25 Online-Vorträge zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitaler Nachlass
weitere Vorträge folgen:
- Montag, 2. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Dienstag, 3. November 2026, 15 Uhr
- Mittwoch, 4. November 2026, 10 und 18 Uhr
- Donnerstag, 5. November 2026, 15 und 18 Uhr
- Freitag, 6. November 2026, 15 Uhr
Meist sind schwere Erkrankungen oder Schicksalsschläge der Anlass dafür, sich mit den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu befassen. Dabei betreffen diese Themen Menschen in nahezu jedem Alter und jeder Lebenslage. Gleiches gilt für die Frage, was mit den persönlichen Daten und Online-Konten geschehen soll, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann.
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung: Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. Sie legt fest, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an die behandelnden Ärzte als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen selbstständig zu äußern.





















