Niedersachsen:„Radikalenerlass aufarbeiten – Betroffene entschädigen“

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Der Radikalenerlass von 1972 hat linke Lehrkräfte aus dem Beruf gedrängt. Zum 50. Jahrestag (2022) rücken die Betroffenen ihre Forderung nach Rehabilitierung in den Fokus. Foto: Klaus Lipps (letzte Reihe, 4. v. links), Dorothea Vogt (mittlere Reihe, Bildmitte, mit Brille) und Matthias Wietzer (zweite Reihe, 3. v. rechts) zusammen mit anderen Betroffen auf einer Konferenz zu den Berufsverboten in Hannover. (Foto: Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote)

Von Niedersächsische Initiative gegen Berufsverbote

Vor fast drei Jahren übergaben vom sog. Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 und damit von Berufsverboten Betroffene siebzehn Petitionen an den Petitionsausschuss des Niedersächsischen Landtags. Im Innenausschuss liegt jetzt mit diesem Titel ein Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor (siehe Landtagsdrucksache 19/8465).
Anschließend an einen vorhergehenden Beschluss des Landtags von 2016, soll nun dieses „unrühmliche Kapitel in der Geschichte Niedersachsens“ zu einem guten und versöhnlichen Ende gebracht werden. Der Antrag sieht u. a. vor,

  • „eine Regelung zur möglichen Entschädigung Betroffener zu erarbeiten und hierfür eine Kommission einzuberufen“,
  • „die Mittel hierfür bereit zu stellen und diese im Rahmen einer Veranstaltung zu präsentieren“,
  • das Thema „Radikalenerlass“ für die schulische und außerschulische politische Bildung aufzubereiten und
  • eine „weitere wissenschaftliche Erforschung“ zu veranlassen.

    In der Diskussion im Innenausschuss unter dem Vorsitz von Doris Schröder-Köpf (SPD) bestand Einigkeit darüber, dass der sog. Radikalenerlass ein entschädigungswürdiges Unrecht darstellt, das einer politischen Verfolgung gleichkam. Entsprechend wurde einstimmig beschlossen, den Antrag zur weiteren Veranlassung der Landesregierung zu übermitteln. Im Falle einer abschließenden Befürwortung des Antrags im Plenum des Landtags wäre „Niedersachsen Pionierland bei der Bewältigung dieses begangenen Unrechts“ – so heißt es in der Begründung zum Antrag.

    Für die Betroffenen äußern sich Cornelia Booß-Ziegling und Matthias Wietzer von der Niedersächsischen Initiative gegen Berufsverbote.

    Cornelia Booß-Ziegling: „Nach so vielen Jahren gibt uns dieser niedersächsische Antrag gewissermaßen unsere Grundrechte zurück. Ich hoffe, dass er auch in anderen Bundesländern dazu beiträgt, Unrecht zu beseitigen und unsere Demokratie ein Stück weit wieder besser zu machen.“
  • Matthias Wietzer: „Nach über 50 Jahren seit Existenz des unseligen sog. Radikalenerlasses ist der Antrag nach Arbeitslosigkeit, Gerichtsprozessen und vielfältiger Diskriminierung für uns alle ein Lichtblick, der hoffentlich bundesweite Ausstrahlung entwickelt.“

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