Wer scharfe Kritik an Israels Politik gegenüber den Palästinensern oder dem Iran übt, setzt sich leicht dem Vorwurf des „israelbezogenen Antisemitismus“ aus. Das konnte man soeben erleben am Beispiel der am 12.2. geplanten Veranstaltung mit dem Buchautor und Nahost-Experten Michael Lüders, die von der Israelitischen Gemeinde und der Evangelischen Akademie als „antisemitisch“ diffamiert wurde. Darüber berichtete der braunschweig-spiegel und die Braunschweiger Zeitung (Ausgabe vom 5. Februar).
Welche Vorwürfe wurden erhoben und wie wurden sie begründet? Nach welchen Merkmalen wird der Antisemitismus identifiziert? Sind sie überhaupt verbindlich und Stand des Wissens? Und von wem verfasst? In welcher Wirkungsabsicht?
Die Vorwürfe gegen Michael Lüders Vortrag „Israel, USA und der imperiale Größenwahn im Nahen Osten“ sind folgende:
- Er rede „vom ‚Völkermord‘ Israels an den Palästinensern, von ‚ethnischen Säuberungen‘“und ziehe „mit dem Begriff ‚Vernichtungsfeldzug‘“eine „Verbindung zu Nazi-Verbrechen“, was „ein Merkmal des israelbezogenen Antisemitismus“ sei. Diese Verbindung aber wird schlicht behauptet – ohne jeden Beleg, ohne Quellenangabe.
- Die Vorsitzende des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden, Rebecca Seidler, wirft ihm – wieder ohne Angaben von Quellen – vor, „antisemitische Stereotypen und Delegitimierungstendenzen“ zu verstärken und eine „systematische Dämonisierung“ Israels.
Angst vor dem „Antisemitismus“-Vorwurf?
Was ist dran an den Vorwürfen? Weder die Behauptung eines Völkermords an den Palästinensern noch die der ethnischen Säuberung ist eine antisemitische Kritik, denn Südafrika, unterstützt von Belgien, Brasilien, Spanien u.a., haben beispielsweise gegen Israel diesen Vorwurf vor dem Internationalen Gerichtshof begründet erhoben. Die ethnischen Säuberungen kann man wohl kaum bezweifeln, wenn man sich die Lage im Westjordanland und in Gaza anschaut. Die völkerrechtswidrige Besiedlung des Westjordanlands durch jüdische Siedler mit staatlicher und militärischer Unterstützung Israels hat aus diesem palästinensischen Lebensraum ein von Siedlergewalt und Willkürherrschaft geprägtes Besatzungsregime gemacht, in dem palästinensische Bauern jederzeit fürchten müsse, mit Gewalt von ihren Siedlungen und Feldern vertrieben zu werden. Die Opferzahlen durch Israels Krieg in Gaza liegen zwischen rd.67000 bestätigten Opfern und 125000 geschätzten Opfern[1], davon zu zwei Dritteln Frauen und Kinder. Wer darf da nicht von Genozid sprechen? Natürlich dürfen die israelischen Opfer des Terrorüberfalls der Hamas vom 12.Oktober 2023 nicht ignoriert werden, mehr als 1200 Tote und 200 verschleppte Geiseln. Aber was für entsetzliche Relationen! Ist das noch Verteidigung gegen Terroristen?
Alle die oben genannten Vorwürfe sind ohne konkreten Quellenbezug schlichte Denunziationen mit dem Ziel, den Vortrag zu desavouieren. Warum stellt sich die evangelische Akademie hinter diese durchsichtige Kampagne? Eine Äußerung im Artikel fällt da besonders auf: Pressesprecher Strauß erwähnte die Sorge, dass sie sich„ pro Hamas positioniert hätten“, was zu „Irritationen bei der jüdischen Gemeinde“ führe. Wie kommt er nur darauf, die Veranstaltung könnte pro Hamas sein? Die Angst vor dem Druck der israelitischen Lobby? Offensichtlich ist die Angst vor der Antisemitismus-Kritik aus dieser Richtung sehr stark und zeigt, wie mächtig diese Antisemitismus-Kritik wirkt.
