Mindestlohn-Prellerei: Gewerkschaft NGG fordert mehr Kontrollen in Braunschweig

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In Hotels und Gaststätten muss die Rechnung stimmen. Doch für einen Teil der Beschäftigten geht sie beim eigenen Lohn nach wie vor nicht auf. Das kritisiert die Gewerkschaft NGG mit Blick auf Mindestlohnverstöße in der Branche. Foto: NGG

Hauptzollamt Braunschweig ermittelte 116 Mal wegen Mindestlohn-Prellerei

Wenn der Chef den Mindestlohn prellt: In Braunschweig gibt es weiterhin Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten aus. Die NGG Süd-Ost-Niedersachsen verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Braunschweig. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 116 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch lediglich die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher. Weiter in der Pressemitteilung

1 Kommentar

  1. Wer die Beschäftigten um Mindestlohn betrügt, gehört mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft. Das Strafgesetzbuch ist entsprechend anzupassen.

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