„Runter vom Paragrafenturm“. Diese Kampf- und Streitschrift von Theo Rasehorn war 1966 der Weckruf für eine demokratische Justiz in der noch jungen Bundesrepublik. Lesen Sie hier den Nachruf von Heribert Prantl von der SZ über Theo Rasehorn, nachdem Helmut Kramer seinen Nachruf bereits im Braunschweig-Spiegel veröffentlichen ließ.
Sehr schön dieser Nachruf von Herrn Prantl, wobei ich den Namen von Herrn Rasehorn zum 1. Mal lese. Völlig an der Realität vorbei geht der Satz, „dass die Justiz sich heute als Teil der demokratischen Gesellschaft versteht“. Sicher gibt es derartige Justizpersonen, aber nach meiner Wahrnehmung in Jahrzehnten höchstens 35 %. Der Rest ist weitaus mehr geprägt von Eduard Dreher (man lese über ihn nach bei Wikipedia) und verhält sich entsprechend. Viel hat sich seit 1945 nicht geändert. Auch die Anwaltschaft verhält sich nach wie vor gleichgeschaltet, obwohl sie als selbstständiges Organ zur Rechtspflege aufgerufen wäre, d.h. dauernd bei Exekutive und Judikative die Wahrung der Verfassung und der Menschenrechte einzufordern. So gibt es nach wie vor „Richterbesprechungen“; von Richter-bzw. Sachverständigenablehnungen, zu 90 % von Rechtsanwälten eingebracht, sind nur 1,8 ‰ erfolgreich; im Wege der politischen Steuerung sind inzwischen ca. 70 % der Familienrichter weiblich. Willkür ist sehr verbreitet. Von linker Justiz kann nicht im Entferntesten die Rede sein. Derartiges gab es in den 70-er und 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber nur marginal. Von den Dreher-Leutzen wurde dies maßlos übertrieben dargestellt, verbunden mit der Aussage, diese Richter und Staatsanwälte würden nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.
Sehr schön dieser Nachruf von Herrn Prantl, wobei ich den Namen von Herrn Rasehorn zum 1. Mal lese. Völlig an der Realität vorbei geht der Satz, „dass die Justiz sich heute als Teil der demokratischen Gesellschaft versteht“. Sicher gibt es derartige Justizpersonen, aber nach meiner Wahrnehmung in Jahrzehnten höchstens 35 %. Der Rest ist weitaus mehr geprägt von Eduard Dreher (man lese über ihn nach bei Wikipedia) und verhält sich entsprechend. Viel hat sich seit 1945 nicht geändert. Auch die Anwaltschaft verhält sich nach wie vor gleichgeschaltet, obwohl sie als selbstständiges Organ zur Rechtspflege aufgerufen wäre, d.h. dauernd bei Exekutive und Judikative die Wahrung der Verfassung und der Menschenrechte einzufordern. So gibt es nach wie vor „Richterbesprechungen“; von Richter-bzw. Sachverständigenablehnungen, zu 90 % von Rechtsanwälten eingebracht, sind nur 1,8 ‰ erfolgreich; im Wege der politischen Steuerung sind inzwischen ca. 70 % der Familienrichter weiblich. Willkür ist sehr verbreitet. Von linker Justiz kann nicht im Entferntesten die Rede sein. Derartiges gab es in den 70-er und 80-er Jahren des letzten Jahrhunderts, aber nur marginal. Von den Dreher-Leutzen wurde dies maßlos übertrieben dargestellt, verbunden mit der Aussage, diese Richter und Staatsanwälte würden nicht auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen.