Das Versammlungsrecht ist ein wertvolles Grundrecht. Niemals zuvor sind in der Bundesrepublik Grund- und Freiheitsrechte so massiv und flächendeckend eingeschränkt worden wie derzeit. Sogar gegen die Notstandsgesetze durfte 1968 demonstriert werden. Das Versammlungsrecht obliegt dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, Artikel 8. Die Abschaffung, auch in Corona-Zeiten, ist ausgeschlossen. Es stellt sich die Frage, warum nicht demonstriert werden darf, wenn alle erlassenen Regeln des Infektionsschutzes von den Demonstranten eingehalten werden. Siehe dazu: „Ruhe im Karton„.
Es emfpiehlt sich immer den Artikel vollständig zu lesen und zu verstehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Hallo Anonymer,
auch das Zitieren des Artikels 8 ändert nichts an den Aussagen meines Beitrags. Man muss meinen Beitrag nur verstehen.