Pressemitteilung zum OVG-Urteil zur Akteneinsicht

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Anbei eine Stellungnahme des BIBS-Fraktionsvorsitzenden Henning Jenzen zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu den Informationspflichten des Oberbürgermeisters aufzuheben. Zusätzlich finden Sie zu Ihrer Information

Die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts zur gestrigen Entscheidung,
die Pressemitteilung der Stadt Braunschweig zur gestrigen Entscheidung,
die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zum Urteil, das jetzt vom Oberverwaltungsgericht aufgehoben wurde.

BIBS-Fraktion über Urteilsaufhebung durch das Oberverwaltungsgericht enttäuscht: Oberbürgermeister kann doch Bedingungen für Akteneinsicht stellen.

Am 18. März hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig auf, das auf eine Klage der BIBS-Fraktion hin entschieden hatte, dass Ratsfraktionen Akteneinsicht ohne besondere Vorbedingungen gewährt werden müsse.

Der Vorsitzende der BIBS-Fraktion Henning Jenzen zeigte sich enttäuscht, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil der 1. Instanz aufgehoben hat.  Das Gericht knüpfte an eine restriktive Praxis für Akteneinsichtsrechte des Rates an, wie sie aus dem Niedersächsischen Innenministerium in den letzten 30 Jahren geprägt wurde. Das Urteil der ersten Instanz hatte sich ausdrücklich von dieser Praxis abgesetzt. Die Aufhebung des Urteils halten wir für einen Rückschritt. Auch nach den Richtlinien der EU werden die Restriktionen für Informationsrechte zunehmend gelockert. Voraussetzungslose Akteneinsichtsrechte für Umweltfragen sind schon ein sogenanntes „Jedermanns-Recht“. Wir meinen, dass sich Rechtspraxis und Rechtsauslegung an diesen Richtlinien zu orientieren haben. Dass verantwortliche Ratsmitglieder für Ihre Entscheidungen wichtige Informationen nur unter mehr oder weniger strengen Re­striktionen erhalten können, halten wir für nicht zeitgemäß und bedauerlich. Die Begründung des Urteils bleibt abzuwarten.

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