Wohnen ist keine Ware Vergesellschaftung ist eine demokratische Antwort auf die Mietenkrise
Mieterbündnis Braunschweig kritisiert die abwertende Sprache im Kommentar von Herrn Johannes A. Kaufmann in der Braunschweiger Zeitung zur Berliner Vergesellschaftungsdebatte.
Braunschweig, 18. Oktober 2026
Mit seinem Kommentar „Linke Verstaatlichungsträume in Berlin Auferstehung eines politischen Zombies“ erklärt Johannes A. Kaufmann die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zum politischen Irrweg. Seine Argumentation beginnt mit einem Vergleich politischer Ideen mit untoten Wesen, die angeblich junge Gehirne verzehren wollen, und endet mit dem Bild einer staatlichen Zerstörung des Wohnungsmarktes. Doch wer eine ernsthafte Antwort auf die Mietenkrise sucht, sollte sich mit den Argumenten auseinandersetzen, statt eine gesellschaftliche Alternative bereits in der Überschrift in Arroganter weise als überholt und lächerlich abzustempeln.
Wer ist hier eigentlich der politische Zombie? Die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum oder eine Wohnungspolitik, die der Vonovia oder LEG immer wieder Vorrang vor den Interessen der Mieterinnen und Mieter einräumt?
Wohnen ist ein Grundbedürfnis, keine Renditequelle für Immobilienaktionäre. Wenn große Wohnungskonzerne Tausende Wohnungen besitzen und ihre Geschäftspolitik an wirtschaftlichen Interessen ausrichten, stellt sich die Frage, ob die Versorgung mit Wohnraum dauerhaft von privaten Renditezielen abhängen muss.
Die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände könnte die Bewirtschaftung stärker am Gemeinwohl ausrichten. Dass Wohnraum auch außerhalb einer vorrangigen Orientierung an Aktionärsrenditen organisiert werden kann, zeigen Wohnungsgenossenschaften wie die BBG in Braunschweig. Genossenschaftliches Eigentum und Vergesellschaftung sind zwar unterschiedliche Modelle, doch beide werfen die Frage auf, wie die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner dauerhaft in den Mittelpunkt gestellt werden können.
Das bedeutet nicht, dass jede Miete automatisch sinkt oder alle Probleme des Wohnungsmarktes verschwinden. Die öffentliche Hand erhielte jedoch mehr Gestaltungsmöglichkeiten, um bezahlbares Wohnen langfristig zu sichern.
Beim Berliner Volksentscheid vom 26. September 2021 stimmte eine Mehrheit der Abstimmenden für die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“(DWE). Die Berliner Bevölkerung hat damit eine konkrete wohnungspolitische Forderung demokratisch unterstützt.
Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission kam 2023 mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes grundsätzlich verfassungsrechtlich möglich ist. Die konkrete Umsetzung muss rechtlich geprüft und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Fragen der Entschädigung, Finanzierung und künftigen Bewirtschaftung sind sorgfältig zu klären.
Die Behauptung, Die Linke habe die Enteignung von Wohnungskonzernen ohne Entschädigung versprochen, ist eine glatte Lüge! Bei der Vergesellschaftung geht es um die Frage, nach welchen Kriterien die Entschädigung bemessen wird und ob dafür tatsächlich die derzeitigen Marktwerte angesetzt werden müssen. Eine Entschädigung unterhalb des Marktwerts ist nicht gleichbedeutend mit einer entschädigungslosen Enteignung. Artikel 15 des Grundgesetzes sieht eine Regelung der Entschädigung ausdrücklich vor. Wie diese konkret auszugestalten ist, muss rechtlich geklärt werden. Wer die Debatte auf die Behauptung „ohne Entschädigung“ verkürzt, kriminalisiert damit bewusst eine legitime politische Forderung und verhindert eine sachliche Auseinandersetzung.
Wer die Forderung als Zombie bezeichnet, setzt sich mit diesen Fragen nicht auseinander. Er wertet die Forderung sprachlich ab, bevor die eigentliche Diskussion überhaupt beginnt.
Wie hoch ist eine angemessene Entschädigung? Wie wird die Übernahme finanziert? Wie werden die Wohnungen verwaltet? Und wie lässt sich sicherstellen, dass Instandhaltung, energetische Sanierung und Neubau nicht vernachlässigt werden?
Diese Fragen müssen beantwortet werden. Sie rechtfertigen aber nicht, die Idee von vornherein für gescheitert zu erklären. Ein Blick in die Gesetzesvorlage von DWE von Herrn Kaufmann hätte uns eventuell diesen Artikel erspart.
Die Initiative DWE veröffentlichte 2025 eine Studie zur Refinanzierung vergesellschafteter Bestände. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Finanzierung über Mieterträge möglich ist.
Die Braunschweiger Zeitung darf politische Vorhaben kritisch kommentieren. Meinungsfreiheit schließt scharfe Kritik ein. Eine Zeitung mit journalistischem Anspruch sollte jedoch zwischen sachlicher Analyse und einer sprachlichen Rahmung unterscheiden, die ein Vorhaben bereits vor der Auseinandersetzung diskreditiert.
