Sind wir nicht alle gegen die Verbreitung von Hass und Hetze gegen Minderheiten, gegen Rassismus, Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit, gegen Rechts? Gegen die Verharmlosung von Völkermord und Kriegsverbrechen? Und natürlich möchten wir alle, dass der Staat uns vor diesen menschenfeindlichen Haltungen und Meinungen schützt, denn sie gefährden die demokratische Kultur unseres Landes, oder? Aber wie weit darf ein demokratischer Rechtsstaat dabei gehen? Wo liegen die Grenzen der tolerierbaren und straflosen Meinungsfreiheit? Und wie problematisch ist der Versuch der politischen Elite, mit den Instrumenten des Strafrechts sowie der digitalen Medienkontrolle der Meinungsfreiheit seiner Bürger Grenzen zu setzen? Und kann es nicht auch sein, dass mit der Ausweitung staatlicher Meinungsbeeinflussung die politische Elite des Landes die Verbreitung ihrer eigenen Narrative und politischen Prioritäten fördert und priorisiert?
Seit der Corona-Zeit wird hierzulande immer stärker um die Freiheit der Meinung gestritten. Nicht so, dass man Kritik an der Corona-Politik oder anderen Maßnahmen der Regierenden nicht frei sagen und schreiben könnte, aber doch so, dass sich kritische Bürger und insbesondere Journalisten fragen müssen, was sind die sozialen Risiken, wenn ich mich frei äußere? Werde ich mich der Ächtung durch Kollegen und Freunde aussetzen, werde ich berufliche Schwierigkeiten bekommen, wird man mich als „Schwurbler“, „Querdenker“, „Putin-Versteher“, Extremist oder Antisemit in „Acht und Bann“ stellen? Besonders schwer wiegt das, wenn einem der gesamte Mainstream der Öffentlich-Rechtlichen und der Leitmedien ins Gesicht bläst.
Gesellschaft in „Angststillstand“ versetzt?
Die Angst, durch nicht konforme Äußerungen sozial ausgegrenzt zu werden, ist erheblich gestiegen seit dem Ukraine-Krieg und Israels mörderischem Krieg in Gaza, besonders, weil die politische Führungselite hierzu alle abweichenden, kritischen Stimmen an den Pranger stellt. Wer eine politische Mitverantwortung des Westens am Ukraine-Krieg betont, droht als „Putin-Versteher“ gebrandmarkt zu werden, und wer Israels rechtsextreme Regierung wegen ihrer Kriegsverbrechen in Gaza kritisiert, wird leicht mit dem Vorwurf des „israelbezogenen Antisemitismus“[1] konfrontiert, wie es jüngst offenbar dem Islamwissenschaftler und Nahost-Experten Michael Lüders geschehen ist, dessen geplanter Vortrag in Braunschweig wohl auf Betreiben von einflussreichen Personen abgesagt wurde, die keinerlei Kritik an Israels Krieg in Gaza ertragen.
Das erzeugt Unsicherheit und Angst, schüchtert ein, drängt zur Konformität und Passivität, treibt die Gesellschaft in den „Angststillstand“, wie es Richard David Precht in seinem Buch beschreibt[2]. Das sind die besten Voraussetzungen für ein autoritäres politisches Regime.
Die aktuelle krisenhafte Weltlage trägt ebenfalls zur Verunsicherung der Menschen bei und dies weckt bei vielen das Bedürfnis nach Orientierung und einer richtigen Haltung in diesen erschütternden Zeiten. Diesem Bedürfnis kommen die der Regierung nahe stehenden Medien nach, indem sie die irritierenden Ereignisse gleich richtig „einordnen“und sie mit verständlichen Narrativen vereinfachen. Der„völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg“ ist danach allein das Resultat von „Putins imperialistischen Absichten“ und kein Ergebnis eines geopolitischen Konflikts zwischen USA/NATO und Russland um Einflusszonen. So werden komplexe Vorgänge gleich sprachlich wertend eingerahmt („framing“) und mit wertenden Begriffen („wording“) versehen. So werden aus unbeteiligten Palästinensern schnell „Terroristen der Hamas“ oder ihre Unterstützer. Und so wird das Lesen der Zeitungen zum „betreuten Lesen“, das dem Leser mit den Fakten gleichzeitig die richtige Meinung vermittelt. Warum der Journalismus der Leitmedien hier so distanzlos und unkritisch der Agenda der politischen Elite folgt, kann man hier[3] nachlesen.
Für die herrschende Elite ist das nützlich, denn es fördert das Anpassungsbedürfnis der Bürger und begünstigt die Verbreitung der „richtigen“, „staatstragenden“ Meinungen.
In Krisenzeiten soll sich das Volk hinter den Regierenden einmütig versammeln, Andersdenkende aber werden ausgegrenzt. Die Debatten im öffentlichen Meinungsraum spiegeln das wider.
