
Gemeinsame Pressemitteilung der Jugendorganisationen Grüne Jugend, Jusos und Die Linke, SDS in Braunschweig
Am Dienstagnachmittag zeigten sich knapp 100 junge Menschen vor dem Rathaus unzufrieden mit der Park- und Grünflächensatzung. Kurz vor Beginn der Ratssitzung rief der SDS Braunschweig gemeinsam mit dem Chaoskollektiv e.V. zum gemeinsamen Protest gegen das umfassende Musikverbot in Parks auf. Schon vor wenigen Wochen hatten Jusos, Grüne Jugend, die Kollektive Faltenfrei, 2fast4you, von Seite, das Sonnensystem, Neon Beige und ebenfalls das Chaoskollektiv in einem öffentlichen Brief die Streichung des Musikverbots gefordert und ebenfalls zu einer Kundgebung aufgerufen.
Lotta Klimmek, Sprecherin des SDS Braunschweig, kritisiert die Regulierung des öffentliches Raums: „Je mehr der öffentliche Raum reguliert wird, desto mehr wird uns der Raum zum öffentlichen Leben genommen.“ Musik verbinde Menschen, schaffe Offenheit, Toleranz und ein Gefühl des Miteinander. „Dadurch das Subkultur mit der Satzung aus dem Park verdrängt wird, werden insbesondere Menschen mit einem geringen Einkommen von kultureller Teilhabe ausgeschlossen“, so Klimmek.
Ives Bartels, Vorsitzender der Jusos Braunschweig, äußerte sich in seinem Redebeitrag zu dem Ablauf der Gespräche mit den Verantwortlichen. „Wir haben viel gelernt in dem Austausch mit Ratsfraktion, Vorsitzenden, Dezernenten und Geschäftsführern. Aus der Sicht der Jusos hat sich die Rot/Grüne Koalition etwas bewegt. Wir fordern aber weiterhin Nachbürgermeister:innen und eine einfache Anmeldung von Veranstaltungen.“
David Christner, Sprecher der Grünen Jugend Braunschweig, konsterniert: „Wir hätten uns von den Ratsfraktionen gewünscht, dass die Absätze bezüglich der Musik, nicht nur abgeschwächt, sondern komplett gestrichen werden.“ Die Sinnhaftigkeit erschließe sich nicht, so Christner. „Schließlich verbessert sich die Situation sowohl für Anwohnende als auch für Parkbesuchende nicht. Wir werden die Umsetzung der Parksatzung, deshalb kritisch im Auge behalten. Wir fordern außerdem, dass das Vorhaben einer Fläche, wo diese Satzung nicht gelten soll, nicht beiseite geschoben wird, sondern schnellstmöglich angegangen wird.“




















