Erst einmal sei doch noch einmal auf das „mediale Eierballet“ der städtischen Pressearbeit verwiesen. Sie habe den Flashmob nicht verboten, behauptet sie. In einer offiziellen Mitteilung räumt die Stadt aber ein, dass sie Herrn Schadt:
– darauf hingewiesen habe, dass für die Flashmob-Veranstaltung eine Genehmigung von ihm eingeholt werden müsse. Und weiter habe sie ihm gleich mitgeteilt,
– dass ihm, für den Fall, dass er eine Genehmigung beantrage, diese nicht gewährt werden könne.
Ein Verbot sei das aber keinesfalls – schließlich sei die Veranstaltung weder beantragt noch schon durchgeführt. Was für eine bestechende Logik. Als wenn ein Verbot erst verhängt werden könnte, nachdem das Verbot überschritten worden wäre. Als wenn es erst verboten sei, bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn man tatsächlich bei Rot darüber gefahren ist …




