Was aber ist wirklich antisemitisch?
Die IHRA-Definition
Diese vorgeschobenen Vorwürfe verweisen auf einige Merkmale der Definition „israelbezogener Antisemitismus“, die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), einer internationalen Organisation mit 34 Mitgliedsstaaten, 2016 in Bukarest verabschiedet wurde und die auch der Bundestag sich zu eigen gemacht hat. Im Kernsatz lautet sie:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. … Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden. Antisemitismus umfasst oft die Anschuldigung, die Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung …“.[2] (Hervorhebung von mir, R.F.)
Die Definition ist nicht rechtsverbindlich, sie will – ergänzt um etliche Beispiele – den jeweiligen Staaten Kriterien an die Hand geben, um antisemitische Reden und Taten erkennen und ggf. sanktionieren zu können. Dazu zählen u.a. (nach Wikipedia)
- Die Leugnung des Holocaust
- Anschuldigung, die Juden stünden loyaler zu Israel als zu den Staaten, deren Bürger sie sind
- das „Abstreiten des Rechts auf jüdische Selbstbestimmung“, etwa durch die Darstellung Israels als rassistisches Projekt
- die „Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird“
- das „Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen“, für Israel (etwa der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende),
- „Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten“,
- das „Bestreben, alle Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen
Kritik an der IHRA-Definition
Diese Definition war aber stets umstritten in den Fragen, welche Kritik an der Politik israelischer Regierungen antisemitisch sei und ob der Antisemitismus nicht auch einfach als eine Form des Rassismus, als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zu bewerten sei. Die Gleichstellung von Antisemitismus und Antirassismus wird von der IHRA aber entschieden bekämpft mit dem Argument, der Antisemitismus werde dann in seiner Bedeutung relativiert. Darüber kann man streiten: Warum sollte der Antisemitismus über den Rassismus und Menschenfeindlichkeit gestellt werden? Ist er nicht eine Variante davon?
Auch die Kritik am Staatsbürgerschaftsverständnis Israels, als Staat der Juden, der die Palästinenser mit israelischem Pass nicht als gleichwertige Bürger akzeptiert, wird schon als antisemitisch gewertet. Das widerspricht für mich dem Verständnis von Bürgern in einem demokratischen Staat, die gleiche Rechte haben sollten, unabhängig von Ethnie oder Religion oder Hautfarbe usw.
Die IHRA- Definiton und ihre Beispiele werden als zu vage und mehrdeutig kritisiert, sie bringe „bewusst Kritik und Opposition gegen die politischen Maßnahmen des Staates Israel mit Antisemitismus in Verbindung“ und führe selber eine „ungerechtfertigte Doppelmoral zugunsten Israels und gegen die Palästinenser“ ein[3]. Im April 2023 kritisierten 60 Menschenrechtsorganisationen und NGOs die IHRA-Definition, da sie häufig dazu verwendet werde, Kritik an Israel als „antisemitisch“ zu verunglimpfen. Die Organisationen forderten die UNO in einer gemeinsamen Erklärung auf, die IHRA-Definition nicht zu übernehmen.[4]
Das Nexus-Projekt und die Jerusalemer Erklärung
Zwei andere Definitionen von Antisemitismus sind das „Nexus-Projekt“[5] von 2019 und die Jerusalemer Erklärung (JDA) von 2021. Das Nexus-Projekt ist eine amerikanische Non-Profit-Organisation, die sich dem Kampf gegen Antisemitismus verschrieben hat, aber einen progressiven und differenzierten Ansatz verfolgt und sich insbesondere gegen den Missbrauch von Antisemitismus-Vorwürfen als politisches Instrument zur Unterdrückung von Kritik an Israel engagiert. Jüdische Sicherheit und Antisemitismusbekämpfung dürfen die Meinungsfreiheit nicht beschneiden. Die 2023 unter Joe Biden veröffentliche „Nationale Strategie der USA zur Bekämpfung des Antisemitismus“ begrüßt das Nexus-Projekt ausdrücklich. Unter Trump hat sich allerdings wieder die IHRA-Definition durchgesetzt mit entsprechend israelfreundlicher Auslegung, was vor allem die Universitäten schmerzlich zu spüren bekamen. Seitdem werden alle propalästinensischen Demonstrationen in den USA massiv unterdrückt und kriminalisiert.