Mit welchen Methoden die herrschende Politik die Meinungsfreiheit einschränken will
Die schwarz-rote Koalition will die strafrechtliche Verfolgung von Hetze und Hassrede im Paragrafen 130 StGb erweitern und damit die staatliche Begrenzung freier Rede weiter verschärfen. Das hat sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das erscheint zunächst unproblematisch. Wer ist nicht gegen Hassrede und Hetze? Aber was genau versteht man darunter alles? Kann meine im Netz geäußerte Wut auf „die da oben“ schon darunter fallen? Schwerer wiegt, dass geplant ist, auch angeblich falsche Tatsachenbehauptungen unter Strafe zu stellen, denn dort steht eine Passage,
„… wonach die ‚bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen‘ nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Sie wurde als „Lügenverbot“ kritisiert … Zum anderen stellt der Vertrag eine Verschärfung des Tatbestands der Volksverhetzung in Aussicht.“[4]
Was wird aber nach welchem Maßstäben als falsche Tatsache bezeichnet? Im Fall des Ukraine-Konflikts, des israelischen Kriegs in Gaza, des Anschlags auf die Nordstream-Pipelines, des US-Angriffs gegen Iran und Venezuela – was sind da jeweils „falsche“ Behauptungen? Was ist auch Propaganda?
Wie genau der §130 des Strafgesetzbuchs zur „Volksverhetzung“ erweitert werden soll, steht noch nicht fest, jedoch zeigen Äußerungen von Koalitionspolitikern klar auf, dass sie insbesondere kritische Äußerungen zum Staat Israel im Blick haben sowie die Verharmlosung von Kriegsverbrechen und Völkermorden. Der Staat maßt sich damit an, über Wahrheiten zu entscheiden. Benötigte man da nicht auch ein „Wahrheitsministerium“? George Orwell lässt grüßen.
Der Kampf gegen Hass und Hetze könnte sich als trojanisches Pferd staatlicher Meinungskontrolle entpuppen
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD, Carmen Wegge, beklagt, dass der alte Strafrechtsartikel viele Graubereiche nicht ausreichend erfasse und kritisiert eine Zunahme menschenverachtender, rassistischer und antisemitischer Aussagen. Ihr zentrales Anliegen sei es nicht, „die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern Menschenwürde wirksam zu schützen.“
Aber gerade dieses Motiv kann in unserer durch die Wokeness-Bewegung hypersensibilisierten Gesellschaft zum Problem werden, wenn sich jede Gruppe durch Wort und Bild in ihrer Würde verletzt sieht. Kann ich dann bei unachtsamer Verwendung des Wortes „Indianer“ von Betroffenen verklagt werden? Kann die Rede vom „Völkermord an den Palästinensern“ dann den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen? Darf ich von zwei biologischen Geschlechtern reden? Welche vom „freien Westen“ begangenen Kriegsverbrechen darf ich besser nicht so bezeichnen? Und wenn ich dann zweimal wegen dieser Art „Volksverhetzung“ verurteilt wurde, kann man mir dann das passive Wahlrecht entziehen, wie einige Unionspolitiker es wollen?
Dabei ist die freie Meinungsäußerung und die von staatlicher Lenkung freie Meinungsbildung ein Grundbaustein der Demokratie, die in der Verfassung als unabänderliches Menschenrecht gilt:
Artikel 5 des Grundgesetzes lautet:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“[5]
Eine eigene Meinung frei zu äußern und zu veröffentlichen ist auch Ausdruck der Menschenwürde, von der es in Artikel 1 heißt:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Hier geht es um Meinungen und nicht um staatlich geprüfte Fakten, auch die Äußerung von starken Emotionen und extremen Ansichten gehört dazu, sie sind jedem menschlichen Wesen eigen, das nicht nur von Vernunft gesteuert wird.
Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler äußert sich dazu so:
„Hass und Hetze“ sind politische Begriffe, die zunehmend missbraucht werden, um daran juristische Folgen zu knüpfen. Das ist problematisch, weil es sich um extrem diffuse und unscharfe Begriffe handelt. Was genau ist Hass, was ist Hetze? Der Grundsatz des liberalen Rechtsstaats lautet: Bürger dürfen alles tun, was nicht ausdrücklich verboten ist. Um die Freiheit zu schützen, muss eindeutig definiert sein, was verboten ist. Wird dieses Prinzip aufgeweicht, entsteht ein erheblicher Einschüchterungseffekt. Wenn Menschen nicht genau wissen, was verboten ist, beginnen sie vorsichtshalber, sich selbst zu zensieren – und die Freiheit schrumpft schleichend.“
Wenn die Politik bestimmte Ansichten und Meinungen mit gesetzlichen Mitteln unterdrücken will, handelt sie also verfassungswidrig. Wenn sie diese Meinungen dennoch bekämpfen will, kann sie das nur auf dem freien Markt der öffentlichen Meinungsbildung tun, ohne ihre Gegner zu diskriminieren.
Teil II folgt: Wie im Netz kritische Medien zum Schweigen gebracht werden
[1] Definition stammt von der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA) und ist problematisch unscharf in der Abgrenzung zu legitimer Kritik an Israels Vorgehen in Gaza, was vermutlich auch beabsichtigt war.
[2] Richard David Precht: Angststillstand. Warum die Meinungsfreiheit schwindet“, München 2025
[3] https://braunschweig-spiegel.de/die-zeitenwende-stiller-putsch-von-oben/
[4] Maximilian Beer, „Hass hinter verschlossenen Türen“: So wollen Union und SPD den Paragraf „Volksverhetzung“ verschärfen. (21.05.2025) berliner-zeitung.de
[5] Grenzen der Meinungsfreiheit kann es nur durch allgemeine Gesetze geben, die z.B. Beleidigungen unter Strafe stellen

























