EU-Sanktionen und ihre Folgen
Am 29. März 2026 hat der in Spanien lebende deutsche Autor Fred Schumacher Strafanzeige gegen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil eingereicht. Tatvorwurf: Gezielte Tötung von Menschen durch Verhungernlassen. Die Strafanzeige im Wortlaut:
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin
Strafanzeige gegen
Bundesminister Lars Klingbeil
Adresse: Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstr. 97
10117 Berlin
Sachverhalt / Tatvorwurf: Herr Klingbeil ist der Vorgesetzte der deutschen Zollbehörden. Er hat demzufolge Straftaten zu verantworten, die von der Behörde bzw. einem Teilbereich der Behörde begangen werden, denn es ist davon auszugehen, dass sie auf Basis seiner Anordnungen ausgeführt werden.
Am 27. März 2026 hat die Sanktionsdurchsetzungsstelle des Zolls die Konten der Ehefrau des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gesperrt, der seinerseits von der EU sanktioniert wird und über keinerlei Geld mehr verfügt. Es heißt, die fünfköpfige Familie habe noch 104 Euro zur Verfügung. Diese Informationen sind der Presse zu entnehmen.
Es gibt keine Anklage und kein Urteil gegen Doğru. Er wurde nicht gehört und hatte keinen Verteidiger. Er darf keinen Beruf mehr ausüben und nicht mehr reisen. Niemand darf ihm / der Familie Geld oder sonst etwas geben.
Es gibt keinen eigenen Paragraphen im deutschen Strafrecht, der die Tötung von Menschen durch gezieltes Verhungernlassen unter Strafe stellt, aber die §§ 211 (Mord) oder 212 StGB (Totschlag) kommen in Betracht, wenn der Tod durch Verhungern billigend in Kauf genommen wird. Unter Umständen auch § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) oder zumindest 222 (Fahrlässige Tötung).
Inwieweit internationales Strafrecht zur Anwendung kommt – beispielsweise die Genfer Konvention – ist durch die Staatsanwaltschaft ebenfalls zu prüfen.
Malaga, den 29. März 2026
F. Schumacher





















