Die Corona-Zahlen steigen immer weiter. Über eine Million Menschen sind erkrankt, fast 25.000 sind gestorben. Wirtschaftliche Konsequenzen und Existenzängste sind die Folge der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Und während andere Parteien ihre Parteitage abgesagt bzw. verschoben haben, nutzt die AfD jede Möglichkeit, um sich mit mehreren hundert Menschen in geschlossenen Räumen zu treffen und große Infektionsherde zu bilden.
So auch bei ihrem Landesparteitag vom 5. – 6. Dezember in Braunschweig. Hier konnte beobachtet werden, dass selbst fundamentale Regeln wie Mund-Nasenbedeckung oder Abstandsgebot, bei der Versammlung mit rund 500 AfDlern in der Millennium-Halle, nicht eingehalten wurden. Ganz anders verlief der Umgang mit den Protesten des Bündnisses gegen Rechts, die allesamt im Freien stattgefunden haben. Hier gab es umfangreiche Verordnungen durch die Stadtverwaltung.
Dieses nicht nachvollziehbare Vorgehen der zuständigen Behörde wurde auf der gestrigen Ratssitzung von der Linksfraktion mit einer Anfrage thematisiert. Die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage lautet im Kern, dass die Corona-Verordnung des Landes genau dieses Vorgehen vorgibt. Also strenge Hygiene-Verordnungen für grundgesetzlich geschützte Veranstaltungen der demokratischen Stadtgesellschaft im Freien und gleichzeitiger Verzicht auf Abstands- und Maskenpflicht bei Aufstellungsversammlungen von Parteien in geschlossenen Räumen, obwohl diese Vorgaben den Ablauf der Veranstaltungen in keiner Weise behindern. Und da klar ist, dass nur die AfD solche Veranstaltungen in der derzeitigen Pandemie-Phase durchführt, ist dies gleichzeitig eine Verordnung von der nur die AfD profitiert.
Sie kann also nicht nur ungestört die Corona-Pandemie leugnen und verharmlosen, sondern auch ungestört zur Verbreitung des Virus beitragen. Dass diese Verordnung ungeheuerlich ist hat selbst die Braunschweiger Stadtverwaltung erkannt und nach der Initiative der Linksfraktion versprochen, dass sie sich beim Land für eine Überarbeitung der Verordnung einsetzen wird. Wie eine angemessene Verordnung aussehen kann, zeigt das Land NRW. Hier finden auch Aufstellungsversammlungen nur mit Abstand und Mund-Nasenbedeckung auch am Sitzplatz statt.




















