Seit geraumer Zeit ist die Bundesregierung mit Gesetzesänderungen befasst, die die Förderung von Erdöl und Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking regeln sollen. Der Bevölkerung ist die strengste mögliche Regulierung versprochen worden, da die Ablehnung dieser Art der Förderung enorm ist. Dies umso mehr, als im Zuge der Diskussionen um Fracking auch erhebliche Mängel und Gefahren bei der bisher betriebenen Öl- und Gasförderung zutage getreten sind. Das reicht von ungeeignetem Pipelinematerial, durch das es zu einer Benzolverseuchung des Bodens kam, über erhöhte Quecksilberwerte in der Luft durch das Abfackeln von Gas bis hin zur Entsorgung des mitgeförderten Lagerstättenwassers in alten Bohrungen. Problematisch ist hierbei die hohe Belastung mit Salzen, Schwermetallen, Kohlenwasserstoffen und häufig auch Radioaktivität. Eine unabhängige Kontrolle der bisherigen Bohrungen findet auch nicht statt.
Es besteht also eigentlich auch ohne Fracking schon erheblicher Handlungsbedarf. Nun hat die Bundesregierung Entwürfe vorgelegt, um eine Reihe von Gesetzen den neuen Gegebenheiten anzupassen. Sie umfassen unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Naturschutzgesetz, die Grundwasserverordnung, das Umweltschadensgesetz, die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und das Bundesberggesetz. Letzten Freitag endete die Frist, zu der die Verbände Stellungnahmen einreichen konnten. Eine umfangreiche Stellungnahme hierzu hat der BBU (Bundesverband der Bürgerinitiativen Umweltschutz) erarbeitet und eingereicht. Die Bürgerinitiative „kein frack in wf“ und der Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land, deren Mitglieder an der Erstellung beteiligt waren, haben diese Stellungnahme mitunterzeichnet.
Es wird darin festgestellt, dass die geplanten Gesetzesänderungen dem selbst gesetzten Anspruch der Regierung bei Weitem nicht genügen. Fracking wird eher begünstigt als erschwert. Unterhalb von 3000m ist es generell erlaubt, oberhalb dieser willkürlichen Grenze kann es auch erlaubt werden, wenn eine Kommission das befürwortet. Auch die Verpressung von Lagerstättenwasser wird nicht grundsätzlich untersagt.
Häufiger werden Maßnahmen auch von der wirtschaftlichen Zumutbarkeit für die Betriebe abhängig gemacht. Die Gesetze sollten in diesem Fall allerdings – so dass ursprüngliche Versprechen – vor allem das Trinkwasser, die Gesundheit der Menschen und die Umwelt schützen und nicht primär die wirtschaftlichen Interessen der Öl- und Gasindustrie. Der Wortlaut der Stellungnahme kann auf der Internetseite des BBU eingesehen werden: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking-Stellungnahme-I-2015.pdf .
Die BI kein frack in wf trifft sich das nächste Mal am Mittwoch, den 28. Januar, um 19.30 Uhr im DGH in Cremlingen-Abbenrode; es wird dann auch um die geplanten Gesetzesänderungen gehen. Weitere Infos gibt es wie immer unter http://kein-frack-in-wf.blogspot.com.

























