besitzt. So eine müsste wohl noch erst entwickelt werden.

Angesichts der anhaltenden Spannungen entlang der gesamten Grenze zwischen der NATO und der OVKS in Osteuropa und der geographisch unterschiedlichen Bedingungen für militärische Landesverteidigung der betroffenen Staaten ist ein Vertrag über konventionelle Streitkräfte im Baltikum und in der Schwarzmeer-Region dringend geboten, aber Belarus muss einbezogen werden (18). 

Letzte Chance für Europa?

Zweifellos ist der Vorschlag der deutschen Expertengruppe eine gute Grundlage für weitere Diskussionen – vorausgesetzt, die Protagonisten sind überhaupt bereit, einander zuzuhören. Diese Bereitschaft ist bislang aber noch kaum zu erkennen. Die europäische Diplomatie hat sich in den letzten Jahren selbst in eine Sachgasse manövriert, denn eine militärische Entscheidung zugunsten der Ukraine wird je länger, desto unwahrscheinlicher. Das ist eine Erkenntnis, zu welcher man schon viel früher hätte kommen können. Die Westeuropäer und insbesondere die NATO haben in den kommenden Wochen bis Monaten die womöglich letzte Chance, Einfluss auf eine Regelung des Ukraine-Konflikts zu nehmen.

Anmerkungen: 