2021 wurde die Jerusalemer Erklärung[6] zum Antisemitismus von 380 Wissenschaftlern weltweit unterzeichnet und veröffentlicht, um die umstrittenen Passagen der IHRA-Erklärung zu präzisieren.
Bezug nehmend auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 „vertreten wir die Auffassung, dass Antisemitismus einige spezifische Besonderheiten aufweist, der Kampf gegen ihn jedoch untrennbar mit dem allgemeinen Kampf gegen alle Formen rassistischer, ethnischer, kultureller, religiöser und geschlechtsspezifischer Diskriminierung verbunden ist.“ Sie definiert Antisemitismus als „Diskriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und Juden (oder jüdische Institutionen als jüdische)“. Zentral ist für sie die Unterscheidung zwischen Antizionismus und Antisemitismus und die Einordnung des Kampfes gegen Antisemitismus in den größeren Kampf gegen andere Formen von Rassismus und Diskriminierung. Unterstützende der IHRA-Arbeitsdefinition kritisieren, dies behindere den Kampf gegen israelbezogenen Antisemitismus. Fürsprache erfährt die JDA hingegen u. a. von palästina-solidarischen Personen und Gruppen.
Danach ist es eindeutig nicht antisemitisch, palästinensische Forderungen nach Gerechtigkeit aktiv zu unterstützen, den Zionismus und die Ungleichbehandlung von Juden und Palästinensern in Israel zu kritisieren, einen palästinensischen Staat zu fordern oder „zwischen Fluss und Meer“ volle Gleichberechtigung für beide ethnische Gruppen zu vertreten, faktenbasierte Kritik an dem Gründungsmythos Israels, seinem Staatsverständnis oder seiner Politik zu üben und auf rassistische Diskriminierung hinzuweisen.
Einschüchterungswaffe in der freien Meinungs- und Willensbildung der Bürger
Vergleicht man diese Definitionen miteinander, so fragt man sich, warum unsere Regierung unbedingt an der IHRA-Definition – wie Israel auch- festhalten will, die doch so viele fragwürdige und unklare Beispiele enthält. Meine Vermutung: So lässt sich freier mit dem Vorwurf des Antisemitismus hantieren, um unliebsame Kritiker von Doppelstandards und israelischen Menschenrechtsverletzungen zum Schweigen zu bringen oder sie zumindest im Ruf zu schädigen.
Somit erweist sich die Antisemitismus-Kritik und ihre staatlich geförderte Kampagne als politische Allzweckwaffe gegen Kritiker der engen Kooperation mit Israels rechtsextremer Regierung und als– ein weiterer Baustein der Einengung der Meinungsfreiheit.
[1] https://www.zeit.de/politik/ausland/2025-11/kriegstote-gazastreifen-opferzahlen-schaetzung
[2] https://holocaustremembrance.com/resources/arbeitsdefinition-antisemitismus
[3] Lutte contre l’antisémitisme. Remous sur une résolution portée par LREM après l’appel de 127 universitaires juifs. Ouest-France, 2. Dezember 2019 (nach wikipedia)
[4]https://de.wikipedia.org/wiki/Antisemitismus#Jerusalemer_Erkl%C3%A4rung
[5] https://nexusproject.us/
[6] https://www.jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/JDA-German.pdf


























