ASSE II: „Zwischenlagervergleich“ nicht ausblenden!

0

Von Andreas Riekeberg, Asse II-Koordinationskreis

Kritik des Asse II-Koordinationskreises an der Beschlussvorlage „Neuauflage eines Beteiligungsprozesses zur Rückholung der atomaren Abfälle aus der Schachtanlage Asse II“ für die Sitzung des Kreistages Wolfenbüttel am 17. April 2023.

Der Kreistag-Beschlussvorschlag wird damit begründet, dass die Zwischenlager-Standortfrage die Entwicklung des Umgangs der Region mit der BGE und dem Bundesumweltministerium (BMUV) blockiere. Als Ziel wird darin formuliert: ,zu prüfen, ob es gelingt, die Interessen der Region und die des Vorhabenträgers jenseits dieser Sachfragen aufeinander abzustimmen.“ (Zeile 39-41 der Beschlussvorlage)

Eleonore Bischoff stellt dazu fest: „Wir haben den Eindruck, dass der bisherige Begleitprozess einvernehmlich mit dem Bundesumweltministierium genau deshalb beendet wurde, um sich vor der rechtzeitigen Auseinandersetzung um die Frage des Standortes für das Atommüll-Zwischenlager und eine Konditionierungsanlage zu drücken. Und warum wird eigentlich diese Konditionierungsanlage in der Beschlussvorlage überhaupt nicht erwähnt? Auf jeden Fall ist das Vorgehen der BGE auch kein gutes Vorbild für die Endlagersuche für den hochradioaktiven Müll.“

Gerade die Forderung nach einem Vergleich mit Standorten für das Zwischenlager mit Abständen von vier Kilometern zu jeglicher Wohnbebauung auf geeignetem Baugrund spielt bei einem ehrlichen und fairen Umgang die entscheidende Rolle. Das ist der Lackmustest für alle Beteiligten.“ sagt Heike Wiegel. „Wer diese Forderung aufgibt, beteiligt sich daran, dass die gesamte Asse-Region von der BGE als Betreiber der Schachtanlage Asse II und vom Bundesumweltministerium über den Tisch gezogen wird.“

Die vom Kreistag Ende 2017 beschlossene Neugestaltung des Begleitprozesses ist krachend gescheitert. Die Arbeit der verbliebenen Akteure des Begleitprozesses fand zum überwiegenden Teil hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Begleitprozess wurde dann nochmals Ende 2022 beendet.

In der Beschlussvorlage für die kommende Kreistagssitzung heißt es: „Die Gestaltung des Beteiligungsprozesses, seine Elemente, sein Ort, seine Reichweite und die Modalitäten im Umgang mit Dissens werden gemeinsam von allen Akteuren in einer verbindlichen Erklärung verankert.

Eine Interessenvertretung der Bevölkerung durch den Begleitprozess jedoch wird zu einer Farce, wenn er in Abstimmung mit der BGE und dem Umweltministerium gestaltet werden soll, weil deren Vorfestlegungen bestimmte Themen einfach ausblenden. Aus der BGE-Stellungnahme zum Beleuchtungsprozess lässt sich erkennen, dass die BGE bestimmen möchte, in welchen Punkten eine Beteiligung überhaupt möglich sein soll.

Dazu warnt Andreas Riekeberg: „Vor allem durch eine vorherige Festlegung aller Akteure auf einen bestimmten Umgang mit Dissens [siehe Zeile 106-109 der Beschlussvorlage] droht der Widerstand gegen geplante Maßnahmen der BGE eingeschränkt zu werden. Die Akteure der Region müssen sich jedoch alle rechtlichen Möglichkeiten offenhalten, ihre Interessen durchzusetzen. Sie dürfen sich nicht im Voraus selber einschränken.

Die Vertreter des Asse II – Koordinationskreises sind sich einig, dass durch die Beschlussvorlage die Weichen in einen Scheinbeteiligungsprozess gestellt werden sollen. An einem solchen Prozess werden sich die unabhängigen Bürgerinitiativen im Asse II-Koordinationskreis nicht beteiligen“, so Manfred Kramer.

Möchten Sie den Artikel kommentieren

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.