Begriffe wie „Verstaatlichungsträume“ und „politischer Zombie“ sind keine Analyse, sondern politische Kampfbegriffe. Sie reduzieren eine demokratisch beschlossene und verfassungsrechtlich begründete Forderung auf ein Zerrbild und bedienen damit eine pauschale Abwertung linker Politik. Wer so formuliert, wie der Herr Kaufmann beteiligt sich nicht an einer offenen Debatte, sondern zeigt das er kein Interesse hat an einer sachlichen Auseinandersetzung. Herr Kaufmann verbindet in seinem Kommentar die Vermögenssteuer, die Mietpreisregulierung und die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu einer Reihe angeblich gescheiterter politischer Ideen. Er verweist auf historische Beispiele aus Großbritannien, New York und Stockholm, um vor Wohnungsmangel, vernachlässigten Gebäuden und Schwarzmarktgeschäften zu warnen. Aber aus einzelnen historischen Beispielen folgt nicht automatisch, dass jede Mietregulierung dieselben Folgen hat. Mietpreisbremse, Mietendeckel und Vergesellschaftung sind unterschiedliche Instrumente mit unterschiedlichen Zielen und Wirkungsweisen.
Eine Mietpreisregulierung greift in die zulässige Miethöhe ein. Eine Vergesellschaftung verändert dagegen die Eigentums- und Bewirtschaftungsstruktur eines Wohnungsbestandes. Wer diese Instrumente in einen Topf wirft, erschwert eine sachliche Bewertung.
Gerade angesichts einer zunehmenden Hetze gegen die Linke sollte eine Zeitung nicht unkritisch jene Muster übernehmen, die linke Positionen als irrational, rückwärtsgewandt oder grundsätzlich illegitim darstellen. Kritik an politischen Konzepten ist zulässig und wichtig in unserer Demokratischen Gesellschaft. Aber wer eine demokratische Forderung mit Spott und Kampfbegriffen erledigen will, trägt zur Verrohung der Debatte bei und Disqualifiziert sich als Seriöser Journalist!
Wir unterstellen der Redaktion keine bestimmte Absicht. Wir kritisieren jedoch die Wirkung einer solchen Darstellung: Die Diskussion wird auf die vermeintliche Rückständigkeit einer Idee gelenkt, statt auf die Frage, wie Menschen vor überhöhten Mieten und Verdrängung geschützt werden können. Die Braunschweiger Zeitung sollte sich fragen lassen, ob sie mit dieser Wortwahl tatsächlich zur Aufklärung beiträgt oder ob sie Vorurteile gegen linke Politik reproduziert.
Warum wird die Macht großer Immobilienkonzerne nicht mit derselben Schärfe hinterfragt wie die Forderung, diese Macht demokratisch zu begrenzen? Und warum wird eine demokratisch legitimierte linke Antwort auf die Mietenkrise als „Zombie“ verspottet, während das wiederholte Scheitern marktgläubiger Wohnungspolitik kaum eine vergleichbare Abwertung erfährt?
Journalismus muss nicht neutral gegenüber jeder Behauptung sein. Er sollte aber Positionen fair darstellen und Leserinnen und Leser in die Lage versetzen, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Wer sich an der pauschalen Herabsetzung linker Forderungen beteiligt, wie Herr Kaufmann wird diesem Anspruch nicht gerecht.
Auch in Braunschweig belasten steigende Wohnkosten, Modernisierungsumlagen, Nebenkosten und Konflikte mit großen Wohnungsunternehmen die finanzielle Situation vieler Mieterinnen und Mieter. Wer sich gegen Verdrängung und für bezahlbare Mieten einsetzt, kann nicht allein auf Neubau, freiwillige Vereinbarungen oder die Selbstregulierung des Marktes hoffen.
Nötig ist ein Mix aus mehr dauerhaft gebundenem Wohnraum nach der Regel einmal Sozial gebunden immer Sozial Gebunden, einer handlungsfähigen kommunalen Wohnungspolitik mit Aufsichtsbefugnissen, wirksamen Schutzrechten und konsequenter Kontrolle der Wohnungsunternehmen. Dazu gehört auch die Vergesellschaftung großer Bestände ernsthaft als mögliches Instrument zu prüfen, auch in Niedersachsen!
Es geht nicht darum, jede Wohnung zu verstaatlichen. Die Frage ist vielmehr, ob große, marktbeherrschende Wohnungsbestände unter demokratische Kontrolle gestellt werden können, wenn dies für eine gemeinwohlorientierte Wohnraumversorgung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Nicht die Forderung nach bezahlbarem Wohnen ist ein politischer Zombie. Überholt ist die Vorstellung, der Markt allein werde das Problem lösen. Ebenso überholt ist eine journalistische Sprache, die linke Alternativen pauschal verspottet, statt sie ernsthaft zu prüfen.
Wir fordern eine offene Debatte über alle wirksamen Instrumente gegen die Mietenkrise ohne ideologische Scheuklappen, ohne die pauschale Abwertung grundlegender Veränderungen und ohne eine Beteiligung an der Hetze gegen die Linke.
Nicht ohne Grund gingen am 05.09.2026 12000 Menschen in Berlin auf die Straße mit der Forderung nach sozialgerechten wohnen! Auch ich als Vertreter des Mieterbündnis-Braunschweig war dabei und habe auch auf der Demo Gesprochen.
Es geht nicht darum ob eine Idee links oder rechts ist. Sondern es geht darum Können sich Menschen ihre Wohnung noch leisten, ohne auf ein menschenwürdiges Leben verzichten zu müssen?
Jost Messerschmidt Sprecher
Mieterbündnis Braunschweig


