  1. Siehe „Den Krieg mit einem Verhandlungsfrieden beenden, Verhandlungsvorschlag zur friedlichen Lösung des Ukrainekrieges“ auf der Homepage des Bündnisses Sahra Wagenknecht, 08.01.2026, online unter https://bsw-vg.de/den-krieg-mit-einem-verhandlungsfrieden-beenden/
  2. Siehe Hajo Funke, Harald Kujat, Peter Brandt, Michael von der Schulenburg: Gemeinsame Erklärung zum Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in China, Berlin 11. April 2024, bei Business & Diplomacy, online unter https://business-diplomacy.de/aktuelles/gemeinsame-erklarung-1/
  3. Siehe „Wieder Krieg in Europa? Nicht in unserem Namen!“ in: Die Zeit, 05.12.2014, online unter https://www.zeit.de/politik/2014-12/aufruf-russland-dialog, sowie Michael von der Schulenburg: Friedensplan für die Ukraine, in: Emma. 18.10.2023, online unter https://www.emma.de/artikel/frieden-statt-krieg-340609 und ders.: Ukraine-Krieg: Ein wegweisender deutscher Vorschlag für den Frieden, in: Berliner Zeitung. 19.09.2023, online unter https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ukrane-krieg-ein-wegweisender-deutscher-friedensvorschlag-fuer-die-ukraine-li.417524
  4. Siehe „Frieden schaffen!“ in: Frankfurter Rundschau, 01.04.2023, online unter https://www.fr.de/politik/frieden-schaffen-92185182.html
  5. Siehe Michael von der Schulenburg: UN-Charta: Verhandlungen! in: EMMA, 06.03.2023, online unter https://www.emma.de/artikel/verpflichtung-zum-frieden-340191, ders.: Der Ukraine-Krieg und unsere Verpflichtung zum Frieden, in: Makroskop. 18.02.2023, online unter https://makroskop.eu/07-2023/der-ukraine-krieg-und-unsere-verpflichtung-zum-frieden/. Siehe auch „Manifest für Frieden“, bei Change.org, 10.02.2023, online unter https://www.change.org/p/manifest-f%C3%BCr-frieden
  6. Siehe Marco Seliger: Vom Nato-Offizier zum Putin-Versteher? Podcast von NZZ Akzent, auf YouTube, 06.08.2024, online unter https://www.youtube.com/watch?v=rLk0-pJk5Jg
  7. Wörtlich in der Charter of the United Nations, Chapter VII — Action with respect to Threats to the Peace, Breaches of the Peace, and Acts of Aggression, Article 51: „Nothing in the present Charter shall impair the inherent right of individual or collective self-defence if an armed attack occurs against a Member of the United Nations, until the Security Council has taken measures necessary to maintain international peace and security.“ Siehe auf der Homepage der UNO, Codification Division, Office of Legal Affairs, online unter https://legal.un.org/repertory/art51.shtml
  8. Zu den Minsker Abkommen siehe das Minsker Protokoll vom 05.09.2014, online unter https://www.osce.org/home/123257, das Minsker Memorandum vom 19.09.2014, online unter https://www.osce.org/files/f/documents/a/1/123807.pdf und das Minsker Maßnahmenpaket vom 12.02.2015, online unter https://www.osce.org/files/f/documents/5/b/140221.pdf; alle Originale in russischer Sprache. Das Minsker Maßnahmenpaket war Teil der Resolution 2202 des UN-Sicherheitsrats vom 17.02.2015. Wortlaut in deutscher Sprache unter https://www.un.org/depts/german/sr/sr_14-15/sr2202.pdf.
  9. Die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa KSZE war eine Folge von blockübergreifenden Konferenzen der europäischen und nordamerikanischen Staaten zur Zeit des Kalten Kriegs, die in der Unterzeichnung der Helsinki-Schlussakte 1975 gipfelte. Aus ihr wurde 1995 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE. Ausgewählte Dokumente dazu auf der Homepage des deutschen Bundesarchivs: „Beiträge und Archivgut zur KSZE-Schlussakte“, online unter https://www.bundesarchiv.de/beitraege-und-archivgut-zur-ksze-schlussakte/. Damit bekräftigte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) die Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), welche de facto schon am 21. September 1972 mit dem Grundlagenvertrag erfolgt war. 
  10. Siehe Venedig-KommissionConstitutional Referendum in Ukraine (2000) Venice Commission, online unter https://web.archive.org/web/20111216073029/http://www.venice.coe.int/docs/2000/CDL-INF(2000)011-e.asp. Angeblich betrieb die Regierung von Präsident Kuchma während des Referendums ausgiebig Wahlbetrug. Vgl. Serhy Yekelchyk: The Conflict in Ukraine: What Everyone Needs to Know, Oxford 2015, S. 87, Vorschau unter https://books.google.ch/books?id=_KRBCgAAQBAJ&dq=Ukrainian+constitutional+referendum+election+fraud+2000&pg=PA87&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false.
  11. Die Abstimmung auf der Krim kam in den Augen der Venedig-Kommission einem Missbrauch des Referendumsrechts gleich. Siehe „Venedig-Kommission: Opinion on “whether the decision taken by the Supreme Council of the Autonomous Republic of Crimea in Ukraine to organise a referendum on becoming a constituent territory of the Russian Federation or restoring Crimea’s 1992 Constitution is compatible with constitutional principles”, 21.03.2014, Opinion 762/2014, CDL-AD(2014)002, online unter https://www.venice.coe.int/webforms/documents/default.aspx?pdffile=CDL-AD(2014)002-e.
  12. Tiefpunkt der Governance war wohl die von der politischen Opposition 2000–2001 organisierte Bewegung „Ukraine ohne Kutschma“, die vom berüchtigten Kassetten-Skandal beeinflusst war und hauptsächlich darauf abzielte, den Rücktritt des kürzlich wiedergewählten Präsidenten Kutschma zu fordern, nachdem dieser ganz offensichtlich die Ermordung eines oppositionellen Journalisten angeordnet hatte. Siege „Secret tape links leader to headless corpse“, bei The Guardian, 15.12.2000, online unter https://www.theguardian.com/world/2000/dec/15/russia.ameliagentleman1. Symptomatisch ist, dass der Guardian von einem Sonderbericht aus Russland spricht, obwohl die Ukraine damals schon neun Jahre unabhängig war. Aber auch danach waren alle ukrainischen Regierungen Zielscheibe von Kritik wegen Korruption und teilweise auch wegen krimineller Handlungen. Der Verfasser bekam diese Diskussionen in der OSZE in den Jahre 2014 bis 2020 ausgiebig mit. 
  13. Der Verfasser wurde in den Jahre 2014 bis 2020 bei der OSZE in Wien oftmals mit solchen Aussagen konfrontiert. 
  14. Die deutsche Bundesregierung wurde unlängst von UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit die Europäer mit diplomatisch ungewöhnlich deutlichen Worten für die Unterdrückung abweichender Meinungen kritisiert: Siehe „Preliminary observations by the UN Special Rapporteur on freedom of opinion and expression, Ms Irene Khan, Berlin, 6 February 2026″, online unter https://www.ohchr.org/sites/default/files/statements/20260206-eom-stm-europe-central-asia-region-sr-protection-right-en.pdf. Und auch US-Außenminister Marco Rubio bedient das Thema ab und zu: Siehe Alexander Schmalz: USA veröffentlichen mutmaßliche Belege für EU-Zensur bei Corona-Debatten und Wahlen, bei Berliner Zeitung, 03.02.2026, https://www.berliner-zeitung.de/news/usa-veroeffentlichen-belege-fuer-eu-zensur-bei-corona-debatten-und-wahlen-li.10017383.
  15. Die völkerrechtliche Diskussion zu stabilisierten de-facto-Regimes ist komplex und umfasst verschiedene Aspekte, darunter Anerkennung, Legitimität und Menschenrechte. Insgesamt zeigt die Diskussion, dass die völkerrechtliche Gemeinschaft sich oft in einem Spannungsfeld zwischen Stabilität und Menschenrechtsverpflichtungen bewegt. Die verschiedenen Fragestellungen und rechtliche Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit de-facto-Regimes und ihrer Pflichten behandelt Vlastislav Stavinoha: Obligations of De-Facto-Regimes/Obligaciones De Los De-Facto Regímenes, auf der Homepage der Juristischen Fakultät der Universität Bilbao, 21.11.2019, online unter https://revista-estudios.revistas.deusto.es/article/view/1817/2201. Seine Auffassung ist es, dass trotz fehlender internationaler Anerkennung de-facto-Staaten verpflichtet sind, minimale Verpflichtungen in den Bereichen der Menschenrechte, des humanitären Völkerrechts, sowie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu erfüllen. Der Umfang dieser Verpflichtungen ist allerdings bisher in keinem internationalen Vertrag kodifiziert. Umgekehrt darf man schließen, dass sie auch minimale Rechte im internationalen Staatensystem besitzen. 
  16. Diese haben seit Jahrzehnten ein ähnlich gelagertes Problem mit Abchasien, Südossetien und Pridnistrowien/Transnistrien. Natürlich wird ihnen die EU Stillschweigen versprechen, wenn sie versuchen sollten, diese Probleme militärisch zu lösen. 
  17. Siehe „Zweite eurasische Sicherheitskonferenz in Minsk angesichts anhaltenden Strebens der USA nach militärischer Dominanz“, bei Zeit-Fragen Nr. 2, 21.01.2025, online unter https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2025/nr-2-21-januar-2025/zweite-eurasische-sicherheitskonferenz-in-minsk-angesichts-anhaltenden-strebens-der-usa-nach-militaerischer-dominanz
  18. Siehe „Sinnlose Panikstimmung im Baltikum“, bei Global Bridge, 26.07.2025, online unter https://globalbridge.ch/sinnlose-panikstimmung-im-baltikum/. OVKS steht für Organisation des Vertrags über Kollektive Sicherheit, das östliche Verteidigungsbündnis einer Reihe postsowjetischer Staaten. 

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